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Autor Thema: Neue Version "Ihr Rundfunkbeitrag" bzgl. Barzahlung  (Gelesen 4076 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo zusammen! Toll, dass es diese Seite gibt!

Person A hat letzte Woche anscheinend eine neue Version des
Infoschreibens/ Antwortschreibens nach dem Widerspruch bekommen.

A hatte das bekannte Schreiben, dass auch oft im Netz zu finden ist benutzt.

Im jetzigen Antwortschreiben steht: Z.B.
Zitat
"Dem Ausschluss von Bargeldzahlungen steht auch §14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz nicht entgegen."


Person A wollte nun, wie im Ablaufplan antworten:

Zitat
Absender ...

Empfänger ...

Betreff: Schreiben mit Datum xx.xx.xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre erste Antwort. Diese stellt keine zulässige Abhilfe im Widerspruchsverfahren dar und wird hier als die Information, dass der Widerspruch jetzt bearbeitet wird, gewertet.

Mit freundlichen Grüßen


Ist das momentan noch so zu empfehlen?

Besten Dank Euch!


Edit "Bürger":
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 23:00 von Bürger«

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Hallo,
Info- oder Antwortschreiben können im Allgemeinen ignoriert werden!
Warum denn mehr Mühe machen als nötig....?
Wichtig ist, auf Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrungen fristgerecht zu reagieren!
Lass sie doch kommen...

(Wie immer: meine fiktive Meinung...  (#) )


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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  • Beiträge: 2
Hallo,
Info- oder Antwortschreiben können im Allgemeinen ignoriert werden!
Warum denn mehr Mühe machen als nötig....?
Wichtig ist, auf Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrungen fristgerecht zu reagieren!
Lass sie doch kommen...

(Wie immer: meine fiktive Meinung...  (#) )

Vielen Dank! Ja ich war mir nur unsicher, da "Eine Barzahlung ist damit ausdrücklich ausgeschlossen" .... "Bitte überweisen Sie diesen Betrag....."

Dann wartet A erst einmal ab. Was wird als nächstes kommen?


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Hypothetisch:
Nach einem Widerspruch kommt erst ein Infoschreiben mit Textbausteinen (wie bereits geschehen).
Dann sollte noch eine Mahnung kommen - ohne Rechtsbelehrung (hier besteht auch noch kein Handlungsbedarf).

Erst später kommen noch weitere Festsetzungsbescheide... (man will sich ja in Erinnerung bringen) - auf welche
auf jeden Fall mit einem erneuten Widerspruch reagiert werden muss!

Irgendwann kommt dann ein (negativer) fragwürdiger Widerspruchbescheid.
(wenn überhaupt...?)

Auf diesen wird Klage beim VG mit Antrag auf Aussetzung der Beurteilung,
bis ein höchstrichterlichers Urteil über die Verfassungskonformität
des Staatsvertrages entschieden hat, eingereicht.

Fünf Jahre später wird der Vertrag gekippt und wir sind frei..... rein fiktiv gesehen!  :D





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Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
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Hallo,
Info- oder Antwortschreiben können im Allgemeinen ignoriert werden!
Warum denn mehr Mühe machen als nötig....?


Weil es Spaß macht?

Ich habe das ja die letzten 2(?) Jahre so gehandhabt. Immer nur knapp auf den Bescheid reagiert. Am Ende haben sie alle meine Schreiben als "unbegründet" weg gewischt und alles zur Vollstreckung gestellt.

Jetzt traktiere ich Sie am laufenden Band mit Forderungen, Fragen, Nachfragen, usw. Sie können zum Beispiel trotz mehrfacher Aufforderung nicht erklären auf welches Bundesgesetz sie Ihre Ablehnung der Barzahlung stützen.

Im Beschluss des des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG  vom 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel) heißt es über die Annahmepflicht für Euro-Banknoten, unter anderem, "Ausnahmen lassen sich nicht ohne weiteres auf Gründe der Verwaltungspraktikabilität oder Kostenersparnis stützen, sondern setzen eine Ermächtigung durch ein Bundesgesetz voraus."

Das finde ich doch schon lustig, wenn ich sie da etwas vor mir hertreiben kann. Oder ist das wirklich nur Nachlässigkeit, wenn sie sich partout vor einer Antwort drücken?

Aus ihrem letzten Schreiben:

Zitat
Sie möchten Ihren Rundfunkbeitrag bar zahlen und berufen sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.2019. Az. 6 C 5.18 und 6 C 6.18. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber keine Entscheidung darüber getroffen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bargeld zur Zahlung des Rundfunkbeitrags annehmen müssen. Die Revisionsverfahren sind bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleiben die entsprechenden Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bestehen. Danach kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Uberweisung gezahlt werden. Der Rundfunkbeitrag ist weiterhin bargeldlos zu zahlen.

Das ist natürlich Bullshit. Wie ich denen auch schon mehrfach geschrieben habe. Und der sogenannte "Europäische Gerichtshof" wird dem deutschen Gericht nicht vorschreiben, wie sie die Frage der Zahlungsart zu entscheiden haben. Eine Barzahlungsmöglichkeit für alles mögliche ist in anderen "EU-" Ländern sowieso normal.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2021, 21:43 von Bürger«

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Siehe nunmehr u.a. auch unter
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
incl. Reaktions-Beispielen zu den unmaßgeblichen
Ausführungen der "Maschine in Köln" zum Thema Barzahlung ;)


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Das ist ja unerhört. Ich habe das gleich mal in meine Anstrengungen einfließen lassen und antworte jetzt immer der Rundfunkanstalt direkt. Mal sehen was dabei herumkommt.


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