[...] ist das normal?
Nicht alles, was üblich ist, ist auch "normal"
Es ist zwar nicht unüblich, aber eben eigentlich auch nicht "normal"
Oder muss der 2. dann bis 10:30 warten, wenn der erste so lange gebraucht hat?
Wenn man genug Verhandlungsbedarf hat, kann und sollte man, dem Gericht vorher durchaus schon mitteilen, dass man
"für den Sachvortrag und das ausführliche Rechtsgespräch ca. 2-3 Stunden ansetzt" und dass das
"Gericht dies bei der Zeitplanung bitte berücksichtigen" möge.
Üblicherweise erhält man die Zeit die erforderlich ist.
Mitunter muss man dies nur deutlich artikulieren und "einfach im Gespräch bleiben".
Bei einer kürzlichen Verhandlung waren ebenfalls nur 30min angesetzt von 9.00 bis 9.30h.
Die Verhandlung dauerte dann bis ca. 10.15...30h - also statt 1/2h nunmehr 1 1/2h...
...und es war zu keinem Zeitpunkt wirklich langweilig
Die nachfolgenden Verhandlungen waren entsprechend verschoben.
Man könnte gut verstehen, wenn einige der nachfolgenden Verhandlungsteilnehmer dies NICHT gut fanden - das liegt dann aber eben an der unrealistischen Zeittaktung des Gerichts.
Inwiefern nachfolgende Verhandlungsteilnehmer ihren etwaigen Unmut dem Gericht gegenüber auch kundgetan haben, ist nicht bekannt.