Eine Frechheit ist es, wenn Rundfunknichtnutzer zur Finanzierung einer von ihnen nicht bestellten Dienstleistung herangezogen werden.
Wenn ein Geringverdiener den gleichen Preis für eine Dienstleistung zahlt, wie ein Höchstverdiener, begründet sich das im Umstand, dass der Preis für eine Ware oder Dienstleistung für alle, die sie bestellen bzw. nutzen bzw. in Auftrag gegeben haben, gleich hoch ist.
Wäre der Rundfunkbeitrag auch offiziell eine Steuer, müsste er die individuelle Leistungsfähigkeit allerdings berücksichtigen, so dass Geringverdiener trotz Inanspruchnahme dieser Dienstleistung u. U. nicht leistungspflichtig wären.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;