Guten TagX!
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Huhu! Mod@Bürger! Wir grüßen dich! Nee, nee, hier ist alleet okay!
Wir sind grad beim Thema: Nehmen die Landesrundfunkanstalten am Wettbewerb teil?
Ich greife mal, rein fiktiv natürlich, in diesen "Wettbewerb" ein und bringe "wettbewerbsähnliche" Aspekte ein.
Strikt trennen zwischen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalt und "Landesrundfunkanstalt".
"Landesrundfunkanstalt" = "Verwaltung"; Auftrag zur Heranziehung, Veranlagung zu, Beitreibung von, Befreiung von (vorher Sozialamt) ... Beiträgen. Unmittelbare Staatsverwaltung. Behörden. Verwaltungsakte. Berufsbeamtum.
Tatsächlich nehmen diese "öffentlichen RBS TV Stellen" (unterscheide Behörde) "mittelbar" am privaten Wettbewerb teil. Deswegen muss die "gemeinsame Stelle" BeitraXservice ja auch die "Aufträge" öffentlich ausschreiben.
Siehe Thema öffentliche EU-Ausschreibungen von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Link:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18090.msg118496.html#msg118496Unmittelbar stehen die "Landesrundfunkanstalten" aber mit dem Staat selbst im "Wettbewerb".
Und zwar mit den Behörden und dem Berufsbeamtentum. Das war nämlich der eigentliche Grund für diese völlig illegale "staatsferne Verwaltungsstruktur". Es war dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfach zu teuer, die Verwaltungsakte vom Staat durchführen zu lassen. Also haben sie auf eine "staatsferne Regelung" bestanden, um BeitraX zu sparen
Tja, am falschen Ende gespart.
Art. 33 Abs. 4 GG
(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Die "Verwaltungsakte" dieser "staatsfernen Verwaltung" sind alle mindestens rechtswidrig, wenn nicht sogar nichtig.
Das sich nun Art. 28 Abs. 2 GG, die Gemeinden mit Recht auf Selbstverwaltung, als unterste Stufe der Staatsorganisation, sich bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, auch privater Verwaltungshelfer bedienen, kommt häufig vor. Das darf aber nicht dazu führen, dass der Hoheitsträger sich völlig dieser Aufgaben entledigt (Hoheitstorso).
Dejure.org, VG Gera, Link:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Gera&Datum=05.02.2010&Aktenzeichen=2%20K%202434/08Eine "Korrektur" der "RBS TV Verwaltungsakte" ist den "Landesrundfunkanstalten" gar nicht möglich, da sie überhaupt nicht über ein Berufsbeamtentum verfügen.
Eine "Landesrundfunkanstalt" existiert auch nicht, da der Rechtsträger i.S.d. § 78 Abs. 1 VwGO ( ... das Land oder die Körperschaft [Art. 28 Abs. 2 GG], deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen ...), also das betreffende Bundesland, gar keine "Landesrundfunkanstalt" errichtet hat. Hätte das Bundesland eine "Landesrundfunkanstalt" errichtet, so würde die über Beamte_innen verfügen.
Um nun weitere "Kosten" zu sparen und den "Ertrag" zu steigern, kamen dann die Intendanzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die Idee zur "Direktanmeldung" und "Durchführung des Verwaltungsverfahrens" im
Massenverfahren.
Diese "Aufgaben" wurden einer Datenverarbeitungsanlage "übertragen", die die "Festsetzungsbescheide" und die "Vollstreckungsersuchen" vollautomatisch "abwickelt". Nicht nur fehlt es am Berufbeamtentum, nein, die Arbeit macht eine Maschine und steht im Wettbewerb mit dem Menschen.
Illegal? Scheißegal, sagt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Der Tag X wird kommen. Dann hört dieser "Wettbewerb" zwischen Menschen, Berufsbeamten_innen, Staat, staatsferne Behörde und ARD ZDF BeitraXservus Maschine auf.
Das LG Tübingen hat die Spitze des Eisberges erkannt. Wettbewerb gibt es auch unter Anwaltskanzleien. Wir dürfen gespannt sein, welches Verwaltungsgericht diesen epochalen Verwaltungsskandal aufdeckt und den zurückgebliebenen "Hoheitstorso" zur Rechenschaft zieht, weil eine Anwaltskanzlei die Tatsachen erkannt hat.
Staatshaftung! Da ist eine Menge Geld drin für eine Anwaltskanzlei. Sehr wirtschaftlich!
Wenn dann die Spitzen der Bundesländer die Rechnung begleichen dürfen, dann wird das gejammer groß sein.
Wettbewerb gibt es auch in der Politik. Der Bundesinnenminister (ehem. ZDF Verwaltungsrat) und der Bundesfinanzminister, beides ehemalige Spitzen eines Bundeslandes, dürfen sich dann diesem politischem Wettbewerb stellen und im Bundestag mal erklären, wie es dazu kommen konnte.
Wir haben Zeit, wir können warten. Der Wettbewerb wird das schon Regeln und dann werden wir sehen, wer alles in eine Betriebsstätte JVA wandert, weil der Wettbewerb unter den Zeugen zu einer wahren Aussageflut führt.
Bis dahin ist es natürlich angebracht, rein fiktiv natürlich, die VolXstreckung mit einem A wie Amtsträger, B wie Behörde und C wie Computerverwaltungsakt (§ 35 a VwVfG), zum Stillstand zu bringen.
Sicher ist das an der Naht / Schnittstelle zwischen VG und AG/FG nicht einfach, aber auch das ist nur eine Frage des "gerichtlichen Wettbewerbs" und welches Landesrecht der 16 Bundesländer "wettbewerbsähnlich" anzuwenden ist.
Icke, Monopolinhaber auf A, B und C stelle mich hier, rein fiktiv natürlich, keinem Wettbewerb und wollte eigentlich nur Fragen: Wünscht irgendwer eine fiktive Tasse Tee oder Kaffee?
Auch das ist eine Frage des Wettbewerbs: Der Wettbewerb der heißen Getränke.
Ey DU! Ja genau DU! Join the Wettbewerb! Sei wirtschaftlich und stellt deine GEZahlungen ein!P.S. ick outsource mein A B C Monopol bundesweit, mach dir nen Kopp, Lupus!