@ Jarumasta
und gerechte LösungDen:
Gehen wir vor das VG sehen wir doch die LRA als Behörde, doch die LRA ist keine wirkliche Behörde, unterstehen dem Wettbewerbsrecht also wäre hier der Gang zum Zivilgericht nicht der richtige?
Lieber J, dies ist eine häufig geteilt Auffassung. Dennoch wird sie nicht von den Gerichten akzeptiert.
(Aktuelle Rechtslage ist eine andere)In der Einleitung oben, wurde dies auch kurz berücksichtigt...
...Der WDR ist eine Anstalt bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts, die darüber hinaus einer gesetzlichen Vorlage folgt (RBStV). Diese Vorlage (Erhebungsgrundlage) ermöglicht die Rundfunkanstalten das Beitreiben und gibt ihnen die Möglichkeit - zumindest in großen Teilen - sich über die Landesgesetze zu erheben.
Dies wird u. a. deutlich im VwVfG der verschiedenen Bundesländer, denn dort war beinahe überall zu finden, dass Landesrundfunkanstalt eigentlich keine Behörden, im Sinne des Gesetzes sind.
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Aufpassen !!!------------------
@gerechte Lösung, du bist schon näher dran.
Lassen wir den Wettbewerb mal für diesen winzigen Moment beiseite.
Macht es leichter- In den Landesgesetzen ist definiert wer eine Behörde ist oder nicht. Auch wann Sie Geldforderungen stellen darf (also die anerkannten Behörden).
- Der RBStV ist ein Gesetz, dass nach §10 Abs. 5 u. 6 sich über die Landesgesetze
erheben kann. Diese
Ermächtigung stellt die zuständige LRA
in den Stand einer Behörde. Unabhängig davon, ob es ihr vorher untersagt wurde und ob es ein Unternehmen ist oder nicht.
Nun fügen wir den Wettbewerb wieder hinzu.
- Der RBStV macht im §10 Abs 5 u. 6 deutlich wer Festsetzen darf und auch wer Geldforderungen stellen darf (Beitreiben darf).
- Im RBStV wurde aber
nicht legitimiert, dass Behörden, die Wettbewerbsverhältnisse außer Kraft setzen können, wenn sie in den Landesgesetzen vorhanden sind.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=19124&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=380142- Der §1 Abs. 2 des VwVG-NRW erklärt nun, dass alle die eine gesetzliche Vorlage haben und somit legitimiert wären Geldforderungen zu stellen, es dennoch
nicht dürfen, weil sie am Wettbewerb teilnehmen.
Die Frage stellt sich also: "Steht der WDR im Wettbewerb oder nicht?"
[Ja] - Wenn sie Wettbewerber sind, dann hätten sie u.U. ein Problem mit den Wettbewerbsverhältnissen der Landesgesetze.
[Nein] - Wenn sie nicht Wettbewerber sind (wie Sie ja im Ablehnungsbescheid erklärt haben) dann würde ich gerne wissen, warum Sie z.B. teil des dualen Rundfunks sind.
Oder was RTL und SAT 1 dazu sagt Welch schwere Geburt...
Mit EU hat dat nix zu tun.
Und mit dem BVerwG auch noch nicht.
Lev