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Autor Thema: Deutschlandfunk verharmlost „künstlerische“ Entwendung und Aneignung  (Gelesen 1201 mal)

Uwe

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Deutschlandfunk verharmlost „künstlerische“ Entwendung und Aneignung

Quelle: Tichys Einblick 09.03.2018 VON HOLGER DOUGLAS


Zitat
Der Deutschlandfunk stellt völlig unkritisch das neueste "Projekt" aus dem Hause "Künstlerkollektiv Peng!" vor: "Deutschland geht klauen" - bei den Supermarktketten Aldi, Lidl, Rewe und Edeka.

Peng! ruft mit der Aktion „Deutschland geht klauen” dazu auf, Produkte zu stehlen: bei den vier Supermarktketten Aldi, Lidl, Rewe und Edeka. Das Künstlerkollektiv will so erreichen, dass sich die Produktionsbedingungen weltweit ändern. Ist das Kunst oder eher eine Straftat?«

Hey, Sender! Geht’s eigentlich noch?

Verwirrte Worte aus einem Beitrag des zwangsfinanzierten Deutschlandfunks. Mit solchen Programmüberraschungen will der Deutschlandfunk wohl zeigen, was das Land an seinem öffentlich-rechtlichem Staatsfunk hat.

Also – noch einmal gefragt: Geht es noch abgestandener? Hat da in den gut GEZ-gepolsterten Etagen irgendjemand noch so viel Verstand beisammen, dass ihm Unsinn und die Kriminalität bei dem ganzen aufgehen?

Ab jetzt sparen alle GEZ-Erpressten die Zwangszahlungen und erklären hiermit zur hohen Kunst: GEZ klauen! GEZ-Zahlungsstopp-Aktionen ist Kunst: »Wir klauen zurück!«

Sollten Sie die gesparten GEZ-Mittel an TE überweisen? Wir würden uns freuen, nur leider droht Gefängnis.

weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/deutschlandfunk-verharmlost-kuenstlerische-entwendung-und-aneignung/


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Diebstahl ist eine Straftat, und die Anstiftung zu einer Straftat ist selbst eine Straftat.

Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html

Übrigens interessant?

Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
Der Täuschung im Rechtsverkehr steht die fälschliche Beeinflussung einer Datenverarbeitung im Rechtsverkehr gleich.

Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.
    das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2.
    durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.


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