Ja, es war wirklich nur ein Versuch und der Vorgang ist nun schon ein Jahr alt.
Wenn ich nicht weiß oder ich mir nicht sicher bin, ob ich es verstanden habe, wie ich mich ordnungsgemäß bei der GEZ abzumelden habe, dann steht doch nichts im Wege, mich genau dort vorher zu informieren, per Brief oder Servicetelefon
Die Gebührenpflicht bis 31.12.2011 besteht durch reinen Besitz von Empfangsgeräten, mehr nicht. Die GEZ macht auch automatisch - und auch hier wieder korrekt, mit ihrer Antwort auf die vorgetäuschte Abmeldung aufmerksam.
"Snoozi" hätte jetzt auf die Reset-Taste drücken können, um seinerseits die erforderlichen Schritte nachholen zu können. Tatsächlich holt er aber einen Panzer aus der Garage, der, man möge mir verzeihen, keine Munition an Bord hat, sondern nur verdammt qualmt und ihm die notwendige Sicht versperrt.
Ich kann nur hoffen, dass das Schreiben vom 13.07.2011 nicht abgesendet wurde. In diesem Zusammenhnag empfehle ich zum stillen Lesen eine Passage aus dem Strafgesetzbuch, hier den § 145d - Vortäuschen einer Straftat:
http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.htmlZusätzlich wird in den Ethik-Grundsätzen der GEZ vorsorglich auf den § 145d StGB hingewiesen. Siehe hier:
http://www.gez.de/die_gez/ethik/index_ger.htmlMöge "Snoozi" sein Gerät verschrotten, verschenken oder verkaufen. Solange er in diesem, von ihm geschaffenen Konstrukt verbleibt, und damit den Besitzausschluss per Belegkopie samt der Abmeldung nicht nachweist, wird und darf (!) die GEZ keine Abmeldung anerkennen. Der Gleichheitsgrundsatz ist zu wahren.
Hier der Url zur korrekten Abmeldung:
http://www.gez.de/online_service/abmelden/Ergänzung: Ab 01.01.2013 wird nichts "ausgeweitet", sondern geändert, indem ein Beitrag automatisch (!) bspw. vom Wohnungsinhaber ohne Relevanz von Besitz erhoben wird. Noch deutlicher: Mit dem 01.01.2013 beginnt ein automatisches Schuldverhältnis. Jeder Betroffene ist in der Pflicht (Unwissenhheit schützt vor Strafe nicht!) seine Schuld zu begleichen, sich rechtzeitig befreien oder ermässigen zu lassen. Wer boykottiert, sollte frühzeitig vorsorgen. Wissensaneignung vorausgesetzt.
Kopien der relevanten Originalbeiträge:
"Autor: Snoozi
« am: 13. Juli 2011, 20:49 »
habe das nun geschrieben bzw. überlegt das hier abzuschicken....
Düsseldorf 13.07.2011
Sehr geehrte Damen und Herren, ..."
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"Autor: Snoozi
« am: 13. Juli 2011, 20:24 »
Hallo zusammen,
nun ich habe es auch mal versucht meine GEZ Abzumelden, als Grund habe ich angegeben das mein Fernseher defekt ist und ich ihn nicht mehr Reparieren will weil der Kasten zu Alt ist.
Aber soviel ich weis müsste ich ja noch nicht mal angeben das er defekt ist oder?
Auf jedenfall habe ich heute einen brief bekommen das die Abmeldung nicht vorgenommen haben.
GEZ Zitat: Sie möchten ein defektes Rundfunkempfangsgerät abmelden. Die Abmeldung haben wir nicht durchgeführt, weil dafür die gesetzlichen grundlagen fehlen.
OMG sage ich da nur.
Was sagt ihr dazu?"