Die Bürger sind als Gebührenzahler die Eigentümer von ARD und ZDF.
Der Satz ist einfach nur Unfug. Mich erstaunt diese undifferenzierte Formulierung vom von mir bisher eher als halbwegs kompetent eingeschätzten Herrn Siebenhaar.
Eigentümer einer Institution sind die Bürger, wenn sie Beiträge bezahlen und deswegen demokratische Mitwirkungsrechte in der
von ihnen gebildeten Körperschaft ö. R. haben (z. B. Berufsverband, gesetzliche Krankenkasse).
Demokratische Mitwirkungs- und erst recht Eigentumsrechte haben die Bürger im Fall des Zwangsfunks eben gerade nicht, und das ist auch in dessen Rechtsform
Anstalt ö. R. grundsätzlich nicht möglich bzw. vorgesehen. Zudem handelt es sich bei den erpressten Zahlungen an den Funk bekanntlich weder um
Gebühren, noch um
Beiträge, das sollte sich eigentlich inzwischen bis in die Redaktion vom Handelsblatt herumgesprochen haben.