Im
G U T A C H T E N
über
DIE FINANZIERUNG DES
ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS
erstattet im Auftrag
der ARD, des ZDF und D Radio
von
Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof
Bundesverfassungsrichter a. D.
in der Begründung zur Zwangsabgabe lesen wir:
„An dem Vorzug eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk-systems
für die Kultur, die Demokratie, die Urteilskraft und die Erwerbs-bedingungen in einem Gemeinwesen
hat jeder Inländer teil, mag er auch das Angebot individuell nicht nutzen oder nicht nutzen können. Er ist durch die medienbedingte oder mediengestützte Informationskultur mit begünstigt.“So gesehen ist jeder Hund, Katze, Maus,… durch die medienbedingte oder mediengestützte Informationskultur (z.B. Futterwerbung, Musik, Tiersendungen, …) mit begünstigt sollte die Zwangsabgabe zahlen – und das hurtig! – Bei der Nachzahlung hagelt es dicke Prämien für die Beauftragten – Champagner!