Ja genau, @drboe!
Können wir dann als Betroffene, dieser EU Preisliste der Gruseltöne aus der Chaoskammer, Nichtigkeitsklage beim EuGH erheben, werter Prof.EU Pinguin? Oder sind wir dem Ganzen Jazz-Treiben völlig rechtlos ausgesetzt?
Sind eigentlich die Räumlichkeiten, also die Betriebsstätte "Jazz-Preisverleihung", vom RundfunkbeitraX beftreit? Und was ist mit den Betriebsstätten Jazz-Club?
Bestimmt, waa?
Jaja, der Jazz-Zweck heiligt die Mittel.
Da kann Mensch nach dem Ritus des Fliegenden Spaghettimonsters und in Anwesenheit von Pastafari 66 seine aztekische Knochenratsche weihen und seine Wohnung in einen Tempel der Gottheit Huitzilopochtli verwandeln, das interessiert nicht die Bohne!
Keine Ausnahme von der Rundfunkbeitragspflicht bei nicht ausschließlich weltanschaulichen Zwecken gewidmeten Betriebsstätten, Beschluss vom 29.01.2018, Link:
https://www.bverwg.de/de/290118B6B49.17.0Hauptsache Jazz und Preise!
Vermutlich hat die fiktive Jazz-Preisverleihungskommission bestehend aus 2 Personen (Intendantin des rbb und Regierender Bürgermeister) noch ne fiktive "Aufwandsentschädigung" in Höhe von jeweils 30 000 Glocken (doppeltes Preisgeld) erhalten und die aztekischen Musiker_innen gehen mal wieder leer aus!
Frechheit bodenlose!