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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 28. Februar 2018, 06:33

Titel: Jazzpreis Berlin 2018: rbb und Land Berlin zeichnen Aki Takase aus
Beitrag von: ChrisLPZ am 28. Februar 2018, 06:33
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Presseportal, 27.02.2018

Jazzpreis Berlin 2018: rbb und Land Berlin zeichnen Aki Takase aus

Pressemitteilung Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

Zitat
Berlin (ots) - Die Pianistin und Komponistin Aki Takase erhält den Jazzpreis Berlin 2018. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und das Land Berlin vergeben die mit 15.000 Euro dotierte Auszeichnung.  […]

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https://www.presseportal.de/pm/51580/3878457 (https://www.presseportal.de/pm/51580/3878457)
Titel: Re: Jazzpreis Berlin 2018: rbb und Land Berlin zeichnen Aki Takase aus
Beitrag von: pinguin am 28. Februar 2018, 06:44
Daran hat es nix zu maulen.
Titel: Re: Jazzpreis Berlin 2018: rbb und Land Berlin zeichnen Aki Takase aus
Beitrag von: unGEZahlt am 28. Februar 2018, 09:40
Gehörlosen Obdachhabenden wird ja teilw. bspw. Geld vom Konto gestohlen
oder
sie werden auch mit Haftandrohung zur Zahlung an den RBB erpresst.

Wofür?
Damit der RBB ihr Geld an Aki Takase für ihr Geklimper übergeben kann.

Und die bestohlenen und Haftangedrohten-erpressten Menschen können sich nicht einmal dieses von ihnen zwangsfinanzierte Geklimper anhören.

Doch, ich finde das irgendwie schon zum Maulen...

Markus




(Edit: Ach, ganz vergessen,
Von Hörvermögenden Obdachdachhabenden, die kein Interesse an Aki Takase haben,
wird selbstverständlich genauso Geld gestohlen oder
per Haftandrohung Geld erpresst

und

dieses dann an aber an Aki Takase übergeben.

Natürlich, warum auch nicht?

Aber dann soll der RBB gefälligst auch nicht mehr behaupten,
dass es Yakuza-Praktiken auschließlich nur in Japan gäbe! )
Titel: Re: Jazzpreis Berlin 2018: rbb und Land Berlin zeichnen Aki Takase aus
Beitrag von: Profät Di Abolo am 28. Februar 2018, 15:06
Guten TagX!

Genau @unGEZahlt!

Darf ick fragen, werter Prof.EU Pinguin, woraus die Intendanz des rbb und der Regierende Bürgermeister von Berlin, die unionsrechtliche Befugnis herleiten, Aki Takase und damit japanische Jazz-Kultur mit staatlichen Beihilfen (RundfunkbeitraX) verdeckt zu subventionieren?

An alle!
Weg mit den rbb-Yakuza-Methoden zur Eintreibung staatlicher Beihilfen!
Weg mit der verdeckten Subventionierung japanischer Jazz-Kultur!
Stellt alle GEZahlungen ein!

Das ist übrigens eine grob willkürliche Diskriminierung aztekischer Flötenspieler aus Mexiko City und stellt eine Benachteiligung von Musik mit destruktivem Charakter dar (destruktiver Musikcharakter = eine Frage des Musikgeschmackes / kultureller Herkunft)!

Hier noch ein BeitraX des Spiegels zu:  Azteken-Instrumente Gruseltöne aus der Chaoskammer, Link

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/azteken-instrumente-gruseltoene-aus-der-chaoskammer-a-569236.html

Tzzzztzzzz RundfunkbeitraX zur staaltichen Förderung der Jazzmusik!
Was kommt als nächstes?
Der WohnungsbeitraX zur staatlichen Förderung der aztekischen Knochenratsche?

 :)
Titel: Re: Jazzpreis Berlin 2018: rbb und Land Berlin zeichnen Aki Takase aus
Beitrag von: pinguin am 28. Februar 2018, 18:11
Werter Profät,

woraus die Intendanz des rbb und der Regierende Bürgermeister von Berlin, die unionsrechtliche Befugnis herleiten, Aki Takase und damit japanische Jazz-Kultur mit staatlichen Beihilfen (RundfunkbeitraX) verdeckt zu subventionieren?

Ein Preis ist eine Auszeichnung für meist hervorragende kulturelle, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Leistung.

Wer legt fest, nach welchen Kriterien eine derartige, auszeichnungswürdige Eingruppierung erfolgt?

Es ist nicht im Interesse der Union, wenn herausragende Leistungen nicht außerhalb der Norm gewürdigt werden können.

Ob ein derartige herausragende Leistung im konkreten Einzelfall vorliegt, darf via EU-Kommission, bzw. EuGH herausgefunden werden.
Titel: Re: Jazzpreis Berlin 2018: rbb und Land Berlin zeichnen Aki Takase aus
Beitrag von: drboe am 28. Februar 2018, 19:03
Ob ein derartige herausragende Leistung im konkreten Einzelfall vorliegt, darf via EU-Kommission, bzw. EuGH herausgefunden werden.

Und angenommen die Kommission genehmigt und der EuGH stimmt dem zu, was dann? Kommt womöglich künftig eine Liste der Preiswürdigen von der Kommission, nebst Anweisung an RBB und Berlin wer in welcher Höhe auszuzeichnen ist, inkl. Rahmen der Veranstaltung zur Auszeichnung?  :laugh:

M. Boettcher
Titel: Re: Jazzpreis Berlin 2018: rbb und Land Berlin zeichnen Aki Takase aus
Beitrag von: Profät Di Abolo am 28. Februar 2018, 20:24
Ja genau, @drboe!

Können wir dann als Betroffene, dieser EU Preisliste der Gruseltöne aus der Chaoskammer, Nichtigkeitsklage beim EuGH erheben, werter Prof.EU Pinguin? Oder sind wir dem Ganzen Jazz-Treiben völlig rechtlos ausgesetzt?

Sind eigentlich die Räumlichkeiten, also die Betriebsstätte "Jazz-Preisverleihung", vom RundfunkbeitraX beftreit? Und was ist mit den Betriebsstätten Jazz-Club?

Bestimmt, waa?

Jaja, der Jazz-Zweck heiligt die Mittel.

Da kann Mensch nach dem Ritus des Fliegenden Spaghettimonsters und in Anwesenheit von Pastafari 66 seine aztekische Knochenratsche weihen und seine Wohnung in einen Tempel der Gottheit Huitzilopochtli verwandeln, das interessiert nicht die Bohne!

Keine Ausnahme von der Rundfunkbeitragspflicht bei nicht ausschließlich weltanschaulichen Zwecken gewidmeten Betriebsstätten, Beschluss vom 29.01.2018, Link:

https://www.bverwg.de/de/290118B6B49.17.0

Hauptsache Jazz und Preise!

Vermutlich hat die fiktive Jazz-Preisverleihungskommission bestehend aus 2 Personen (Intendantin des rbb und Regierender Bürgermeister) noch ne fiktive "Aufwandsentschädigung" in Höhe von jeweils 30 000 Glocken (doppeltes Preisgeld) erhalten und die aztekischen Musiker_innen gehen mal wieder leer aus!

Frechheit bodenlose!

 >:(