Ich denke eher nicht, dass die VB aus inhaltlichen Gründen nicht angenommen wurden, sondern nach § 93a Absatz 2 Buchstabe b) weil der Rechtsweg (jedenfalls formal) nicht erschöpft war. Inhaltliche Gründe würden jedenfalls für mich keinen Sinn machen, da ich davon ausgehe dass in jeder VB mindestens die wichtigsten Gründe der angenommenen oder sogar der Leitverfahren vorkommen. Das wäre in der Tat Willkür und kein rechtsstaatliches Verfahren mehr.
Ich gehe eher davon aus, dass das BVerfG den Aspekt "keine Erschöpfung des Rechtswegs" nutzt, um die Anzahl der Verfahren zu begrenzen, und damit nicht demnächst auf jeden zweiten Widerspruchsbescheid eine neue Verfassungsbeschwerde wegen 60,50 € eintrudelt.
Dass das BVerfGG keine Begründungspflicht vorsieht, (zumindest eine einfache Antwort woran es gelegen hat wäre ja schon schön!), ist trotzdem für einen Rechtsstaat befremdlich, genauso wie die Regelung dass normale Bürger sich offenbar völlig sinnloser Weise durch den kompletten (und schon formal nach §40 VwGO unzuständigen) Verwaltungsrechtsweg durchkämpfen sollen, um die Chance zu haben wegen Grundrechtsverletzungen überhaupt nur angehört zu werden.
Das BVerfG könnte mit Leichtigkeit sagen, dass es z. B. die beklagten Grundrechtsverletzungen als möglicherweise zutreffend ansieht, und deswegen vorläufig nicht mehr vollstreckt werden darf, bzw. anhängige Verwaltungsverfahren auszusetzen sind bis eine Entscheidung getroffen wurde. Macht es aber nicht, weil eine solche Aussage angesichts des inzwischen miserablen Ansehens der Zwangsfunker bei erheblichen Teilen der Wohnungsinhaber eine Lawine in Rollen bringen könnte, die dann nicht mehr aufzuhalten ist. In einer kürzlich besuchten VGH-Verhandlung hat der Richter gemeint, "die 17 fuffzich sind ja nur eine sehr geringfügige Belastung, für jeden Normalverdiener ist das gar kein Problem". Ich könnte mir vorstellen, dass diese Sichtweise durchaus verbreitet unter Verwaltungs- und evtl. auch Verfassungsrichtern ist, und auch deswegen die Beschwerden nicht sonderlich ernst genommen werden. Hier sind wir wieder bei der Politik angelangt, und nicht mehr im "Rechtsstaat".