Das mit dem "hinzunehmen" ist wirklich absurd. Das entspricht nicht im Entferntesten einer Grundrechtsprüfung, wie sie vom BVerfG seit Jahr und Tag verlangt wird. Ein Jura-Student, der soetwas in einer Anfänger-Klausur schreiben würde, fiele durch.
Das BVerwG überhöht das Recht des ÖRR aus Art. 5 GG zu einem absoluten Recht, das jegliche Grundrechte der Bürger ohne Wenn und Aber einschränkt. Dabei ist Art. 5 GG ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Art. 5 GG gegen den Bürger zu verwenden, dreht seinen Sinn um. Das ist pervers.
Das Argument der Gerichte ist:
- Trotz Zahlung wird ja keiner gezwungen zu konsumieren
- Es bleibt genug Geld für andere Informationsquellen übrig
Mich erinnert das immer an eine Szene aus "Clockwork Orange", wo den Delinquenten die Augen per Klammern offengehalten werden, damit sie sich Filme ansehen müssen, um am Ende geleuterte gute Bürger zu werden. Das ist wohl die Vorstellung des BVerwG von der Grenze, ab wann die negative Informationsfreiheit tangiert wird.
Es ist offensichtlich nicht erst dann die negative Informationsfreiheit berührt, wenn der Bürger mit vorgehaltener Waffe gezwungen wird, die Tagesschau zu gucken. Wenn er gezwungen wird, ein Medium zu bezahlen, das eine ihm nicht entsprechende Meinung vertritt, und damit diese Meinung zu fördern, ist dies eine Verletzung seines Grundrechts auf Meinungsfreiheit.