Je mehr "Beiträge" und sonstige "Abgaben" zur Finanzierung von öffentlichen Angelegenheiten erfunden werden, desto mehr muss man sich doch fragen, wozu der Bürger dann überhaupt Steuern zahlen muss, die ja eigentlich dazu gedacht sind, das Allgemeinwohl zu fördern (Infrastruktur, Bildung etc.).
Vielleicht liegt es daran, dass die Steuern seit Jahrzehnten für üppige Gehälter / Diäten, Rüstungsindustrie und Subventionierung von Gentechnik oder privater Firmen zweckentfremdet werden. Außerdem muss für Steuern ein Haushaltsplan aufgestellt und abgestimmt werden.
Nicht ohne Grund wollte P. Kirchhof, das die Zwangsabgabe ein "Beitrag" ist, der gerade nicht im Haushalt auftaucht und für den somit jegliche Kontrolle fehlt.
Es ist wirklich nichts gegen eine allgemeine Finanzierung öffentlicher Angelegenheiten einzuwenden, aber dann durch die Steuer und nicht über eine Abgabe, die jeder zahlen muss, ganz unabhängig von Nutzung oder Höhe des Einkommens.
Deutschland verkommt immer mehr zum Selbstbedienungsladen für "Mächtige". Es wird Zeit, dass wir unsere Taschen zunähen.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.