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Autor Thema: Sputnik: „Bricht Polizei bei mir ein?“ – GEZ-Verweigerer bangt monatelang  (Gelesen 4447 mal)

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  • Beiträge: 1.194


„Bricht Polizei bei mir ein?“ – GEZ-Verweigerer bangt monatelang

Zitat
Andreas Zeevaert aus Köln zählt zu Deutschlands widerständigsten Rundfunkgebühren-Verweigerern. Dafür wurde schon sein Auto gepfändet. Nun droht ihm eine Klage: „Nur wegen einer Aussage von mir, die ich aus Selbstschutz vornahm“, sagt er im Sputnik-Interview. „Wir werfen ihm unzulässiges Filmen vor“, so ein Sprecher vom Amtsgericht Köln.
...

https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20180215319552247-polizei-droht-gez-verweigerer/




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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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faust

... ich denke, der Zerfall des Gemeinwesens (ich will noch nicht sagen: der Rechtsstaatlichkeit) insgesamt ist nicht mehr zu übersehen.

Man muss sich nur die "Regierungsbildung" ansehen. Wen interessiert denn hier noch irgendwas?


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N
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Moment! Die Vollstreckungsbeamte kann jemanden verklagen weil sie behaupten kann, man hätte ihr Gespräch unerlaubt aufgezeichnet? Wie will sie denn das vor Gericht beweisen, wenn diese Aufnahme nicht gefunden wird? Und überhaupt, wen kümmerts, wenn dabei nicht irgendwelchen fragwürdigen Aussagen gemacht worden wären? Sie belastet sich ja indirekt selbst.
Manche Leute sind echt im falschen Job gelandet. Allein schon ohne richterlichen Beschluss vollstrecken zu wollen ... >_<


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P
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Nein, das wird völlig verkehrt betrachtet, es geht hier immer ums das Recht am eigenen Wort und Bild. So gesehen ist eine Aufzeichnung möglich, solange da nur Person A drauf ist und auch nur Worte von Person A, wenn also Person A vor dem Besuch einer Vollziehungsbeamten ankündigt, dass er As Bild und As Wort aufzeichnet gibt es kein Problem.
Das Gleiche sollte wohl auch mal während der Gerichtsverhandlung erfolgen. Das Aufzeichnen des eigenen Worts und Bilds dürfte rechtstaatlich gar nicht unterbunden werden können. Es geht immer nur um das Recht der anderen, wenn also alle Beteilige damit einverstanden sind, dann gäbe es auch kein Problem.

Aber mache jeder seinen eigenen Versuch.

Person A kann zuvor eine Person V um Zustimmung fragen. Und das entsprechen protokollieren.
Erfolgt keine Zustimmung muss die Gegenseite Person V zuvor immer darauf hingewiesen werden, dass Sie anzeigen muss, dass Sie etwas sagen möchte während Person A seine eigene Stimme aufzeichnet und sich selbst im Bild hat, damit Person A seine Aufzeichnung von sich entsprechend unterbrechen kann. Nachdem die Person V, welche nicht aufgezeichnet werden möchte und auch nicht gefilmt werden möchte fertig ist setzt Person A Ihre Aufzeichnung von sich selbst fort und kann dabei natürlich die Aussagen von V wiederholen. Zum Beispiel in der Art, Person V hat "mir" Person A eben erklärt, dass "xxx xxx xxx xxx und yyy yyy yyy yyy".

Insoweit alles gar kein Problem.


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s
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Man könnte ja so etwas an die Türe hängen - so pro forma  (#) dann weiß man ja im vorhinein was Sache ist  >:D



Quelle: https://www.printengel.de/media/catalog/product/cache/3/small_image/295x/040ec09b1e35df139433887a97daa66f/v/i/video-ueberwachung-betrtten-verboten-vi82.jpg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2018, 17:05 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

P
  • Beiträge: 3.997
Das Schild sollte, wenn es um eine Wohnung geht, nicht zwingend vom Grundstück sprechen. Nicht dass es dann eine unglückliche Auslegung gibt und jemand behauptet, das würde nur außerhalb von Räumen gelten.


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