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Autor Thema: Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?  (Gelesen 65346 mal)

a
  • Beiträge: 178
MMR Heft 02/2018, 01.02.2018
(MMR 2018,72)

Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit Grundgesetz und Europarecht?
Untersuchung zum gegenwärtigen Beitragssystem

von Dr. Matthias Sprißler (Richter am Landgericht Tübingen)

Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Die Verwaltungsgerichte haben es bisher unterlassen, die in den Verfahren aufgezeigten verfassungs- und europarechtlichen Fragen dem BVerfG oder EuGH vorzulegen. Stattdessen werden festgestellte Ungleichbehandlungen in Millionenzahl stereotyp mit einem weiten gesetzgeberischen Ermessen gerechtfertigt. Praktikabilitätsgewinne bei Massenverfahren werden über rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze gestellt. Anhand verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Vorgaben wird vor dem Hintergrund enormer Vollstreckungszahlen untersucht, inwieweit der Rundfunkbeitrag mit Grundgesetz und Europarecht kollidiert.

Weiterlesen: (Einzelartikel, nicht frei verfügbar)
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fMMR%2f2018%2fcont%2fMMR%2e2018%2e72%2e1%2ehtm

Inhaltsverzeichnis
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=%2Fbibdata%2Fzeits%2Fmmr%2F2018%2Fcont%2Fmmr.2018.h02.nameinhaltsverzeichnis.htm

Zusammenstellung der in den überaus umfangreichen
Fußnoten ausgewiesenen Quellen hier im Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.msg166065.html#msg166065


Hinweis: weitere Artikel/ Hintergründe zu Dr. Sprißler und diversen Vorgängen am, im und um das LG Tübingen u.a. unter
Richter am Landgericht Tübingen Dr. Sprißler beschließt Vorlage an EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24076.0.html
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25055.0.html
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.0.html


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Ist leider nicht frei verfügbar. Ich werde aber mal schauen, ob ich den Zugang meines AG nutzen kann / darf. Nur darf ich es dann natürlich nicht frei verteilen...


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
@DJ
Stimmt, man /frau kann aber ein Test Abo nehmen für 4 Wochen - nur nicht vergessen zeitlich zu kündigen
Gruss
Lieven


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Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

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Ich hab mir das MMR-Heft gerade bestellt.


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a
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noch eine Kostprobe:
Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Der Beitragsservice hat – vertraglich durch die Sender vereinbart – die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Gerichtsverfahren nur selektiv (über zu Gunsten der Sender „positiv“ entschiedene Verfahren) zu unterrichten. Eine solche Vorgehensweise mag zu einem Unternehmen passen, nicht zu einer der Objektivität verpflichteten Behörde. Gegen die Behördeneigenschaft spricht zudem entscheidend, dass eine Behörde als Teil der Staatsverwaltung nicht zugleich Träger eines gegen den Staat gerichteten Grundrechts (Art. 5 GG) sein kann. Die Anstalten operieren mit einem nicht-rechtsfähigen Beitragsservice als „Behördenhelfer“, der nach außen gesetzwidrig selbstständig auftritt, eine linear zur verantwortlichen Regierung führende Dienstaufsicht für die Behördentätigkeit ist nicht vorgesehen.

Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
„Radio hören als Staatsverbrechen – Vor 70 Jahren nahm die Ges**** Walter Klingenbeck fest. Weil der 16-Jährige mit Freunden ausländische Radiosender hörte und gegen Nazis wetterte, richtete man ihn hin. Geprägt durch diktatorische Vorgehensweisen der Nationalsozialisten wollten die Väter des GG allen Behinderungen der Informationsfreiheit einen Riegel vorschieben. Nie wieder sollte an deutschen Haustüren erforscht werden, ob der Hausherr Schweizer Nachrichten hört, BBC schaut, einen Fernseher, Rundfunkempfänger oder heute Computer besitzt. Kein Bezug ausländischer Rundfunksendungen, keine Beschaffung frei zugänglicher Information sollte staatlich ver- oder behindert werden. Ein Klassiker unter den Grundrechten, eine Garantie für den Bürger sollte geschaffen werden.
„Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.“ Begünstigter ist der einzelne Mensch. Die Norm gewährt zwar keinen Anspruch auf Kostenfreiheit für nur entgeltlich angebotene Informationen. Dem Staat war jedoch jedes Hindernisbereiten verwehrt, durch das der Mensch von bestimmten Informationen ferngehalten oder in der Beschaffung beeinträchtigt würde. Zweifelsfrei nicht gewollt war nach den historischen Erfahrungen, dass vor dem Konsum ausländischer Sender eine beitragspflichtige Anmeldung bei einer Behörde steht und fortlaufend ein Beitrag, nicht für den ausländischen Sender, sondern für die Behörde, zu zahlen ist.

Inhaltsverzeichnis:
Zitat
I. Einführung
II. Vom Rundfunkurteil von 1986 abweichende Grundlagen
III. Art. 3 GG – Selbsttitulierung und andere Vorteile
1. Selbsttitulierung
2. Kundenfeindliche Bedingungen
3. Verbraucherfeindliche Verrechnung
4. Fehlende Rechtfertigung „Behördeneigenschaft“
IV. Art. 20, 2 Abs. 1, 92 GG – Justizgewährungsanspruch
V. Art. 70, 105 GG – Fehlende Gesetzgebungskompetenz
VI. Art. 5 GG
VII. Art. 2 GG
VIII. Art. 3 GG
IX. EU-Recht
X. Fazit

Weiterlesen: (Einzelartikel, nicht frei verfügbar)
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G
  • Beiträge: 1.548
Herr Dr. Sprißler ist, wahrscheinlich aufgrund eigener Recherchen, vollumfänglich über die Machenschaften der Zwangsbezahlsender informiert und traut sich auch, die Wahrheit auszusprechen.
Für diesen Richter bezahle ich gerne Steuern!

@ DJ_rainbow
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2018, 19:04 von Bürger«

P
  • Beiträge: 377
Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Praktikabilitätsgewinne bei Massenverfahren werden über rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze gestellt.
Genau das ist es! Und dies wissen auch die Menschen, die von der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit einen Schlag in die Magengrube erhalten haben.
Wie weit verkommen ist unsere Verwaltungsrechtsprechung schon, dass so etwas passieren kann, so dass ein Richter an einem Landgericht etwas dagegen unternehmen muss?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass alle Betroffenen, die vor den Verwaltungsgerichten geklagt und - bei diesen von vorneherein feststehend - verloren haben, sich diesen Umgang mit ihnen noch sehr sehr lange merken werden.
Dem Staat und dem damit eng verbundenen, sehr staatsnahen ÖRR haben diese willfährigen Diener zwar kurzfristig auf Kosten der Bürger geholfen, langfristig wird sich dies aber als Bärendienst erweisen.
Dass Verwaltungsgerichte dem Staat näher stehen als dem Bürger, wurde ja schon länger gemunkelt.
Wie eng diese "Verbundenheit" aber tatsächlich ist, und weit man dabei gegen seine eigenen Bürger gehen wird, hat sicherlich viele überrascht. Diese "Überrasschung" gelingt aber auch nur einmal.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2018, 21:17 von Bürger«

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Praktikabilitätsgewinne bei Massenverfahren werden über rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze gestellt.
Genau das ist es!
Ich habe exakt dasselbe gedacht, als ich diesen Textausschnitt gelesen habe.
Dieser eine Satz bringt es auf den Punkt!

*******

Noch eine zusätzliche Anmerkung.

Es ist Teil der Strategie von ARD/ZDF/GEZ, Personen abzustrafen, die sich in besonderem Maß für die Medienfreiheit in Deutschland engagieren. Ich nenne hier mal stellvertretend

  • Herrn Sprißler
  • René, Betreiber dieses Forums
  • seppl, der mit seiner VG-Klage ganz offensichtlich einen wunden Punkt getroffen hat (sinngemäß: "bitte nennen Sie mir die Institution, vor der ich aus Gewissensgründen die GEZ-Abgabe verweigern kann")
  • Markus KA, der zusammen mit weiteren Verfassungsbeschwerdeführern aus dem Forum gegen die drohende Zwangsvollstreckung kämpft***
  • ...

ARD/ZDF/GEZ haben sehr wohl einen Grund, gerade diese Personen zu bekämpfen. Schön, dass Ihr trotz (oder wegen) dieser verstärkten Belästigung weitermacht!

Es ist der immerwährende und ewig junge Kampf: Recht gegen Macht, Gut gegen Böse.

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste zur Präzisierung seines Inhalts angepasst werden.
Glücklicherweise, abgesehen uns bekannter Rechtsanwälte, gibt es Mitstreiterinnen und Mitstreiter in unserem Forum, die noch intensiver als ich sich unermüdlich mit dem Thema Verfassungsbeschwerde befassen, dafür gebührt ihnen höchste Anerkennung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2018, 21:17 von Bürger«

  • Beiträge: 125
    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
@ DJ_rainbow
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Beim Beck-Verlag, als Print. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, kriege ich auch Zugang zur Online-Version.


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

m
  • Beiträge: 436
Das durchdachte rechtstaatliche Engagement von Dr. Sprißler kann gar nicht hoch genug bewertet werden.

Als Herr Dr. Sprißler in dem Verfahren als Einzelrichter beim LG-Tübingen geurteilt hat, war Ihm sicher klar, dass der Fall zum BGH gehen würde.

Das BGH hat dann entscheiden, dass hier ein Kammerentscheid und kein Einzelrichter entscheid notwendig gewesen wäre.
Das Verfahren wurde vom BGH zurück zum LG-Tübingen gewiesen für einen Kammerentscheid.

Noch ehe es zu diesem Kammerentscheid kam, hatte Herr Dr. Sprißler die Anfrage an das EuGH eingereicht.
Damit hat er quasi alle Verwaltungsgerichte und Richter einschließlich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig gerüffelt.

Nun wollen und wollten sich die VG den Ausführungen des LG-Tübingen und der EuGH-Eingabe in der fortlaufenden Rechtssprechnung nicht anschließen und urteilen weiter so wie bisher.

Tja und nun hat Herr Dr. Sprißler den nächste Trumpf gezogen und einen Beitrag über die Rechtsauslegung in der Zeitschrift MMR (MultiMedia und Recht) veröffentlicht. Da bleibt seinen VG-Kollegen nur eines übrig, Sie müssen die Kröte schlucken, wenn Sie den Beitrag lesen. Deshalb darf man sehr auf die Antwort des EuGH gespannt sein.

Diesem Ablauf und diese Vorgänge die von Herr Dr. Sprißler von einem (1) Einzelrichter eingeleitet worden sind, hatten die Herren Eicher und Kollegen in Ihrer abgeklärten Vorgehen und Umsetzen der Klagen vor den VG-Gerichten zum Rf-Beitrag niemals eingeplant.

Es bleibt spannend, welche Rechtsauslegung Bestand haben wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2018, 21:18 von muuhhhlli«

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Gegen die Behördeneigenschaft spricht zudem entscheidend, dass eine Behörde als Teil der Staatsverwaltung nicht zugleich Träger eines gegen den Staat gerichteten Grundrechts (Art. 5 GG) sein kann.
Auch als juristischer Laie, der ich nun einmal bin, halte ich diese Aussage für sehr wichtig. Nach meiner Auffassung kann ein Grundrechtsträger niemals Teil der staatlichen Gewalt sein. Das würde unser ganzes Rechtssystem ad absurdum führen. Deshalb stellen Rundfunkanstalten für mich schon prinzipiell keine Behörden dar.

Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Geprägt durch diktatorische Vorgehensweisen der Nationalsozialisten wollten die Väter des GG allen Behinderungen der Informationsfreiheit einen Riegel vorschieben. [...]
„Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.“
Dr. Sprißler bringt es exakt auf den Punkt:

"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Ein Satz, der von den Rundfunkanstalten regelmäßig inkorrekt zitiert wird. Aber dieser Satz ist essentiell und für mich einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. Jeder Bürger muss als freies Individuum in einer Demokratie auch die freie, unbeeinträchtigte Wahl seiner Informationsquellen haben, und das schließt auch den freien und unbeeinflussten Willen ein, für welche Informationsquellen man sein Geld ausgibt und für welche nicht.

Ein Grundrecht, das in 2016 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Füßen getreten wurde. Ich war zutiefst schockiert, als ich es selber lesen musste.
Es ist quasi so, als wenn man bei einem Gebäude Teile des Fundaments dazu benutzt, um höher gelegene Stockwerke damit zu bauen. Dieses Gebäude wird zwangsläufig irgendwann zusammenbrechen müssen.

Es ist schon geradezu erschreckend, wie unsere Politiker und auch die Gerichte die Missachtung der Grundrechte billigend in Kauf nehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Februar 2018, 23:04 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

o
  • Beiträge: 1.575
Der von Herrn Dr. Sprißler dargestellte historische Hintergrund zum Grundrecht, sich ungehindert informieren zu können, war mir so gar nicht bekannt.

Und ich werde immer wieder überrascht davon, was für ein cooles Grundgesetz wir 1949(!!) vom Parlamentarischen Rat bekommen haben. Über sieben Jahrzehnte hinweg haben Politiker daran Anstoß genommen, also kann es ja gar nicht so schlecht sein.^^


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Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Eine Übertragbarkeit der BVerfG-Entscheidungen zur Rundfunkgebühr auf den Beitrag ist nicht nur wegen des Wechsels von der gerätebezogenen Gebühr zum wohnungsgebundenen „Beitrag“ nicht möglich, sondern auch wegen grundlegender Veränderungen gegenüber den tatsächlichen Feststellungen von 1986: [...]


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  • Beiträge: 886
Hat jemand eine Ahnung, wem man schreiben muss, damit der gute Herr beim nächsten freiwerdenen Sitz im Bundesverfassungsgericht in Betracht gezogen wird? Er scheint mir mehr als geeignet und macht sich mit seinem Einsatz um unseren Rechtsstaat verdient.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2018, 16:22 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

m
  • Beiträge: 436
Hat jemand eine Ahnung, wem man schreiben muss, damit der gute Herr beim nächsten freiwerden Sitz im Bundesverfassungsgericht in Betracht gezogen wird? Er scheint mir mehr als geeignet und macht sich mit seinem Einsatz um unseren Rechtsstaat verdient.

An wen wohl - die Politik. Die Parteien mit Ihrem Parteiklüngel, die - wie man jetzt seit 5 Monaten in Berlin erlebt -um Posten und Einfluss schachern.
Diese Pllitik und Parteien, die den RBStV legimitiert und Ihre Zustimmung, den Weg zum Zwangsbeitrag und zur Erzwingungshaft geebnet haben.
Diese Parteien und Personen, die - für jeden, falls es Ihn interessiert, erkennbar - den Rechtsstaat und die Demokratie mit unvorhersehbaren Folgen geschädigt haben.

Herr Dr. Sprißler - so sehe ich das - ist ein Richter, der sich seiner Verantwortung bewusst ist und diese Verantwortung in Wort und Schrift ausfüllt.
Er wird am liebsten in seinem Tübingen bleiben und sich nicht diesen verlogenen Parteimühlen aussetzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2018, 16:24 von Bürger«

 
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