ARD und ZDF rufen nach mehr Geld, dem Bürger ist der ÖRR mehrheitlich SchnuppeDer Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks schreitet von Jahr zu Jahr weiter. Die Gruppe der Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks wird immer größer. Über 80% der Bürger sind für die Abschaffung des überhöhten Rundfunkbeitrags. Das belegen die vielfachen Umfragen, die in dem folgenden Beitrag aufgeführt werden:
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.htmlDer ö.-r. Rundfunk wehrt sich zwanghaft gegen sinnvolle Verkleinerung der Programmanzahl (ca. 22 TV und über 60 Radioprogramme) und gegen eine Reduzierung der Pensionen mit allen möglichen Tricks und absurden Fiktionen. Dieser Umstand dürfte jedoch keinen Staatsbürger allzu sehr verwundern.
Unverschämt dagegen sind die Rufe nach mehr Geld und das Herbeireden einer angeblich solidarischen Abgabe, als ob der ö.-r. Rundfunk das Gelbe vom Ei und lebenswichtig wäre. Die Abgabe ist auffallend Verfassungswidrig, weil Sie die beteiligten Gruppen, Nichtnutzer und Nutzer des ö.-r. Rundfunks, in einen Topf wirft.
Wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend rechtlich ungleich nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz zu behandeln.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51 ist hier unmissverständlich:
„Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“
Die beiden Gruppen werden jedoch überhaupt nicht nach den Kriterien des BVerfG differenziert. Es gibt keine andere Gruppe als "alle" - Nutzer und Nichtnutzer.
Müsste in einer Demokratie der Wille der Bevölkerung und das des Bundesverfassungsgerichts inzwischen Gestalt annehmen und der asoziale Zustand einer pauschalen Zwangsabgabe für die Nichtnutzergruppe des ö.-r. Rundfunks abgeschafft werden? Hätten wir eine funktionierende Demokratie, würden wir uns damit nicht mehr beschäftigen müssen.
Viele Politiker mit einigen Ausnahmen scheren sich heute offenbar wenig um das Grundgesetz. Bestes Bekenntnis dazu lieferte der ehm. deutsche CDU-Politiker und Bundesminister Ronald Pofalla:
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/wolfgang-bosbach-und-ronald-pofalla-ich-kann-deine-fresse-nicht-mehr-sehen-aid-1.6208099
Affäre Pofalla/Bosbach
„Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen“
„Ronald, guck bitte mal ins Grundgesetz, das ist für mich eine Gewissensfrage“, argumentierte Bosbach. Pofalla wurde noch einmal ausfällig, bevor er in den Wagen stieg: „Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe“, sagte er.
Das Bundesverwaltungsgericht ignorierte die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts selbst dann, wenn es darauf erneut in der Gehörsrüge zum Rundfunk-Urteil des Senats vom 18. März 2016, BverwG 6 C 7.15 hingewiesen wurde.
Lass uns bei jeder noch kommenden Rundfunkklage die Verwaltungsrichter in Erklärungsnöte bringen, damit sie sich bei ihren aalglatten Windungen verzetteln und Fehler machen. Wenn wir einen oder mehrere Richter zur Erkenntnis bringen können, wäre der Dammbruch der falschen Rechtsanwendung perfekt. Die unverschämten Geschreie der ö.-r. Anstalten nach mehr Geld werden dann schnell verstummen.
Schreiten wir entschlossen zur Tat, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht schon bereits auf unserer Seite.
Viele Grüße
Viktor