Bundesmeldegesetz (BMG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html
@Mork vom Ork,
Lt. Thema: Meldedatenabgleich 2018 als Grundlage der Vollstreckung verstößt gegen BMG .
Ich weiß es nicht, aber ich denke schon?
Die gesamte Datenerfassung und die Weitergabe an den BS verstößt eindeutig gegen die länderspezifischen Regelungen hinsichtlich Rundfunk.
Worauf will ich hinaus?
Das BUNDES-MG besagt, dass es für den Bund zählt und somit neuerdings für alle Meldestellen bezüglich öffentlicher Stellen, vor allem, was die Verwaltung betrifft.
Schön und gut, es ist ein Bundesgesetz und ist mehr oder weniger allgemein für alle Länder gedacht, ohne konkret zu werden.
Da das BMG bundesweit greift, kann es beim Rundfunk keine direkte Wirkung auf das Land Sachsen entfalten.
Deine Bemühungen in Ehren, nur das BMG kann mit Rundfunk direkt keinerlei Wirkung haben.
BMG hin, BMG her, es ist Bundesrecht und zählt für die Meldestellen allgemein, aber nicht für den Rundfunk spezifisch.
Das muss auseinander gehalten werden.
Rundfunk ist eindeutig: Landesrecht.
Der Bewohner/ Nutzer von Sachsen ist seinem, nur seinem Rundfunk, der sich Landes-RA nennt, verpflichtet.
Das muss in einem Gesetz genau festgelegt werden, wie das zu erfolgen hat, also die Konkretisierung.
Genau das fehlt ! - So meine bisherigen Recherchen.
Nichts ist konkretisiert, nichts ist namentlich benannt !
Das macht in Sachsen das sächsische Parlament, welches sich DER GESETZGEBER nennt.
Dieser Gesetzgeber muss dann das notwendige Gesetz beschließen.
Dieser Gesetzgeber kann aber nur für Sachsen beschließen.
Das heißt: Die Daten dürfen das Land nicht verlassen!!Die anderen Länder habe ja ihre eigenen Gesetze und handeln dementspechend analog.
Also, die machen das Gleiche in grün. Jeder für sich in eigener Zuständigkeit.
Hierbei, bei uns im Forum, zählt die Wirkung auf den Bewohner von Sachsen (in meinem Fall).
Das sächsische Parlament darf also beschließen, dass die Daten evtl. von einer Rundfunkanstalt abgegriffen werden, die ihren Sitz in Sachsen hat, die ausschließlich nur für Sachsen arbeitet und gewährleistet, dass die Daten auch in Sachsen verbleiben.
Eine Weitergabe nach außerhalb Sachsens ist rechtswidrig.
Ich wiederhole: Alles, in Sachen Landesrecht, also Rundfunk in dem Falle, hat im Land Sachsen zu bleiben.
Es heißt auch: Schickschuld an die zuständige LRA und diese gibt
Anteile an ZDF und DR weiter.
Anteile sind Geld und keine Daten.
Werden diesbezüglich Daten außer Landes gegeben, ohne dass der betreffende Bewohner zugestimmt hat, dann ist das absolut rechtswidrig.
Das Abgreifen von Melde-Daten durch den Beitragsservice innerhalb der gesamten BRD ist für meine Begriffe schon kein Kavaliersdelikt mehr. Es ist nicht zulässig.
***Jede LRA in dem entsprechenden Land.
Da der BS und der Rundfunk insgesamt aber von Größen der Politik noch gedeckt werden, kann man fast schon von organisierter Abzocke zu Gunsten einiger Weniger sprechen, die sich mächtig selbst bereichern.
***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Es ist der Diskussion dienlich, Behauptungen mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.