Bei der Gelegenheit fällt mir sogleich - kann aber wie gesagt ggw. nicht nachsehen - zumindest einer von mehreren entsprechenden Punkten dunkel wieder ein. Aktuell der, wo in einem Urteil vom lt. Jahr mn. Erinnerung nach davon die Rede war, im Zusammenhang mit der Frage der Befreiung vom sogenannten "Rundfunkbeitrag" seien die - ja inzwischen Dank der regelmäßigen Erwähnung hier - bekannten BVerfG-Entscheide i. S. Gebühren (also 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10, 1 BvR 656/10) angeblich in den sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag "eingearbeitet" worden.
Solange es in der deutschen Justiz - die jeweilige ministerielle Unterworfenheit hier noch ganz beiseite gelassen - nicht endlich eine wirkliche Qualitätssicherung gibt, also (unter dem Deckmäntelchen der "Freiheit" des Richters) ein solcher oder eine Kammer im Interesse der Staatsräson jeden Blödsinn erzählen kann, um seine / ihre Urteile zu legitimieren (außer im Falle, damit eine Straftat zu begehen, der Vorsatz aber natürlich auch da [und dann bestimmt schwiiieeerig :-)] nachweispflichtig), ist es ärgerlich womöglich feststellen zu müssen, dass sich deutsche Richter (oder Prozessparteien der anderen Seite) hier kostenlos "Nachilfe" holen.
Allerdings bzw. zumal dann "Nachhilfe" in missbräuchlicher, gegen den Kläger gerichteten Absicht.