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Autor Thema: ARD: Bei Telemedienauftrag auch auf Netzbetreiber achten  (Gelesen 1613 mal)

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Focus, 07.02.2018

ARD: Bei Telemedienauftrag auch auf Netzbetreiber achten

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm hat die Ministerpräsidenten dazu aufgefordert, bei der Neuordnung des Telemedienauftrags nicht nur auf Zeitungen und öffentlich-rechtliche Sender zu schauen.

(dpa)

Zitat
Wenn die ARD künftig weniger im Internet anbieten dürfe, diene dies nicht automatisch den Verlagen, sondern Netzbetreibern und Plattformen, sagte Wilhelm am Mittwoch in München zum Abschluss einer Intendantensitzung.

Vodafone, T-Online, Web.de und Google News entwickelten sich immer mehr zu großen Nachrichtenanbietern, die von Kontrollen und Regulierungen kaum betroffen seien. […]

Weiterlesen auf:
https://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/ard-bei-telemedienauftrag-auch-auf-netzbetreiber-achten_id_8432071.html


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Welchen Kontrollen und Regulierungen sollten Nachrichtenanbieter denn unterliegen?
Ein Blick ins GG bei Art. 5 könnte hilfreich sein.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2018, 02:01 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Danke für die Klarstellung.
Ich werte das als eine Art "Freud'schen Offenbarungseid"
von Ulrich Wilhelm, Rundfunksprecher ARD/ Regierungssprecher a.D.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Wilhelm

PS: Wie steht's denn um die "dpa", Herr Wilhelm?


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lex

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Welchen Kontrollen und Regulierungen sollten Nachrichtenanbieter denn unterliegen?
Ein Blick ins GG bei Art. 5 könnte hilfreich sein.
Das ist jetzt nur eine Idee, aber vielleicht das hier:

https://www.menschenrechtskonvention.eu/informationsfreiheit-9346/

Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert die Informationsfreiheit jedoch nicht unbegrenzt, sondern akzeptiert, dass dieses Recht auch mit Pflichten und Verantwortung verbunden und erlaubt seine Einschränkung aufgrund eines Gesetzes

aus Gründender nationalen Sicherheit,
zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (einschließlich der Moral),
zur Verhütung von Straftaten,
aus Gründen des Ehrschutzes sowie zur Wahrung der Rechte Dritter,
zur Verhindung der Verbreitung vertraulicher Informationen sowie
zur Wahrung der Autorität und Unparteilichkeit der Rechtsprechung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2018, 13:12 von Bürger«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Grüazi!

A propos "dpa" -- die Öffies hängen nicht an der dpa, die sind per Beteiligung drin.

Kommen da dann auch die ganzen Fake-News zu "Schwarzsehern", "Zahlungsverweigerern", "Solidarschmarotzern" und "Beugehaft" her, die Frau Jasmin P. bspw im Merkur verbreitet?

Hop Schwyz!
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

 
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