Beginn 10:17 Uhr
Die Richterin eröffnet die Sitzung, und stellt fest der Kläger ist wie geladen erschienen. Ein Vertreter oder ein etwaiges Schreiben der Beklagten (WDR) war nicht anwesend.
Auf das Verlesen der wesentlichen Punkte wurde verzichtet. So bekam der Kläger das Wort. Der Kläger verwies auf den Schriftverkehr und machte deutlich das er auf keinen Fall aufgeben wird, und die Sache bis zum BVerfG durchziehen wird. Das Schreiben wonach stand 08.02.2018 bereits 160 Verfassungsbeschwerden dort anhängig sind hat sich die Richterin zeigen lassen und auch zu Protokoll genommen. Das Gespräch war sehr nett, obwohl sie keine Rechtsberatung ausüben kann hat sie alles gut erklärt. Unverständlich warum 8 Festsetzungsbescheide ausgestellt wurden, soviel wären ihr nicht bekannt.
Dann auf den netten Satz aus dem Sprißler Aufsatz wonach die Diplomanten von Steuern befreit sind, hat sie sich extra aus dem Wiener abkommen herauskopiert, und meinte, hier hätte der Herr Sprißler nicht richtig wiedergeben, denn es wäre richtig das Steuern nicht anfallen, und andere Abgaben würden auch aufgeführt. Dies wäre nicht richtig recherchiert ... !!!
So alles mit meinen Worten wieder zu geben, echt kompliziert. war soviel in der Kürze der Zeit. Sprungrevison zum BVerfG wäre nicht möglich. Nur wenn dann zum BVerwG.
Zur Rückabwicklung nach einem Urteil des BVerfG meinte Sie das würde der WDR dann schon machen. Wonach ich Ihr sagte so einfach würde das sicher nicht gehen.
Sie hoffe auch das EUGH und BVerfG als bald zu einem Urteil kommen. BverfG wollte ja schon bis Ende 2017 entscheiden. Ich sagte ihr vielleicht liegt es an dem bald anstehenden Personalwechsel das evtl. davor noch ein wegweisendes Urteil vom BVerfG zu erwarten ist. Stimmt, meinte Sie da steht wohl ein Wechsel an.
Es wurde noch ein wenig gefachsimpelt und hin und wieder schaute Sie in ihren dicken Wälzer...
SO sprach Sie alles schön auf ihr Diktiergerät nach meinem Einverständnis.
Nach meinem letzten Schreiben (10 Tage vor Verhandlung) wonach bereits Ruhendstellung und Aussetzung beantragt wurde, wurde diese nochmal zu Protokoll gegeben. Ruhendstellung könnte wegen Fehlenden Beklagten nicht beantwortet werden. Die Aussetzung prüft sie, so das ich dann entweder ein Urteil mit Rechtsbehelfsbelehrung bzw. das das Verfahren ausgesetzt wird zu geschickt.
Sitzung Geschlossen 10:47 Uhr
Im Nachgespräch fragte ein Zuschauer, (1 einziger Zuschauer und 1 Student) das es doch untypisch ist das keiner vom Beklagten da war. Das konnte die Richterin auch nicht verstehen, evtl. wegen Krankheit. Ja aber die könnte man anmelden meinte der Zuschauer. <Schon doof das man den Beklagten nichts fragen kann z.b. in Hinsicht auf Ruhendstellung, und er das Verfahren doch damit behindere. wenn der Kläger nicht erscheint wirkt sich das negativ aus.
Also dann abwarten....!!!