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  • GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Aachen Mi. 07.03.2018, 10:15U: 07. März 2018

Autor Thema: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Aachen Mi. 07.03.2018, 10:15Uhr  (Gelesen 6183 mal)

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gvw

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Gerichtstermin mündliche Verhandlung (Einzelrichter)

Justizzentrum VG Aachen

Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
Sitzungssaal A 2.012, Haus A, 2.OG




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2018, 16:01 von Uwe«

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gvw

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Falls Mitstreiter aus der Nähe vorhanden sind, würde ich mich über rege Teilnahme freuen.
Hatte das ja auch bereits angekündigt...!

Anmeldungen per PN !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2018, 00:11 von Bürger«

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gvw

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Morgen ist schon der 7..oh oh... :'( :'(


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Hi gvw,

bereite dich gut vor. Am Anfang der Verhandlung wird dir Gelegenheit gegeben deine Klage in eigenen Worten nochmal vorzutragen. An deiner Stelle würde ich nochmal gucken, was zu den Verhandlungsterminen hier so alles geschrieben wurde.

Vielleicht kannst du auch nochmal den einen oder anderen Antrag stellen, zu dem die Gegenseite, die vermutlich nicht anwesend sein wird, Stellung nehmen muss.

Ansonsten wünschen wir dir viel Glück. Und nicht traurig sein, wenn der Richter am Ende die Klage abweist.

Viele Grüße
Tourniquet


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2018, 21:46 von Bürger«

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gvw

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Kennste jemanden der auch in Aachen war, oder denkste das läuft generell so ab



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Das hat nichts mit Aachen zu tun. Schau mal in § 103 VwGO. Da ist der Ablauf einer mündlichen Verhandlung vorgeschrieben. Mach dir am besten jetzt schon Gedanken, ob du wirklich auf den Sachvortrag morgen verzichten möchtest...  :P


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 Nee wollte ich eigentlich nicht... oder was wäre zu raten


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Zur Vorbereitung der Verhandlung:
- Hier die Protokolle lesen
- Streitschrift Henneke geht genau auf das Verwaltungsrecht ein.
- Aufsatz vom Sprißler
- in dem Rundfunkbeitragwiki sind ein paar Stichpunkte zur Verhandlung zusammengetragen
            http://de.rundfunkbeitrag.wikia.com/wiki/Die_Gerichtsverhandlung

- Ruhestellung / Aussetzung beantragen.
- BVerfG Fragenkatalog, 160 Verfassungsbeschwerden, Entscheidung eigentlich letztes Jahr angegündigt.
- Sprungrevision zum BVerfG beantragen, da es eine gefestigte Rechtssprechung gibt.

- Befangenheitsantrag, weil ein Urteil jetzt Dir schaden würde. Mach Dich über die Modalitäten des Befangenheitsantrag schlau.
  Achtung Befangenheitsantrag geht nur, wenn bis dahin kein anderer Antrag gestellt wurde. (Man darf noch nicht in die Verhandlung eintreten sowas irgendwie)

- Anträge
- Liste der nicht bebeitragten Wohnungen im Vergleich zu den bebeitragten -> Für einen Beitrag muss es eine nicht beitragspflichtige wohnende Gruppe geben.
- Dokument: Genehmigung der Beihilfe von 2013 durch die EU da Kreis der Beitragspflichtigen und der Empänger geändert


Viel Erfolg !!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2018, 14:00 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Beginn 10:17 Uhr

Die Richterin eröffnet die Sitzung, und stellt fest der Kläger ist wie geladen erschienen. Ein Vertreter oder ein etwaiges Schreiben der Beklagten (WDR) war nicht anwesend.

Auf das Verlesen der wesentlichen Punkte wurde verzichtet. So bekam der Kläger das Wort. Der Kläger verwies auf den Schriftverkehr und machte deutlich das er auf keinen Fall aufgeben wird, und die Sache bis zum BVerfG durchziehen wird. Das Schreiben wonach stand 08.02.2018 bereits 160 Verfassungsbeschwerden dort anhängig sind hat sich die Richterin zeigen lassen und auch zu Protokoll genommen. Das Gespräch war sehr nett, obwohl sie keine Rechtsberatung ausüben kann hat sie alles gut erklärt. Unverständlich warum 8 Festsetzungsbescheide ausgestellt wurden, soviel wären ihr nicht bekannt.

Dann auf den netten Satz aus dem Sprißler Aufsatz wonach die Diplomanten von Steuern befreit sind, hat sie sich extra aus dem Wiener abkommen herauskopiert, und meinte, hier hätte der Herr Sprißler nicht richtig wiedergeben, denn es wäre richtig das Steuern nicht anfallen, und andere Abgaben würden auch aufgeführt. Dies wäre nicht richtig recherchiert ... !!!

So alles mit meinen Worten wieder zu geben, echt kompliziert. war soviel in der Kürze der Zeit. Sprungrevison zum BVerfG wäre nicht möglich. Nur wenn dann zum BVerwG.

Zur Rückabwicklung nach einem Urteil des BVerfG meinte Sie das würde der WDR dann schon machen. Wonach ich Ihr sagte so einfach würde das sicher nicht gehen.

Sie hoffe auch das EUGH und BVerfG als bald zu einem Urteil kommen. BverfG wollte ja schon bis Ende 2017 entscheiden. Ich sagte ihr vielleicht liegt es an dem bald anstehenden Personalwechsel das evtl. davor noch ein wegweisendes Urteil vom BVerfG zu erwarten ist. Stimmt, meinte Sie da steht wohl ein Wechsel an.
Es wurde noch ein wenig gefachsimpelt und hin und wieder schaute Sie in ihren dicken Wälzer...

SO sprach Sie alles schön auf ihr Diktiergerät nach meinem Einverständnis.
Nach meinem letzten Schreiben (10 Tage vor Verhandlung) wonach bereits Ruhendstellung und Aussetzung beantragt wurde, wurde diese nochmal zu Protokoll gegeben. Ruhendstellung könnte wegen Fehlenden Beklagten nicht beantwortet werden. Die Aussetzung prüft sie, so das ich dann entweder ein Urteil mit Rechtsbehelfsbelehrung bzw. das das Verfahren ausgesetzt wird zu geschickt.

Sitzung Geschlossen 10:47 Uhr


Im Nachgespräch fragte ein Zuschauer, (1 einziger Zuschauer und 1 Student) das es doch untypisch ist das keiner vom Beklagten da war. Das konnte die Richterin auch nicht verstehen, evtl. wegen Krankheit. Ja aber die könnte man anmelden meinte der Zuschauer. <Schon doof das man den Beklagten nichts fragen kann z.b. in Hinsicht auf Ruhendstellung, und er das Verfahren doch damit behindere. wenn der Kläger nicht erscheint wirkt sich das negativ aus.

Also dann abwarten....!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2018, 14:07 von DumbTV«

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@gvw  Vielen Dank für den Bericht!

Klingt ja insgesamt nicht ganz so negativ, wie ich das hier schon aus anderen Berichten leider gewohnt bin. Ich drück' die Daumen, ganz fest! ;-)


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Tja, da hatte die Richterin das Urteil wahrscheinlich schon fertig in der Schublade liegen, denn es kam GESTERN schon...!!!


Klage abgewiesen.... !!! Lade es heute Abend hoch... 23 Seiten der Schande.... und NUN? Mein Bekannter ist am ende...die Frau macht schon Stress und will bezahlen...!!



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n
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Zitat
Zur Rückabwicklung nach einem Urteil des BVerfG meinte Sie das würde der WDR dann schon machen.
Tolle Aussage!
Was macht der WDR dann? Ignoriert das Urteil? Welche Rechtspflicht hat der WDR dann?
Sie ist die Richterin, sie muss die Rechtslage kennen, als wozu ist der WDR dann rechtlich verpflichtet??
(Und das im Protokoll aufnehmen)

Da hätte man nachhaken müssen. (Aber ich kenne das, wenn man in der Situation steht, reagiert man leider nicht so schnell)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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gvw

  • Beiträge: 70
Anbei das anonymisierte Urteil einen Bekannten....!!!

Wie könnte die Bekannte weiter vor gehen.  Antrag Berufung (ohne Anwalt) nach dem meine Bekannte sämtliche Anwälte der Provinz abgeklappert hat. Die bei einem Streitwert von ca. 580 Euro nöööö sagen, und ablehnen.

und oder Beschwerde vor dem BVerfG.

Was würdet ihr der Bekannten konkret empfehlen...?


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L
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Tja, da hatte die Richterin das Urteil wahrscheinlich schon fertig in der Schublade liegen, ...

Das ist eine sich immer wiederholende Erfahrung bei den Verwaltungsgerichten in Sachen Rundfunkbeitrag. Die Richter sind meist sehr freundlich und geben einen verständnisvollen Eindruck. Auf die vorgebrachten Argumente gegen den Rundfunkbeitrag wird aber gar nicht eingegangen. Dann gibt es nach der Verhandlung das Urteil mit der Abweisung meist auch immer mit einem bereits hinlänglich bekannten Standardtext.

Der größte Skandal an der Durchsetzung des Zwangsbeitrags sind meiner Ansicht nach in der Tat die Gerichte. Die Rechtswidrigkeit des ganzen Konstrukts ist doch so offensichtlich - und dennoch werden alle Klagen einfach abgewiesen ohne auf die Argumente angemessen einzugehen.


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gvw

  • Beiträge: 70
Bin aktuell auf der Suche nach einem Anwalt, aber komischerweise reißen die sich alle nicht drum...!!
Berufung wird aber auf jeden Fall eingelegt...!!!


Edit "Bürger":
Siehe Hinweise zu dieser "Problematik" u.a. unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.0.html


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