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Autor Thema: Schweiz: No-Billag-Initiative - Ich zahle nur, was ich brauche  (Gelesen 1466 mal)

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Zeit, 03.02.2018

Ich zahle nur, was ich brauche

Anfang März entscheiden die Schweizer über die No-Billag-Initiative. Sie will dem Staat verbieten, Rundfunkgebühren zu erheben. Wie konnte es passieren, dass eine derart radikale Idee beinahe mehrheitsfähig wurde?

Von Matthias Daum und Aline Wanner

Zitat
Sie wissen es selber. Es war ein taktischer Fehler. "Aber wir mussten reagieren", sagt Thomas Juch. "Unsere Gegner verbreiten, dass die Initiative das Ende der SRG bedeuten würde." Die Leute, die Stimmbürger, sie seien verunsichert, sie wollten wissen, was mit den Radio- und Fernsehsendern passiert, wenn am 4. März die No-Billag-Initiative angenommen wird. Deshalb, erklärt Juch, der jungfreisinnige Geschichtsstudent und einer von vier Co-Präsidenten des No-Billag-Komitees, hätten sie diesen Plan B präsentiert, wie die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) weiter bestehen könnte. Ohne Gebühren, dafür mit Abonnements. Ohne Vollprogramm, dafür mit zusätzlichen Werbeeinnahmen – und: mit Geld aus der Bundeskasse.

Mit ihrem Plan B wollen die Initianten beweisen, dass ihre Theorie in der Realität bestehen kann.

Eine Schweiz, in der jeder nur für das bezahlt, was er tatsächlich braucht. Der Bahnpendler für die SBB, der Autofahrer für die Nationalstraßen, der Radiohörer für die SRG.

Eine Schweiz, in der jeder für sich selber vorsorgt: fürs Alter, die Arbeitslosigkeit oder den Krankheitsfall.
Eine Schweiz ohne institutionalisierte Solidarität, ohne Kollektiv, das einen trägt, wenn man es mal braucht.
Eine libertäre Schweiz.
Eine Ego-Genossenschaft.

Nur funktioniert Politik nicht wie ein Uni-Seminar. Es geht nicht um Rechthaben, sondern ums Gewinnen. Wer einen Monat vor der Abstimmung sein Anliegen präzisiert, der erhält keine Anerkennung seines Profs, sondern schwächt seine Position. Er macht sich angreifbar, gilt als wankelmütig, unsicher. […]

Weiterlesen auf:
http://www.zeit.de/2018/06/no-billag-initiative-rundfunkgebuehren-schweiz/komplettansicht




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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Der Autor geht natürlich nicht darauf ein, dass den Schweizern 2019 mit der Umstellung auf den Beitrag ähnlich Verhältnisse drohen wie in Deutschland, wo es seit einiger Zeit bereits eine Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner von Staatsfernsehen) gibt, wobei nicht einmal vor der Inhaftierung dieser Personengruppe zurückgeschreckt wird.

Ich finde eigentlich das Modell, das in einem Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vorgeschlagen wird, sehr interessant:
Neuen Zürcher Zeitung, 01.02.2018
Gastkommentar
«No Billag»: Abschied von den Zwangsgebühren
Zwangsfinanzierte und mit dem Staat verbandelte Medien sind heute ein Anachronismus. Ein Ende der Finanzierung des elektronischen Medienkonsums durch Zwangsgebühren ist allein schon aus technologischen Gründen absehbar.
https://www.nzz.ch/meinung/no-billag-nef-ld.1348898
Dieses Modell kann ich mir durchaus auch für Deutschland vorstellen. Denn in einer demokratischen
Gesellschaft kann es kein Staatsziel zur Förderung von Rundfunk und Fernsehen geben, da dies aus meiner Sicht gerade ein Erkennungsmerkmal
ist, woran man totalitäres Regime erkennt.

Gezielte Kulturförderung halte ich dagegen für sinnvoll, wobei man dies dann auch begründen sollte. Der Erhalt der sprachlichen Vielfalt in der Schweiz wäre beispielsweise ein solch förderungswürdiges Kulturgut, um das sich dann Menschen kümmern könnten, die von dieser Materie Kenntnis haben, und nicht irgendwelche nicht fachkundigen Journalist, die nur zufällig sich mit einem Thema beschäftigen, weil irgendein Vorgesetzter sie dazu abgestellt hat. Die Abschaffung der öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten würde also auch zu mehr fachkundiger Information führen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2018, 21:57 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

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Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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