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Autor Thema: ARD und ZDF rufen nach mehr Geld, dem Bürger ist der ÖRR mehrheitlich Schnuppe  (Gelesen 3299 mal)

V
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ARD und ZDF rufen nach mehr Geld, dem Bürger ist der ÖRR mehrheitlich Schnuppe

Der Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks schreitet von Jahr zu Jahr weiter. Die Gruppe der Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks wird immer größer. Über 80% der Bürger sind für die Abschaffung des überhöhten Rundfunkbeitrags. Das belegen die vielfachen Umfragen, die in dem folgenden Beitrag aufgeführt werden:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html

Der ö.-r. Rundfunk wehrt sich zwanghaft gegen sinnvolle Verkleinerung der Programmanzahl (ca. 22 TV und über 60 Radioprogramme) und gegen eine Reduzierung der Pensionen mit allen möglichen Tricks und absurden Fiktionen. Dieser Umstand dürfte jedoch keinen Staatsbürger allzu sehr verwundern.
Unverschämt dagegen sind die Rufe nach mehr Geld und das Herbeireden einer angeblich solidarischen Abgabe, als ob der ö.-r. Rundfunk das Gelbe vom Ei und lebenswichtig wäre. Die Abgabe ist auffallend Verfassungswidrig, weil Sie die beteiligten Gruppen, Nichtnutzer und Nutzer des ö.-r. Rundfunks, in einen Topf wirft. Wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend rechtlich ungleich nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz zu behandeln

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51 ist hier unmissverständlich:
Zitat
„Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“

Die beiden Gruppen werden jedoch überhaupt nicht nach den Kriterien des BVerfG differenziert. Es gibt keine andere Gruppe als "alle" - Nutzer und Nichtnutzer.

Müsste in einer Demokratie der Wille der Bevölkerung und das des Bundesverfassungsgerichts inzwischen Gestalt annehmen und der asoziale Zustand einer pauschalen Zwangsabgabe für die Nichtnutzergruppe des ö.-r. Rundfunks abgeschafft werden? Hätten wir eine funktionierende Demokratie, würden wir uns damit nicht mehr beschäftigen müssen.

Viele Politiker mit einigen Ausnahmen scheren sich heute offenbar wenig um das Grundgesetz. Bestes Bekenntnis dazu lieferte der ehm. deutsche CDU-Politiker und Bundesminister Ronald Pofalla:

Zitat
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/wolfgang-bosbach-und-ronald-pofalla-ich-kann-deine-fresse-nicht-mehr-sehen-aid-1.6208099
Affäre Pofalla/Bosbach
„Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen“
„Ronald, guck bitte mal ins Grundgesetz, das ist für mich eine Gewissensfrage“, argumentierte Bosbach. Pofalla wurde noch einmal ausfällig, bevor er in den Wagen stieg: „Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe“, sagte er.

Das Bundesverwaltungsgericht ignorierte die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts selbst dann, wenn es darauf erneut in der Gehörsrüge zum Rundfunk-Urteil des Senats vom 18. März 2016, BverwG 6 C 7.15 hingewiesen wurde.

Lass uns bei jeder noch kommenden Rundfunkklage die Verwaltungsrichter in Erklärungsnöte bringen, damit sie sich bei ihren aalglatten Windungen verzetteln und Fehler machen. Wenn wir einen oder mehrere Richter zur Erkenntnis bringen können, wäre der Dammbruch der falschen Rechtsanwendung perfekt. Die unverschämten Geschreie der ö.-r. Anstalten nach mehr Geld werden dann schnell verstummen.

Schreiten wir entschlossen zur Tat, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht schon bereits auf unserer Seite.

Viele Grüße
Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2018, 17:25 von Viktor7«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Du glaubst an ein Versehen der Richter am BVerwG? Ich nicht! Und deswegen glaube ich auch nicht, dass die jemals "Erkenntnisse" erlangen werden, weil sie nämlich ganz genau wissen was sie tun. Die Richter an den Verwaltungsgerichten bis hinauf zum BVerwG haben sich für ihre Aufgabe, nämlich Konflikte zwischen Staat und Bürger zu lösen, m. E. endgültig disqualifiziert. Das Vertrauen ist weg, es wird nicht zurück kommen. Jeder Streit, den man künftig vor einem VG austragen muss, muss bis zum BVerfG getragen werden, bevor leidlich klar ist, was Recht ist.

Und selbst die Hoffnung auf das BVerfG ist trügerisch. Ich glaube nicht, dass die in den letzten 5 Jahren die Auseinandersetzungen um den sogn. Rundfunkbeitrag nicht mitbekommen haben. Auch dass als Kollateralschaden inzwischen die Existenz des ÖRR immer stärker hinterfragt wird, dürfte den Richtern nicht entgangen sein. Sie verzögern aber eine Entscheidung seit über einem Jahr und haben schon vorher bestehende Gelegenheiten verpasst eine Entscheidung herbei zu führen. Inzwischen kommt es auf deren Entscheidung zum sogn. Rundfunkbeitrag schon kaum noch an. Denn wenn sie nicht im Sinne der Kläger entscheiden geht es vermutlich zum EuGH.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
drboe,

ich kann Dich beruhigen. An ein Versehen der BverwG Richter glaube ich nicht. Sie hofften sicherlich auf die Trägheit und fachliche Unwissenheit der Bürger und des Mainstream in Rechtsfragen. Ist die Rechnung nun aufgegangen?

Grüße
Viktor


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