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Autor Thema: „Rundfunk ist notwendiger denn je“: MDR-Rundfunkrat diskutiert über örR  (Gelesen 2675 mal)

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Infodigital, 30.01.2018

„Rundfunk ist notwendiger denn je“:
MDR-Rundfunkrat diskutiert über öffentlich-rechtlichen Rundfunk


Zitat
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht überholt, sondern notwendiger denn je. Gerade in der digitalen Welt kommt ihm eine immer wichtiger werdende Funktion zu“. Zu diesen Schlussfolgerungen kam der Direktor des Mainzer Medieninstitutes, Professor Dieter Dörr, am Montag, den 29. Januar 2018 vor dem MDR-Rundfunkrat in Leipzig. Das Aufsichtsgremium beschäftigte sich in seiner regulären Sitzung mit grundsätzlichen Fragen von Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und hatte dazu den profilierten Medienwissenschaftler zum Meinungsaustausch eingeladen. Dörrs Überzeugung: „Ohne Online hat man keine Zukunft, auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht.“

Vor dem Hintergrund stark veränderter Gewohnheiten der Menschen bei der Nutzung von Medien, dem Hinzutreten neuer mächtiger Anbieter aus dem kalifornischen Silicon Valley vor allem in den Telemedien und dem erhöhten Druck zur Legitimation des eigenen Auftrags sei der Rundfunk nicht überholt, sondern notwendig, so Dörr. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat neben dem demokratischen auch einen Wertevermittlungsauftrag.“ An die von der Verfassung geschützten Werte wie die Gleichheit von Frau und Mann, die Wahrung der Menschenwürde und unser Verständnis von Freiheit sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtend gebunden „und darf nicht neutral im Abseits stehen“. […]

Weiterlesen auf:
https://www.infosat.de/entertainment/rundfunk-ist-notwendiger-denn-je-mdr-rundfunkrat-diskutiert-ber-ffentlich-rechtlichen

Zu Prof. Dieter Dörr siehe u.a. auch:
Offener Brief: Erst kommt der Auftrag, dann der Beitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24346.msg154661.html#msg154661 ff.

Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25607.msg161691.html#msg161691 ff.

Sowie die zahlreichen Diskussionen zu Prof. Dörr über die Suchfunktion des Forums


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Hallo "MDR"!
Hallo "Dr. Dörr"!

Ich habe mich auch soeben selbst beraten und komme zu dem Schluss:

>>> Ich bin auch „notwendiger denn je“!

...soviel Blödsinn muss sein ::) ;D


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Großer Schwachsinn durchnummeriert:
1.
Zitat
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks folgt immer dem Auftrag. Und über den bestimmt der Gesetzgeber.
Der Gesetzgeber darf über den Auftrag nicht bestimmen. Das ist ihm verboten. Das BVerfG sieht diese Auftragsbildung bei der KEF.
2.
Zitat
Presseähnlichkeit“ [...] die EU-Kommission habe nie verlangt, [...] presseähnliche Angebote zu verbieten."
Immer diese Nebelkerzen. Im 4. Rundfunkurteil begründet das Bundesverfassungsgericht, wieso der Rundfunk und nur dieser eine Sondervergütungsrecht unter allen Medien hat. (PS die Annahmen gelten inzwischen nicht mehr, d.h. der Rundfunkbeitrag müsste entfallen)
3.
Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat neben dem demokratischen auch einen Wertevermittlungsauftrag.

Das ist frei erfunden. Wer hat sie dazu beauftragt? Wann? Auf welcher Grundgesetzgrundlage nimmt man dafür mein Geld? Das ist bestenfalls die Aufgabe eines Staatsfunks.
4.
Zitat
Ohne Online hat man keine Zukunft, auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht.

Eine völlig hohle Phrase ohne Begründung. Was passiert denn, wenn keine Nachrichten online stehen? Will dann keiner mehr Lindenstraße gucken?
5.
Zitat
Der Nutzer erwartet Textangebote im wichtigsten Bereich, nämlich im Informationsbereich und bei den Nachrichten.
Dann ist der Nutzer bestimmt auch bereit dafür freiwillig die Paywall zu überqueren.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat Eingangsartikel:
Zitat
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat neben dem demokratischen auch einen Wertevermittlungsauftrag.“ An die von der Verfassung geschützten Werte wie die Gleichheit von Frau und Mann, die Wahrung der Menschenwürde und unser Verständnis von Freiheit sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk verpflichtend gebunden ...
Wie wäre es, wenn Herr Dörr das einmal Frau Baumert erzählen würde, welche 61 Tage lang gefangengehalten wurde, auf Wirken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin. Oder der jungen Mutter, welche samt Säugling in Geiselhaft genommen wurde und deren Ehemann dazu genötigt wurde, das Lösegeld zu besorgen.

Wenn das Herr Dörr's Vorstellung von Wertevermittlungsauftrag ist, kann ich gut und gerne darauf verzichten, denn es sind nicht meine Werte und werden es nie sein.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

l

lex

  • Beiträge: 223
@NichtzahlerKa:
stimme dir zu, aber noch ein paar Ergänzungen meinerseits
zu 1)
historisch betrachtet wurde der Rundfunkstaatsvertrag geschlossen, um die neuen Fernsehunternehmen zu schützen. So sollte hierdurch sichergestellt werden, dass jeder Nutzer auch zahlt. Damals gab es nur öffentlich rechtliches Fernsehen, der irgendwie finanziert werden musste. Das heißt das jeder, der einen Fernseher besaß, konnte auch unterstellt werden, öffentlich rechtlichen Rundfunk zu konsumieren. Die Aufgabe der Staatsvertrages war es lediglich die Finanzierung sicherzustellen, damit sich die neue Entwicklung Fernseher etablieren konnte.
Mit diesem kam dann auch die Regulierung der Sendefrequenzen (was heutzutage missbraucht wird, um z.B. Streamer zur Kasse zu bitten, und den Rundfunk mit zu finanzieren)
Mit Auftreten der Privaten kippte eigentlich schon dieser Vertrag. Zeigten die Privaten doch, dass man mittlerweile ohne Zwangsfinanzierung auf dem Markt überleben kann. Er wurde aber von Politik und Wirtschaft weiter aufrecht gehalten. Dennoch lässt sich darüber streiten, ob ein Fernsehbesitzer nun auch wirklich noch öffentlich rechtliches Fernsehen konsumierte, oder aber Privatsender.
Ganz zu schweigen stirbt gerade das lineare Fernsehen schon wieder aus. Erst Recht der "Rundfunk", der sich Dank DVB-T2 sogar selbst beerdigt hat und kaum noch echte Zuschauer im Sinne des "Rundfunks" besitzt.

zu 4)
Online hat mit Rundfunk nichts mehr gemein. Es ist nicht der Auftrag des Rundfunkstaatsvertrages gewesen ein Unternehmen seines Unternehmens Willen aufrecht zu halten, sondern den Rundfunk zu etablieren (wie schon in 1) erwähnt). Es gab die Erfindung Fernseher und die sollte auch genutzt werden. Nur wird der Rundfunk durch das Konkurrenzprodukt Internet immer unwichtiger. Das war der sogenannte "Auftrag". Heutzutage aber mutiert in "Bildungsauftrag" und "Wertevermittlungsauftrag" und was nicht alles. Alles selbst ausgedacht von den Herren, die von diesem Vertrag profitieren.
Der Einzige Weg in eine Zukunft, wäre die Privatisierung. Nur dann könnten diese im Internet auftreten (da die Finanzierung dann wettbewerbsgerecht wäre und der Streit mit den Printmedien hätte ebenfalls ein Ende).

Es ist ja noch gar nicht lange her, da gab es Sofortbildkameras und die waren der totale Hype. Kodak als einer der führenden Unternehmen, hat aber die Produktion dieser Kameras komplett eingestellt. Auch analoge Kameras mit Film gibt es eigentlich nur noch im Museum. Die Welt dreht sich halt weiter und heute besitzt fast jedes Smartphone eine Digitalkamera.
Was wäre so schlimm, wenn der öffentlich rechtliche Rundfunk morgen nicht mehr sendet? Es gibt doch schon bessere Alternativen.


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