Hat eigentlich schon mal jemand gefragt, ob die LMA überhaupt über "Beiträge" mitfinanziert werden dürfen?
Wenn die LMA im allgemeinen Staatsinteresse handeln (würden), dann müssten sie über Steuern finanziert werden.
Zudem sollte man sich auch mal fragen, was eigentlich mit den 2 % der Rundfunkerträge alles angestellt werden kann. Unter anderem hat so eine LMA dadurch genug Geld, um gemeinsam mit einem BR ein Unternehmen zu gründen. Natürlich alles nur im Interesse der Bürger.
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
... ein anderes Mitglied der ARD, der auch der SWR angehört, der BR, gründet gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde (Medienanstalt) eine neue GmbH, die über die ARD auch für den SWR tätig ist, parallel ihr Kabelnetz ausbaut und Millionen Mobilfunkkunden betreut.
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Zur Unterrichtung der Bevölkerung wurde, gemeinsam durch ARD, ZDF, RTL, Pro Sieben u.a. sowie durch die Landesmedienanstalten, die zugleich Aufsichtsbehörde der anderen Handelnden ist, ein offizielles Informationsportal im Internet 222.dvb-t2hd.de - geschaffen, für das eine „Bayerische Medien Technik GmbH" verantwortlich zeichnet.7 Bei den Fragen und Antworten wird auch bestätigt, dass die Rundfunkanstalten sich mit Mitteln aus dem Rundfunkbeitrag8 beteiligen, faktisch die ganze Technik vorfinanzieren, da erst nach Einführung Abonnements der Privatsender für deren Angebote verfügbar sind. Die das Marketing für die neue Sendetechnik betreibende „Bayerische Medien Technik GmbH" wiederum ist eine Tochter des öffentlich-rechtlichen „BR" und seiner Aufsichtsbehörde „BLM". Die Gläubigerin ist auch banktechnisch anhand der SEPA-Buchungsdaten nicht als Behörde erkennbar.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153614.html#msg153614
Link zur "Bayerischen Medien Technik GmbH":
http://www.bmt-online.de/ueber-uns/Dieser ganze Rundfunkirrsinn wird dadurch künstlich am Leben erhalten, dass der Bevölkerung eingetrichtert wird, wir bräuchten eine "duale Rundfunkordnung" mit "staatlich geförderten" Rundfunkanstalten, die neutral und objektiv informieren (Wer glaubt das eigentlich noch ernsthaft?!) und damit zur Grundversorgung beitragen würden (mit Unterhaltungsprogrammen, die sie durchaus auch bei der "unfähigen" privaten Konkurrenz abgeschaut haben).
Ich sage es noch einmal: Wir brauchen keine duale Rundfunkordnung mit einem Zwei-Klassen-Rundfunk-Zwangsfinanzierungssystem (mehr)!
Die Länder haben die Möglichkeit, per Gesetz Richtlinien für den Rundfunk insgesamt festzulegen und damit dafür Sorge zu tragen, dass alle Rundfunkanbieter gleichermaßen zur Grundversorgung beitragen. Nur so kann gewährleistet werden, dass es einen gesunden Wettbewerb gibt und sich nicht einzelne (staatliche) Sender kaufen und von Politikern kontrollieren lassen.
Warum scheint diese Idee den Politikern so überhaupt nicht zu kommen? Weil hier eine Menge Pfründe verloren gingen. Der Rundfunkbeitrag wird in kostspielige Luxus-Renten investiert, Festchen für die Landtage, Wahnsinnsgehälter für umquartierte Parteifunktionäre (Intendanten) und sonstige Rundfunk- bzw. Verwaltungsratsmitglieder, die eine völlig überzogene Summe kassieren, um ihre "Unkosten" zu decken und dabei Machtphantasien zu frönen. Welcher Politiker möchte denn nicht gerne eine überbezahlten Aufsichtsratposten, bei dem er sich von seinen privatökonomischen Verhandlungen erholen kann? Bei dem er für sein Stillschweigen legal abgefunden wird?
Zudem ist es für beide Interessenten eine Win-Win-Situation: Die Politiker schmieren die LRA und diese berichten im Sinne der Politiker. Perfekt, denn der Bürger zahlt es ja. Warum also damit aufhören, nur weil ein paar Millionen Bürger nicht zahlen wollen und auf ihre Grundrechte pochen?
Und nein, dies ist kein Hetz-Beitrag, sondern ein Ekel-Beitrag, denn mich ekelt es inzwischen nur noch vor dem, was hier in Deutschland geschieht - in der Politik, auf den Feldern, in den Gerichtssälen, wo "im Namen des Volkes" Unrecht zu Lasten des Volkes gesprochen wird.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.