Das könnte ja dann u. U. noch ein Anknüpfungspunkt bzw. Betrachtungsaspekt sein...
Die ganze Befreiungstortur für Hartz4 Empfänger ist eigentlich sinnlos.
Der Grund sind die Urteile der Sozialgerichte, dass ein Fernseher nicht zur Grundausstattung eines Hartz4 Beziehers gehört
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Die Richter urteilten: Ein Fernsehgerät gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung für Hartz-IV-Empfänger – denn es sei weder Einrichtungsgegenstand noch Haushaltsgerät
...wenn es darum geht, dass Geringverdienern (nämlich denjenigen, die nicht Träger des HartzIV-Sterns sind) bislang eklatant rechtswidrig (contra Art. 3 / I GG, und zwar bezogen auf die rechtswidrige Antastung des Existenzminimums deren Einkommens und damit willkürliche Ungleichbehandlung, ferner Art. 1 GG in Verb. mit dem Sozialstaatsprinzip) die ihnen zustehende Befreiung vom sg. "Rundfunkbeitrag" verweigert wurde bzw. wird [es sei denn, sie treten den Weg zum BVerfG an wie in den Fällen 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10, 1 BvR 656/10].
Der benannte Punkt könnte auch noch mal den Hintergrund erklären, wieso in den Regelbedarfssätzen für unsere - mit freundl. Verlaub - Hartzies kein Betrag für den "Rundfunkbeitrag" vorgesehen ist (abgesehen davon, dass es der Politik zu teuer war, die Bedarfssätze (wie von Kirchhof als eine mögliche Problemlösung gefordert), zusätzlich um den "Rundfunkbeitrag" aufzustocken.
Dann wäre doch mal eine Möglichkeit gegeben aufzugreifen bzw. zu thematisieren, weshalb mal Urteile von - in diesem Fall - Sozialgerichten Geltung bzw. Einfluss haben sollen auf das, was in Sachen "Rundfunkbeitrag" gemacht bzw. entschieden wird, im anderen Fall aber (nämlich wenn es den Damen und Herren beim ÖRR (bzw. deren offensichtlichen HiWis bei den Verwaltungsgerichten nicht in den Kram passt) eben nicht. Politische Justiz ist nach meinem Kenntnisstand bislang in diesem Land aber doch nicht üblich?