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Autor Thema: Urteil VG Hamburg: Klage der Uniklinik Eppendorf (UKE) gegen GEZ-Abzocke  (Gelesen 1984 mal)

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Zitat von: Artikel der Bildzeitung vom 20. August 2015
KAMPF UM FAIRE BERECHNUNG DER TV-GEBÜHREN
Exklusiv: UKE klagt gegen GEZ-Abzocke
Widerstand gegen die GEZ-Abzocke! Jetzt geht ein Hamburger Gigant auf die Barrikaden!
Die Uniklinik Eppendorf (ca. 10.000 Mitarbeiter, 198 Mio. Jahresetat) wehrt sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hamburgs Top-Krankenhaus klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den NDR (Aktenzeichen: 3 K 1444/15)!
Es geht um diverse Bescheide über insgesamt 13.300 Euro. Beide Streitparteien tauschen darüber seit Monaten Argumente aus. Die Schriftsätze liegen BILD exklusiv vor.
weiterlesen auf:
http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/uke-wehrt-sich-gegen-gez-42249028.bild.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15460.msg102842.html#msg102842

Urteil vom 21. Februar 2017

Zitat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubige
vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages
leistet

[…]

Mit Bescheiden vom 1. November 2014 setzte der Beklagte jeweils für den Zeitraum Januar 2013 bis einschließlich März 2014 gegenüber der Klägerin zur Beitragsnummer X Rundfunkbeiträge in Höhe von 11.558,27 Euro (Staffel 7) fest. Der Betrag setzt sich aus betriebsstättenbezogenen Beiträgen in Höhe von 9.439,50 Euro sowie den Beiträgen für 55 Kraftfahrzeuge in Höhe von 4.582,35 Euro, abzüglich eines Zahlungseinganges der Klägerin in Höhe von 2.463,58 Euro zusammen. Ferner setzte der Beklagte einen Säumniszuschlag von 115,58 Euro fest. Weiterhin setzte der Beklagte für das M-Zentrum zur Beitragsnummer Y Rundfunkbeiträge von 1.348,50 Euro (Staffel 4) sowie einen Säumniszuschlag von 13,49 Euro, für die Medizinische Fakultät zur Beitragsnummer Z Rundfunkbeiträge in Höhe von 269,70 Euro (Staffel 4) sowie einen Säumniszuschlag von acht Euro, für die Krankenpflegeschule Rundfunkbeiträge zur Beitragsnummer W in Höhe von 1.348,50 Euro (Staffel 4) sowie einen Säumniszuschlag von 13,49 Euro sowie für das EZentrum zur Beitragsnummer V Rundfunkbeiträge von 1.348,50 Euro (Staffel 4) sowie einen Säumniszuschlag von 13,49 Euro fest.[…]
Download (PDF, ~175 kb)
http://justiz.hamburg.de/contentblob/8383682/0fe70f63e1b9eb9f05d4609da8bd37cb/data/3-k-1444-15-urteil-vom-21-02-2017.pdf

Alternativ hier im Anhang
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26135.0;attach=19931


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2018, 19:54 von ChrisLPZ«
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Ganz schön teuer die KFZ:
4.582,35/55/15*12 = 66.65 Eur pro Jahr

Müssen wir mit der Krankenkasse bezahlen.

Und die Krankenpflegeschule muss auch die Demokratie retten:
 Rundfunkbeiträge zur Beitragsnummer W in Höhe von 1.348,50 Euro

Unglaublich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 00:38 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...schlimmer noch:
Von diesem Geld werden dann fiktioniale "Ärzte-/ Krankenhaus-Serien" gedreht... :o ::) >:(

Aber ist ja bei den Gerichten auch nicht anders.
Vielleicht kommt man sich dort auch deshalb immer nur wie "im falschen Film" vor.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Dass auch Unikliniken gegen den Zwangsbeitrag klagen, war mir noch gar nicht bekannt. Wäre ja schön, wenn das Schule machen würde, bzw. wäre zu klären, ob Krankenkassenbeiträge zur Finanzierung der eigenen Gesundheit teilweise in der Form von Rundfunkzwangsbeiträgen übergehen darf.

Für mich persönlich liegt ein eklatanter Widerspruch vor, wenn mein Krankenkassenbeitrag zum Teil zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwendet wird (siehe ähnlich auch hierzu Teilfinanzierung der Sozialhilfe von befreiten Rundfunkbeitragsschuldnern durch den Rundfunkbeitrag).

Man könnte sich das Urteil genauer anschauen, eine entsprechende Klagebegründung formulieren und diese, äußerst fragwürdige Verwendung, in der mündlichen Verhandlung dem Gericht vortragen.

Das Urteil stammt aus dem letzten Jahr - man darf nur hoffen, dass Rechtsmittel eingelegt wurden.

Heißt das jetzt: "Krank sein für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?" >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 12:03 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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