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Autor Thema: Kleine Anfrage BW: Empfang der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender  (Gelesen 3858 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 3164
15. 12. 2017

Kleine Anfrage des Abg. Sascha Binder SPD und Antwort des Staatsministeriums

Empfang der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender

Zitat
Kleine Anfrage

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Haushalte in Baden-Württemberg haben keinen Zugriff auf DVB-T2?
2. Wie viele dieser Haushalte in Baden-Württemberg haben auch ansonsten keine Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu nutzen, da sie ebenso keinen Zugriff auf Satelliten-, Kabelanschluss oder Breitband-Internet haben?
3. Welche Pläne hat die Landesregierung, um diesen Umstand zu beenden?


Begründung
Seit der Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlen alle Bürgerinnen und Bürger eine sogenannte Haushaltsabgabe und haben deshalb einen Anspruch darauf, die öffentlich-rechtlichen Sender auch empfangen zu können. Nach der Abschaltung von DVB-T, der mangelhaften Verbreitung von DVB-T2 und der gleichzeitig in manchen Regionen schlechten Versorgung mit Kabelanschluss oder Breitbandinternet sind viele Haushalte de facto ohne jegliche Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Fernsehsender empfangen zu können.

Antwort
Mit Schreiben vom 10. Januar 2018 Nr. II-3450 beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt:


Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Haushalte in Baden-Württemberg haben keinen Zugriff auf DVB-T2?
Zu 1.:
Nach Auskunft der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) wohnen nach eigenen Berechnungen etwa 69 Prozent der Bevölkerung des Landes Baden-Württemberg im aktuellen Versorgungsgebiet von DVB-T2 und haben somit die Möglichkeit, DVB-T2 mittels Dachantenne zu empfangen. Entsprechend wohnen etwa 31 Prozent der Bevölkerung des Landes Baden-Württemberg außerhalb der aktuellen DVB-T2 Versorgungsgebiete. Die Anzahl der Haushalte in Baden-Württemberg, die auf DVB-T2 keinen Zugriff haben, ist nicht bekannt.
Für den Endausbau von DVB-T2 in Baden-Württemberg im Herbst 2018 wird nach Auskunft des Südwestrundfunks (SWR) von einer technischen Reichweite ausgegangen, nach der etwa 83 Prozent der Bevölkerung Baden-Württembergs DVB-T2 mittels Dachantenne empfangen können.


2. Wie viele dieser Haushalte in Baden-Württemberg haben auch ansonsten keine Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu nutzen, da sie ebenso keinen Zugriff auf Satelliten-, Kabelanschluss oder Breitband-Internet haben?
Zu 2.:
Baden-Württemberg liegt flächendeckend im Versorgungsgebiet von Satelliten, die öffentlich-rechtliche Fernsehsender ausstrahlen. Ausnahmen mögen aufgrund topographischer Besonderheiten in äußerst wenigen Einzelfällen denkbar sein.
Über die Anschlussdichte der Kabelversorgung in Baden-Württemberg liegen dem Staatsministerium keine Zahlen vor.
Die prozentuale Breitbandversorgung der Haushalte für alle Technologien insgesamt kann dem geodatenbasierten Breitbandatlas des Bundes (www.zukunft-breit-band.de) entnommen werden. Nach dieser interaktiven Plattform zur Breitbandverfügbarkeit, die vom TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur betrieben wird, hat sich die Versorgung mit schnellem Internet im Land sehr gut entwickelt – Baden-Württemberg liegt im Spitzenfeld der Flächenländer.
Eine Wiedergabe von Fernsehsendern in SD-Qualität ist in der Regel bereits mit 2 bis 3 Mbit/s, eine Wiedergabe von Fernsehsendern in HD-Qualität ungefähr ab 6 Mbit/s möglich. Dem Breitbandatlas des Bundes zufolge verfügen 99,5 Prozent aller Haushalte in Baden-Württemberg über eine Übertragungsrate von 2 Mbit/s und 98,1 Prozent über eine Übertragungsrate von 6 Mbit/s.
Satelliteninternet stellt darüber hinaus standortunabhängig einen Breitband-Zugang über einen geostationären Satelliten bereit und ermöglicht damit u. a. den Empfang von Internetfernsehen. Dem Endverbraucher stehen dabei Übertragungsraten von bis zu knapp 20 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload zur Verfügung.
In der Begründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht der Gesetzgeber davon aus, dass in ganz Deutschland technisch der Empfang von Rundfunk ermöglicht werden kann (LT-Drucksache 15/197, S. 34). Gleichwohl wird in der Begründung zu § 4 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Härtefall als Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags angenommen, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg (Terrestrik, Kabel, Satellit, Internet oder Mobilfunk) Rundfunk zu empfangen (a.a.O., S. 41). Der SWR teilte auf Anfrage mit, dass ihm hierzu keine Zahlen vorliegen. Die Zahl der Betroffenen, die objektiv unmöglich Rundfunk empfangen können, sei derart marginal, dass sie bisher statistisch nicht erhoben werde.
Eine Anzahl von Haushalten in Baden-Württemberg, die unter Berücksichtigung aller bestehenden Übertragungswege keine Möglichkeit haben, öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu nutzen, ist demnach nicht bekannt.
Nach einer von den Landesmedienanstalten in Auftrag gegebenen Untersuchung (Telefonbefragung) aus dem Jahr 2017 nutzten rund 52 Prozent der TV-Haushalte in Baden-Württemberg den Übertragungsweg Kabel, rund 42 Prozent den Übertragungsweg Satellit und weitere 10 Prozent die Übertragungswege DVB-T, DVB-T2 oder IPTV (Summe > 100 Prozent aufgrund Mehrfachnutzung).


3. Welche Pläne hat die Landesregierung, um diesen Umstand zu beenden?
Zu 3.:
Die Landesregierung geht davon aus, dass in Baden-Württemberg in aller Regel technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen, öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu empfangen. Auf die Beantwortung zu Ziffer 2 wird verwiesen. Es ist nicht zu erkennen, dass viele Haushalte in Baden-Württemberg ohne jegliche Möglichkeit sind, öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu empfangen.
Der flächendeckende Breitbandausbau hat unabhängig davon als Grundlage für die Digitalisierung in allen Lebensbereichen höchste Priorität für die Landesregierung. Dort, wo die privaten Telekommunikationsanbieter nicht in Hochgeschwindigkeitsnetze investieren, unterstützt die Landesregierung kommunale Anstrengungen zum Breitbandausbau mit dem Landesförderprogramm. Im Jahr 2017 hat die Landesregierung 551 Ausbaumaßnahmen gefördert und insgesamt 133 Millionen Euro, das sind täglich über 350.000 Euro, in den landesweiten Breitbandausbau investiert. In der aktuellen Legislaturperiode wird ca. eine halbe Milliarde Euro in den Ausbau des schnellen Internets in Baden-Württemberg eingebracht. Die Versorgung mit schnellem Internet hat sich in der Vergangenheit im Land sukzessive verbessert und steigert sich kontinuierlich auf hohem Niveau. Die Landesregierung wird diese Entwicklung weiter mit Nachdruck verfolgen.


Murawski
Staatsminister
und Chef der Staatskanzlei

Download des Dokuments (PDF, ~ 41 kb)
http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/16_3164_D.pdf

Alternativ Download hier im Anhang
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=26107.0;attach=19913

Zum Thema siehe u.a. auch:
Abgeordneter schreibt SWR - Fernsehempfang: Stickelberger schaltet sich ein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25504.msg161103.html#msg161103

Umstellung - Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25618.msg161770.html#msg161770


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 02:40 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Beiträge: 577
Schon DVB-T wurde uns mit großen, hohlen Marketingtrommeln als "Überallfernsehen" verkauft. Mit DVB-T2 gibt es jetzt noch mehr Gleiche und Gleichere... Diese Antwort der SK - mit ihren "Ablenkungsmanövern" und "Beschwichtigungen" in den Antworten - ist an Frechheit nicht mehr zu toppen!

(Kein Zahlen, Anzahl nicht bekannt... die sollten einfach ihre VGs fragen, die das offenkundig viel, viel besser "wissen". Und wenn wir dann alle 'mal so richtig "breitbandverkabelt" sind, dann klappt's auch mit dem "Profiling" noch besser. Unausweichlich, kontrolliert. Goddamn...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2018, 23:34 von drone«

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Und wieder die unzulässigen Verweise auf das Internet - Internet ist kein Rundfunk!

Es kann und muss egal sein, wie schnell mein Anschluss ans Internet ist, denn es ist trotz beliebiger Wiederholung kein Rundfunk - den ganzen Tag nicht und auch nicht nachts mit Beleuchtung.

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 02:41 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Entsprechend wohnen etwa 31 Prozent der Bevölkerung des Landes Baden-Württemberg außerhalb der aktuellen DVB-T2 Versorgungsgebiete. Die Anzahl der Haushalte in Baden-Württemberg, die auf DVB-T2 keinen Zugriff haben, ist nicht bekannt.

Soweit ich das richtig verstanden habe, wurde DVB-T abgeschaltet.

Zitat
Nach der Abschaltung von DVB-T, der mangelhaften Verbreitung von DVB-T2 und der gleichzeitig in manchen Regionen schlechten Versorgung mit Kabelanschluss oder Breitbandinternet sind viele Haushalte de facto ohne jegliche Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Fernsehsender empfangen zu können.

Das heißt, dass ca. 3 Millionen Baden-Württemberger keinen terrestrischen Rundfunkempfang haben.
Man möge mich korrigieren, sollte ich falsch liegen.

Man stelle sich die Flut von Befreiungsanträgen vor, wenn die Badener und Württemberger wüssten, dass sie mit einem kurzen Befreiungsantrag auf Härtefall nach § 4 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - direkt gesendet an den Südwestrundfunk - möglicherweise jährlich 210,- Euro sparen könnten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 10:50 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Gleichwohl wird in der Begründung zu § 4 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Härtefall als Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags angenommen, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg (Terrestrik, Kabel, Satellit, Internet oder Mobilfunk) Rundfunk zu empfangen (a.a.O., S. 41)."

Ein formloser Befreiungsantrag an die zuständige Rundfunkanstalt könnte aussehen wie folgt:
Zitat

Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
gemäß § 4 Abs. 6  RBStV


Hiermit beantrage ich die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht
gemäß § 4 Abs. 6 RBStV.

Begründung:

Dem Rundfunkbeitragsschuldner ist es in seiner Wohnung objektiv unmöglich, über den terrestrischen Übertragungsweg Rundfunk zu empfangen.

Beitragsnummer:

Rückwirkend seit (Monat/Jahr): 04/2017

Nachname:

Vorname:

Geburtsdatum:

Straße:

Hausnummer:

PLZ:

Ort:

Datum:

Unterschrift:

ausgefüllt und per Einschreiben abgeschickt.

Anträge für die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag siehe auch:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908

In den Gegenden Hochrhein, Bodensee, Singen, Konstanz, Überlingen, Friedrichshafen, Hochschwarzwald, Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Schwäbische Alb, Biberach, Ravensburg, Ulm etc. scheint es keinen terrestrischen Empfang zu geben (siehe auch Graphik im Anhang, die weißen Gebiete)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 18:44 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Wie von User maikl_nait bereits hervorgehoben...
Zitat
Gleichwohl wird in der Begründung zu § 4 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Härtefall als Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags angenommen, wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg (Terrestrik, Kabel, Satellit, Internet oder Mobilfunk) Rundfunk zu empfangen (a.a.O., S. 41).
...ist Internet kein Rundfunk, da es sich um eine non-lineare Übertragungstechnik handelt. Ist ja auch seitens des EuGH durchdiskutiert, denn Rundfunk ist eine lineare Übertragungstechnik.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 18:03 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
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Auch hier sieht man wieder die vom ÖRR + den Landesparlamenten + den Juristen in den Verwaltungsgerichten immer angewandte Strategie: Sie alle lieben Zahlen und Begriffe wie '"99,5 %" und "flächendeckend". Und selbstverständlich geht man bei dieser Politikeinheit (ÖRR + Landesparlament + Verwaltungsgerichtsbarkeit) davon aus, dass das Internet mittlerweile zum Rundfunk gehört. Da hat man doch bereits seit über 10 Jahren darauf hingearbeitet. Und ich habe mittlererweile auch keine Zweifel, dass bei den Antworten auf solche Anfragen so gut wie möglich im Sinne des Rundfunks geantwortet wird. Die Einzigen, denen ich noch(!) zutraue, gute Daten zu liefern, ist das Statistische Bundesamt. Statistiker sind eine ganz eigene Berufsgruppe. Von denen haben wir ja auch sehr gutes "Futter" für unsere Verfassungsbeschwerden erhalten. Landesparlamente werden immer nur im Sinne des Rundfunks antworten!

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 12:06 von DumbTV«

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Dies wurde so vor einigen Tagen in einem Telef. Gespräch mit einem Lokal-Redakteur der Bad Zeitung diesem nahe gebracht. Gerade im Hinblick auf den Artikel in derselbigen Zeitung vom 15.12.17, und der Bitte der Ankündigung über eine Versammlung am 3.3.18 in Lörrach, schon im Vorfeld auch über dieses Thema der Senderabschaltung am Hochrhein, und der Befreiungsmöglichkeit vom Rundfunkbeitrag wegen eines Härtefalles zu berichten.

Es dürften alleine am Hochrhein einige Tausend Haushalte betroffen sein, von denen die wenigsten über die Möglichkeit eines Härtefall-Antrages den sie an den SWR stellen können, Bescheid wissen.
Da liegt - meiner Überzeugung nach - mächtig Zündstoff in der Luft.

Auch im Verbreitungsgebiet der Schwäb. Zeitung in dem teilweise noch das DVB-T Signal gesendet wird, wird sich bis Ende des Jahres die gleiche Situation einstellen, wie am Hochrhein. Da dürften nochmal einige Tausend von der Sender-Abschaltung betroffene Bürger dazukommen. Die auch nichts von ihrer Rundfunkbeitrags-Befreiungsmöglichkeit wissen.

Mitstreiter die im Verbreitungsgebiet der Schwäb.Zeitung leben, könnten da etwas Aufklärungsarbeit leisten, zumindestens bei der Schwäb. Zeitung, die ich dahingehend auch schon kontaktiert habe, nachhaken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2018, 18:05 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Im Umkehrschluss könnte es auch als unzulässige und rechtswidrige Bereicherung gesehen werden.
Rundfunkbeiträge werden bei ahnungslosen Bürgerinnen und Bürger eingezogen, ohne dass eine Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages besteht, weil die Möglichkeit des Rundfunkempfangs nicht vorliegt.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Rundfunkbeiträge werden bei ahnungslosen Bürgerinnen und Bürger eingezogen, ohne dass eine Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages besteht, weil die Möglichkeit des Rundfunkempfangs nicht vorliegt.
Es bliebe in diesem Fall vielleicht auch zu klären, ob nicht gar eine Hinweispflicht seitens der abgabeneinziehenden Stelle besteht?
Bei "rechtmäßigem behördlichen Handeln" dürfte man das wohl erwarten...


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