Nein, das ist nicht "drücken vor Verantwortung", sondern
"Verweisung" an das "zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges" gem.
§ 17a Abs. 2 GVGhttps://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__17a.html(2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus und verweist den Rechtsstreit zugleich an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges [...]
weil gedacht wird, dass "behördliches Handeln" vorliegt, respektive
öffentliches Recht tangiert ist/ eine "öffentlich-rechtliche Streitigkeit" vorliegt, weil "etwas" im "öffentlichen Auftrag" erfolgt.
Dabei wäre zunächst zu prüfen, ob alleine ein "öffentlicher Auftrag" dazu führt, dass gedacht werden darf, es sei "behördliches Handeln".
Die Frage der Rechtsform ist bisher ungeklärt. Genau an dieser Stelle besteht schon das erste Problem, welches zwar der Richter in Tübingen hinterfragt, alle anderen Richter jedoch nicht. Würde das hinterfragt, bräche ein Kartenhaus zusammen.
Ist es erstmal am VG, erfolgt dort in diesem Punkt keine Prüfung. Es wird stur daran festgehalten, dass es "Anstalten des öffentlichen Rechts" seien. Dass jegliche Kontrolle oder Einbau in die restliche Verwaltung eines Bundeslandes fehlt bzw. nur eine Rechtsaufsicht, nicht aber eine Fach- und Dienstaufsicht besteht, wird nicht thematisiert.
Es wird zudem so getan, dass die "Selbstverwaltung" des Rundfunks einhergehe, mit "hoheitlichem Anspruch" über Unbeteiligte herfallen zu dürfen.
Genau da drückt aber der Schuh.
Irgendwie sind die Rundfunkanstalten nicht eingebaut in die mittelbare Verwaltung. Auf der anderen Seite wird behauptet, dass diese hoheitlich handeln, weil sie mittels "Auftrag" dazu "ermächtigt" seien.
Schaut eine Person jedoch in den Auftrag z.B. beim MDR im
§ 1 MDR-Staatsvertrag "Aufgabe und Rechtsform"https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2509-StV-MDR#p1[...] zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen [...] errichtet.
so steht dort als Auftrag nicht "Verwaltung der Bevölkerung". Es gibt keinen "Auftrag" zum Geldeinzug.
Auf der anderen Seite darf der MDR Mittel gegenüber dem Land einklagen, und es wurde die Mittel-Zuweisung zulasten der Bürger als "Schickschuld" ausgestaltet.
Ein
unbeteiligter Bürger "muss" also gar nichts.
Eine "Rundfunkanstalt" kann nun - wenn sie denkt, Mittel bekommen zu müssen - diese vom Land fordern.
Dazu muss sie natürlich die Höhe wissen - deshalb die Feststellung mittels Feststellungsbescheid, jedoch ist das
kein "Verwaltungsakt" nach dem VwVfG - Stichwort
§9 "Begriff des Verwaltungsverfahrens"https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__9.htmlund
§22 "Beginn des Verfahrens"https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__22.htmlEs fehlt die landeseigene Behörde, welche tatsächlich gegenüber allen Bürgern hoheitlich auftreten und das Geld einsammeltn darf. Die Länder haben das jedoch zur Verschleierung unterlassen einzurichten, denn dann würde zu offensichtlich, dass etwas ist, was gar nicht sein sollte.
Es bedarf einer vollständigen Neuordnung, um dieses Chaos zu beseitigen.
An dieser Stelle versagt jedoch das Bundesverfassungsgericht und wird das auch weiterhin tun.
Die VG, OVG und das Bundesverwaltungsgericht werden einen Teufel tun, etwas zu ändern.
Ergo wird die Verweisung an das VG jetzt zur Nagelprobe, wie der zugestandene Anspruch nunmehr am Ende auch mit "Waffengewalt" vollstreckt wird.
Ein schönes Deutschland haben wir jetzt, wo Grundrechte missachtet oder ins Gegenteil verkehrt werden.
Das Grundgesetz sieht keinen Rundfunk vor, welcher vom Staat abhängig ist - aber genau so einen Rundfunk haben wir, weil die Rundfunkanstalten vom Geld des Staates abhängig sind. Der Staat sollte nur den Rahmen organisieren, innerhalb dessen alle Bürger gleichberechtigt Rundfunk machen können. Das hat der Staat versäumt zu organisieren.
Edit "Bürger":
Erforderliche umfangreiche Anpassungen/ Gliederungen/ Rechtschreib-Korrekturen und Ergänzungen (u.a. Links/ Zitate der erwähnten Rechtsgrundlagen) vorgenommen.
Bitte zukünftig eigenverantwortlich darauf achten.
Dies soll keine Schikane sein, sondern der schnelleren Erfassbarkeit und damit zielgerichteteren Diskussion dienen.
Zudem bitte nicht weiter in allgemeine verwaltungsrechtliche Erörterungen ausschweifen, welche aufgrund ihrer Eigenständigkeit und Komplexität in gut aufbereitetem/n eigenständigem/n Thread/s mit aussagekräftigem Thread-Betreff erfolgen sollte, sondern hier bitte eng, konkret und konstruktiv zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
SWR droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und Zwangshaft
und den konkreten Vorgang einschl. der konkreten Dokumente zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.