Darum ist es ja auch das Coolste überhaupt...
...
Der Einzelrichter in Freiburg behauptet, es liegen keine Gründe für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde vor.
...was sich als Job denken läßt, Jurist im Staatsdienst, also auch Richter zu sein (wenn man mal vom beschwerlichen, seltenen Fall des Dr. Sprißler absieht, wo dann ausnahmsweise mal zu Gunsten von aufmüpfigen Untertanen entschieden worden war, die sich gegen den Staat / Staatsfunk aufzubegehren erdreistet hatten).
§ 839 I BGB macht es wohl möglich, dass so ein Richter beiderlei Geschlechts praktisch machen und verbrechen kann, was er will, ohne dass das irgendwelche persönlichen Konsequenzen für ihn hätte (was er aber wohl selten gegen seine "Klasse", Kaste oder den Staat richten wird - sonst wäre diese Art richterlicher Freiheit längst abgeschafft).
Auch in diesem konkreten Zusammenhang scheint insofern ein Aufräumen lange überfällig. Wäre wohl auch schon längst passiert, wäre der Bürger mehrheitlich Nutzniesser der Konstellation aus "Narrenfreiheit" nach 839 BGB und der Tatsache, dass im Unterschied zu anderen Berufsgruppen Juristen im Staatsdienst offenbar nicht einmal ihre Fachmaterie zu kennen brauchen, wozu unzweifelhaft auch Urteile zumal höherer Instanzen gehören dürften.
PS: Was macht eigentlich "DER JUSTITIAR", also der Herr Dr. Eicher gerade so? Hat er sich denn schon auch über
diesen Beschluß bzw. Beschwerdezurückweisung beschwert und einen Befangenheitsantrag auch gegen
diesen Richter bemüht? Hatte doch im Fall des Herrn Dr. Sprißler auch nullkommanix gedauert - oder hat "DER JUSTITIAR" zufällig gerade Urlaub, bzw. ist das in dem Fall jetzt "nicht so wichtig" :->> ?