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Autor Thema: Wahlbenachrichtigung unzustellbar = Abmeldung von Amts wegen > eine Option?  (Gelesen 3827 mal)

m

mb1

  • Beiträge: 285
tz München, 18.01.2018
München schrumpft - zumindest auf dem Papier

Zitat
Denn das Minus auf dem Papier liegt vor allem daran, dass die Stadt Karteileichen aus dem Melderegister entfernt hat. „Abmeldung von Amts wegen“ nennt sich dieser Vorgang im Behördenjargon. „Im Dezember 2017 wurden über 5300 Bürger aus dem Register bereinigt – der Mittelwert der Registerbereinigungen bei Deutschen liegt sonst bei rund 200 Fällen pro Monat“, heißt es von der Stadt.

Der Grund für diesen enormen Anstieg: Im Dezember hat das KVR begonnen, die Rückläufer aus der Bundestagswahl und des Bürgerentscheids auszuwerten. Wenn die Wahlbenachrichtigungen unzustellbar sind, geht das KVR davon aus, dass derjenige nicht mehr in München wohnt.

Weiterlesen auf:
https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-ort29098/muenchen-kvr-bereinigt-melderegister-9538753.html

Also einfach mal bei Wahlen, Bürgerentscheiden oder sonstigen kommunalen Benachrichtigungen Rückläufer erzeugen. So eine "Abmeldung von Amts wegen" wird ja auch an den BS gemeldet ...
Optimalerweise hat man das also schon bei der Bundestagswahl so gemacht. Dann ist man beim kommenden Meldeabgleich verschwunden.


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F
  • Beiträge: 61
Das ist meiner fiktiven Person Y ähnlich passiert.

Nachdem die fiktive Person Y aus ihrem kleinen, fiktiven Waldhäuschen ausgezogen war, war sie dort zwar noch für ungefähr ein halbes Jahr fiktiv gemeldet (in deren Zeit eine Landtagswahl stattgefunden hatte). Und als die fiktive Person Y sich dann wegen "Wanderschaft" von der alten Adresse abmelden wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass sie wenige Tage vorher "zwangsabgemeldet" wurde.

Netterweise wurde der alte Adressaufkleber im fiktiven Perso nicht entfernt.


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H
  • Beiträge: 582
Also einfach mal bei Wahlen, Bürgerentscheiden oder sonstigen kommunalen Benachrichtigungen Rückläufer erzeugen. So eine "Abmeldung von Amts wegen" wird ja auch an den BS gemeldet ...
Optimalerweise hat man das also schon bei der Bundestagswahl so gemacht. Dann ist man beim kommenden Meldeabgleich verschwunden.

Ich persönlich halte nicht viel davon, weil damit das Grundübel (Rundfunkbeitrag) überhaupt nicht angegangen wird.

Unabhängig davon kann ein Verstoß gegen das Meldegesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Und ich möchte auch nicht wissen, was passiert, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt (aus welchem Grund auch immer) und plötzlich stellt der Polizist fest, dass man gar nicht mehr gemeldet ist, aber mt einem Personalausweis rumrennt.

Wenn man Glück hat, darf man den Ausweis behalten, wird aber aufgefordertt, sich umgehend wieder anzumelden und das bei der Polizei nachzuweisen.

Spätestens jetzt erfährt der Beitragsservice (im Ramen der Datenübermittlung) von der Anschrift und kann die angeblich geschuldeten Beitrag für 3 Jahre festsetzen (Verjährung).

Das ganze Vorgehen dürfte eher eine kurzfristige Herauszögerung sein, aber nichts gegen das eigentliche Grundübel (Beitrag) ausrichten.

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2018, 20:22 von Bürger«

m

mb1

  • Beiträge: 285
Das Vorgehen ist doch nur EIN Mosaiksteinchen im Kampf gegen den Rundfunkbeitrag. Es ist auch kein Verstoß gegen das Meldegesetz.

Ich wohne seit über 30 Jahren in München und bin noch nie in eine Personenkontrolle geraten. Und selbst wenn, so zeigt man einen gültigen Ausweis vor, der auch nicht sofort auf Herz und Nieren überprüft werden würde, sofern keine weiteren Verdächtigungen vorliegen.

Im Prinzip kann man nichts dafür, wenn eine Abmeldung von Amts wegen erfolgte, nur weil mal eine Bürgerentscheidbenachrichtigung nicht angekommen ist. Als ob die Post keine Fehler machen würde.
Ein "Missverständnis" wäre in diesem Fall auch leicht mit der Meldebehörde klärbar.

Trotzdem ist man auf diese Weise erst einmal für den BS nicht auffindbar - und jede Verzögerung bringt wertvolle Zeit bis der EuGH in einem Jahr mal eine Einschätzung getroffen hat.



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Spätestens jetzt erfährt der Beitragsservice (im Ramen der Datenübermittlung) von der Anschrift, und kann die angeblich geschuldeten Beitrag für 3 Jahre festsetzen (Verjährung)....
Und genau dieser Automatismus ist nicht zulässig, weil es sich beim Rundfunk um Wettbewerbsunternehmen handelt.


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m

mb1

  • Beiträge: 285
tz München, 20.01.18
"Mich gab es praktisch nicht mehr"

Zitat
Ein Bürger aus München war auf einmal ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Und das nur, weil einem Briefträger ein folgenschwerer Fehler unterlief.

München - Wolfram Meißner kann es noch immer nicht fassen. „Mich gab es praktisch nicht mehr!“ Weil ihm Wahlunterlagen nicht zugestellt wurden, meldete das Einwohnermeldeamt den Wohnsitz des Forstenrieders kurzerhand ab! Die Wahlbenachrichtigung zum Bürgerentscheid über die Braunkohle sei das verhängnisvolle Dokument gewesen, sagt der 44-Jährige. „Ich habe diesen Brief nicht erhalten.“ Dann blieb plötzlich auch andere Post aus.

Weiterlesen auf:
https://www.tz.de/muenchen/stadt/thalkirchen-obersendling-forstenried-fuerstenried-solln-ort43351/behoerde-meldet-buerger-ab-mich-gab-es-praktisch-nicht-mehr-9543118.html

Nun, vielleicht sind die Folgen doch gravierender, als im ersten Moment gedacht. Daher würde ich von dieser Vorgehensweise jetzt doch deutlich abraten wollen.
Der spätere Aufwand steht in keinem Verhältnis zum kurzfristigen Nutzen. Deswegen doch besser die LRA regelmäßig beschäftigen.


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tz München, 20.01.18
"Mich gab es praktisch nicht mehr"
Weiterlesen auf:
https://www.tz.de/muenchen/stadt/thalkirchen-obersendling-forstenried-fuerstenried-solln-ort43351/behoerde-meldet-buerger-ab-mich-gab-es-praktisch-nicht-mehr-9543118.html

Für mich ist das wieder ein Bericht der LogoPresse.


Zitat
„Ich habe diesen Brief nicht erhalten.“ Dann blieb plötzlich auch andere Post aus. Meißner hakte bei der Post nach. „Von da an kam die Post wieder.“
Auch die Post hat einen Datenpool, der elektronisch abgeglichen wird und auf den z.B. Versicherungen - kann ich nachweisen - zugreifen und die Adresse korrgieren. War in der Reha mit Postnachsendung und dann war meine Autoversicherung auf die Reha-Adresse umgemeldet, weil bei der Post ein Fehler vom Mitarbeiter der Post im Formular falsch angekreuzt wurde.
Woher weiß die Post, dass es Herrn Meißner nicht mehr gibt und die Post nicht mehr zustellt?
Ich kann es Herr Meißner sagen: Digitaler Abgleich bei der Post!

Zitat
Anfang Januar habe er einen Brief seiner Firma erhalten. „Mein Arbeitgeber verfügte nicht mehr über die Berechtigung für den elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale. Ich hatte keine Ahnung, was los war!“, sagt sich der Münchner.
Hier findet doch ebenfalls ein automatischer Datenaustausch statt, von dem Herr Meißner auch nix wusste. Was hier die Presse alles erzählt und schreibt, das muss man genau lesen und hinterfragen.

Deshalb emfehle ich Herrn Meißner, sich mal Gedanken zu machen, um zu begreifen, wer und wie seine persönlichen Daten alles auch missbrauchend verarbeitet. Sicher wird Herr Meißner seinen RF-Beitrag per automatischem Lastschriftverfahren dem BS von seinem Konto abbuchen lassen.
Dem faulen Bundesbürger ist doch eh alles egal, Hautsache man lebt und hat es bequem.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2018, 20:25 von Bürger«

 
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