Auszeit auf Staatskosten
das ist völlig falsch, denn die Kosten sind vom Gläubiger in Vorleistung zu erbringen und werden von diesem später vom "Opfer" gefordert also auf die Vollstreckung aufgeschlagen.
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In den Knast geht es nur dort, wo übereifrige Mitarbeiter der staatlichen Stellen, diesen Vorgang von sich aus vorantreiben, wenn Sie keine andere Möglichkeit sehen.
Das bedeutet, es ist möglich in all den Fällen wo die Verwaltungsvollstreckung über Landratsämter oder Stadtkassen bzw. auch Gerichtsvollzieher GV erfolgt und der staatliche Mitarbeiter die Möglichkeit erhält oder der GV von dieser Möglichkeit Gebrauch macht einen solchen Antrag einem Richter vorzulegen, welcher diesen unterschreibt.
Möglich wird das z.B. immer erst, wenn eine Vermögensauskunft gefordert wird, diese aber nicht erbracht wird und in diesem Zusammenhang auch keine Rechtsmittel gegen die Bescheide (materielle Forderung) sowie gegen die formelle Durchsetzung eingelegt, die falschen Rechtsmittel eingelegt oder die Rechtsmittel nicht zum Erfolg führen oder diese nicht rechtzeitig eingelegt wurden.
Ein GV wird jedoch keinen solchen Antrag stellen, wenn der Gläubiger diesen nicht beauftragt hat und wird sich zudem an den Auftrag des Gläubiges halten, z.B. wird der GV einfacher Drittauskünfte einholen, wenn der Betrag der Forderung dafür ausreichend ist -> das ist nur noch abhängig vom Auftrag des Gläubigers, beauftragt dieser Drittauskünfte bei einem Betrag von ab 500,- so wird ein GV Auskünfte auch erst ab diesem Betrag einholen, wenn der zu Vollstreckende keine Auskünfte gibt. Das Gesetz würde die Auskünfte wohl bereits ab X Euro zulassen, weil es dazu eine Änderung gab wo die Grenze von 500,- ersatzlos aus dem Gesetz entfernt wurde.
So gesehen wird also kein GV so einen Antrag auf zivile Haft stellen, weil eigentlich völlig unnötig. Verbleiben die Landratsämter und Stadtkassen, welche das durch ausmachen werden, genauso wie diese Anträge zur Wohnungsdurchsuchung Richtern vorlegen, ähnlich Finanzämtern. -> Eine Person A muss eine Durchsuchung zustimmen. Stimmt eine Person A nicht zu kann die Erlaubnis zur Durchsuchung bei Richtern angefordert werden. --> Somit wird es hier auch nicht zu einer zivilen Haft sondern verstärkt zur Ankündigung von vermeintlichen Wohnungsdurchsuchungen kommen.
Verbleibt die weitere Ermittlung im Rahmen der Sachverhaltensaufklärung durch den Gläubiger selbst,
bekannt geworden sind dabei verschiedene Fälle z.B. Suche der Person über Google oder soziale Netzwerke um z.B. den Arbeitgeber oder Kontodaten zu ermitteln. -> Ziel Lohnpfändung oder Kontopfändung
oder die Verwendung bereits bekannter Daten aus der Vergangenheit.
-> Wohlgemerkt diese Fälle fanden bereits bei Beträgen unter 500,- statt.
Auch sind Fälle von Autopfändungen bekannt geworden.
Immer wenn so etwas möglich ist wird es nicht zu einer zivilen Haft kommen.
Lesehinweis auch zur Aufklärung, was es mit dieser Haft überhaupt auf sich hat und warum diese als Möglichkeit Verwendung finden kann
http://www.heckmann.net/haftbefehl-gerichtsvollzieher/-> Voraussetzung ist dabei immer, der Gläubiger muss diese beantragen und in Vorleistung gehen
-> Bei Stadtkassen und Landratsämtern kann offensichtlich ein nicht statthafter Gläubigerwechsel erfolgen, denn anders ist die Haft von Frau Baumert nicht erklärbar, wenn der MDR der Meinung ist, dass er davon keine Kenntnis hatte.