An die Mitleser, deren Verhandlung noch bevorsteht: in jeder Verhandlung sollte die Frage geklärt werden:
Wenn der Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig eingestuft wird, wie wird dann ein abweisendes Urteil zurückabgewickelt?
Diese Frage muss in das Protokoll aufgenommen werden, z.B. mit den Worten "ich gebe zu Protokoll". Genauso muss die Antwort in das Protokoll aufgenommen werden. Wenn der Richter das nicht selbst zu Protokoll gibt, kann der Kläger die Antwort zusammenfassen und zu Protololl geben (Ich gebe zu Protokoll: "der Richter antwortet auf meine Frage: .... ").
Was nicht im Protokoll steht, wurde in der Verhandlung nicht gesagt, und man kann sich nie wieder darauf berufen!!!
(Und auch das Protokoll nach der Verhandlung überprüfen, auch da wurde schon geändert! Zuschauerprotokoll führen lassen)
(Das ist so wie bei Maklern, die können auch alles erzählen und sind für nichts verantwortlich.)
Edit "Markus KA":
Ergänzung hierzu § 160 Abs. 4 ZPO:
Die Beteiligten können beantragen, dass bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll
aufgenommen werden. Das Gericht kann von der Aufnahme absehen, wenn es auf die Feststellung des
Vorgangs oder der Äußerung nicht ankommt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar; er ist in das Protokoll
aufzunehmen.
Das Gericht muss nicht jede Aussage des Klägers protokollieren, der Kläger kann eine Protokollierung beantragen, das Gericht kann den Antrag ablehnen, muss aber lediglich die Ablehnung protokollieren.