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Autor Thema: Drohende Löschwelle öffentlich-rechtlicher Inhalte bei Youtube  (Gelesen 1635 mal)

  • Beiträge: 577
Neueste Dystopien von Herrn Dobusch...

netzpolitik.org, 08.01.2018
"Neues aus dem Fernsehrat (20): Drohende Löschwelle öffentlich-rechtlicher Inhalte bei YouTube"
von Leonhard Dobusch

Zitat
[...] Diese Depublizierungspflicht gilt für die eigenen Mediatheken genauso wie für Drittplattformen wie YouTube und unabhängig davon, ob Rechte für dauerhafte Zugänglichmachung vorhanden wären. Das bedeutet, dass auch beliebte, vielkommentierte und in andere Webseiten eingebettete Youtube-Clips von Sendungen wie der Heute Show oder Neo Magazin Royal letztlich wieder gelöscht werden müssen – auch wenn alle Beteiligten [1] das nicht wollen. [...]

Ganz allgemein ist der öffentlich-rechtliche Löschzwang eines der größten Übel im geltenden Rundfunkrecht. Der Löschzwang ist ein Verbrechen am kulturellen Erbe [2], das heute längst ein digital-vernetztes Erbe ist. Depublizierte Videos reißen Löcher in digitalkulturelle Netzwerke. Natürlich würde ein Ende des Löschzwangs kein Ende von Depublizierungen bedeuten. Aber es wäre zumindest das Ende sinnloser Löschorgien in Bereichen, in denen sich Anstalten, Inhalteproduzenten und Zuschauer gleichermaßen dauerhafte Verfügbarkeit wünschen.
Weiterlesen auf:
https://netzpolitik.org/2018/neues-aus-dem-fernsehrat-20-drohende-loeschwelle-oeffentlich-rechtlicher-inhalte-bei-youtube/


[1] Meine ketzerische Frage dazu: Um wen bitte genau handelt es sich da?
Und um welchen Auftrag des ZDF gegenüber Youtube e.a. geht's hier?

[2] Wie verzweifelt muss man denn sein, um solch dramatisierende, ja fast hysterische Worte (größtes Übel, Verbrechen...) zu finden?

BTW, eine der konstruktiveren Fragen in den Kommentaren lautet:
coolest monkey in the jungle sagt:
 8. Januar 2018 um 20:50 Uhr
hast du eigentlich noch irgendwelchen kontackt zur wirklichkeit?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2018, 22:40 von drone«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...noch ein weiterer Kommentar ist sehr erhellend - hier nur auszugsweise, aber auch das herausgekürzte passt haarscharf ;)

(Hinweis: incl. Schreibfehlern zitiert)
Zitat
Alreech sagt:   
8. Januar 2018 um 18:35 Uhr
[...]
Positiv an der Verbreitung von öffentlich-rechtlichen Medieninhalten bei Youtube, Twitter und Facebook ist sicherlich das diese Dienste schnell auf die Beschwerden der Zuschauer regieren und im Zweifelsfall Inhalte sperren.
Da die öffentlich-rechtlichen Sender anders als die privaten Medien nicht von den Landesmedienanstalten kontrolliert werden hat sie beim ZDF und den ARD Anstalten ein rechtsfreier Raum etabliert bei dem Beschwerden gegen Hatespeech und Schleichwerbung ohne Folgen bleiben.

;)



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Zitat
Alreech sagt:   
8. Januar 2018 um 18:35 Uhr
[...]
Da die öffentlich-rechtlichen Sender anders als die privaten Medien nicht von den Landesmedienanstalten kontrolliert werden hat sie beim ZDF und den ARD Anstalten ein rechtsfreier Raum etabliert bei dem Beschwerden gegen Hatespeech und Schleichwerbung ohne Folgen bleiben.

Aber doch nicht nur da...

Sondern es gibt auch einen rechtsfreien Raum, was die Finanzierung des ÖRs angeht.....

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2018, 03:31 von Bürger«

 
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