Der Rundfunk ist nach Ansicht des neuen ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm der einzige Teil öffentlicher Daseinsvorsorge...
Herr Wilhelm scheint hier einem ganz fundamentalen Missverständnis über die Aufgabe seines Medienunternehmens zu unterliegen. Der Rundfunk ist nicht und war noch
nie "Teil öffentlicher Daseinsfürsorge". Es ist völlig absurd das zu behaupten, und zeigt, in welchen seltsamen Scheinwelten Herr Wilhelm und seine Kollegen inzwischen zu schweben scheinen.
Der staatliche (sogenannte öffentlich-rechtliche) Rundfunk war und ist nach BVerfG Rechtsprechung eine
"Ausgleichsmaßnahme", um die Zulässigkeit des Privatrundfunks zu begründen. Nur unter der Vorraussetzung eines
funktionstüchtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei dieser laut BVerfG zulässig. Diese Regelung diente (unter den damaligen technischen Gegebenheiten) der
Rundfunkfreiheit, indem im
dualen Rundfunksystem die Konsumenten des Privatrundfunks nicht auf diesen alleine angewiesen waren, und dieser keinen alleine bestimmenden Einfluss auf die Meinungsbildung bekommen sollte.
Nicht mehr und nicht weniger ist die Aufgabe des ÖR-Rundfunks. Sie richtet sich prinzipbedingt und staatsvertraglich definiert nur an die Konsumenten des Privat- und/oder ÖR-Rundfunks. Unter geänderten technischen Gegebenheiten oder mit dem (theoretischen) Wegfall des Privatrundfunks kann auch der ÖRR obsolet werden, da dann die Rundfunkfreiheit auf andere Weise sichergestellt wäre.
Wie Herr Wilhelm nun auf die Idee kommt, der (staatliche) Rundfunk sei Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge, ist vollkommen unverständlich, eine maßlose und haltlose Selbstüberschätzung, und selbstverständlich auch nirgends gesetzlich bzw. staatsvertraglich fixiert.