Sie sind dem Denkmuster verfallen, dass, wenn Sie da sind, sie auch genutzt werden, sprich, wenn Sie überall sind, auch überall genutzt werden und dass der Bürger eine Information bei ihnen suchen wird, statt im gesamten Angebot oder - noch schlimmer - egal wo der Bürger sucht, nur bei Ihnen finden wird oder - noch schlimmer - wenn der Bürger Informationen nicht bei Ihnen findet, diese unseriös sein müssen.
Sie wollen eine seriöse geprüfte Quelle von Informationen sein.
Bleibt die Frage: Welche Informationen überleben die eigenen Filter und wie sind diese Filter aufgebaut?
Nein, wir brauchen keinen neuen, sondern was wir brauchen, ist: frei von Filterung.
Der alte ÖRR kann mit einem Teil sicherlich dabei sein, aber dazu braucht es kein Medienimperium, welches 8 Milliarden verschlingt. Es würde mit deutlich weniger auch funktionieren.
Wenn der ÖRR neu erfunden werden sollte, bleibt die Frage, zu welchem Zweck.
Das Bundesverfassungsgericht hat doch bereits festgestellt, dass Art. 5 GG ein jedermanns-Recht ist und den alten ÖRR nur gebilligt wegen Knappheit von Frequenzen - also technischen Mitteln - sowie finanziellen eingeschränkten Möglichkeiten und damit einhergehend das Freiheitsrecht verkoppelt mit der aktuellen Ausgestaltung des ÖRR.
Bezogen auf "Fernsehen" im Sinne einer Freiheit, welche nicht mittels Rundfunktechnik sondern beliebiger Technik umsetzbar ist, gibt es die alten Beschränkungen bei Nutzung des Internets als Technik nicht. Es ist finanziell sehr wahrscheinlich vielen möglich, es zu nutzen und eine Frequenzknappheit besteht gerade nicht. Das BVerfG hat im alten ÖRR die Möglichkeit gesehen, dass dieser möglichst viele erreichen kann und deshalb eine Aufgabe diesem vorbehalten. Vor der Neuerfindung muss also geprüft werden, ob und in welchem Umfang Aufgaben bestünden, welche nicht abgedeckt seien.
Ziel der Diskussion um die Neu-Erfindung des ÖRR ist somit die Suche nach einer zu erfüllenden Aufgabe. Kann keine Aufgabe gefunden werden, braucht es keine Neuerfindung.
Ist die Aufgabe die Gleiche wie die alte, braucht es keine Neuerfindung, sondern Regeln zum Umfang, mithin eine länger bestehende Forderung, den Auftrag zur Grundversorgung zu beschreiben und wichtig vor allem: auch abzugrenzen. Wäre das erfolgt, bräuchte es vielleicht keine Diskussion um Neuerfindung, ja vielleicht nicht einmal 8 Milliarden.