Tja, nun geht es auch bei Person K weiter.
Person K hat heute einen gelben Brief vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten, in dem K aufgefordert wird, sich dahingehend zu äußern, wie es denn nun so mit K weitergehen soll.
Person K erlaubt sich hiermit einen Aufruf zu starten, mit der Bitte um Formulierungshilfe.
Person K hat gerade keinen Kopf, per Suche-Funktion die entsprechenden „Textbausteine“
zusammen zu suchen.
(Aber K denkt, dass dies auch allen anderen Mitstreitern eine Hilfe sein wird, die sicher
nun auch alle angeschrieben werden)
Wer kann Person K mit der Formulierung der Antwort für das Verwaltungsgericht behilflich sein?
Was sollte alles enthalten sein?
Aussetzung nach § 94…. weil….
Erwähnung der Aktenzeichen der Verfahren, die aktuell ausgesetzt werden
natürlich: Verfahren nur vor der gesamten Kammer, wegen .......
- Verfassungsbeschwerden, davon 4 Leitverfahren (Aktenzeichen)
- Vorlage beim Europäischen Gerichtshof
- anhängige Gehörsrüge
und was man sonst noch so in die Waagschale werfen kann.
Person K wird dies dann in knapp 2 Wochen persönlich beim Verwaltungsgericht
Karlsruhe abgeben. K hat mal so den Do. 18.01.18 ins Auge gefasst.
(Wer möchte Person K begleiten, bzw. können daraus auch ein verbindliches Treffen organisieren)
Mal noch einige weitere Gedanken:
Person K hat seine Klage Anfang 2014 eingereicht. Somit handelt es sich doch bei der
Klage um einen Betrag von etwas mehr als 200 €?
Alle weiteren Beträge sind davon doch nicht betroffen, im Falle einer Niederlage bei
der Verhandlung?
Ebenso ist es interessant, wie die weiteren Beträge geltend gemacht werden können?
K ist seit fast einem Jahr im Einzugsgebiet einer anderen Rundfunkanstalt,
hat bislang allerdings nur Kontostandsbenachrichtigungen aus Köln erhalten.
Person K hat noch keine Begrüßung von seiner neuen Rundfunkanstalt erhalten, OOOCCHH.