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Autor Thema: Hilfe bei der Formulierung und "Mitgeher" zum VG Karlsruhe gesucht  (Gelesen 2929 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Tja, nun geht es auch bei Person K weiter.

Person K hat heute einen gelben Brief vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten, in dem K aufgefordert wird, sich dahingehend zu äußern, wie es denn nun so mit K weitergehen soll.

Person K erlaubt sich hiermit einen Aufruf zu starten, mit der Bitte um Formulierungshilfe.

Person K hat gerade keinen Kopf, per Suche-Funktion die entsprechenden „Textbausteine“
zusammen zu suchen.

(Aber K denkt, dass dies auch allen anderen Mitstreitern eine Hilfe sein wird, die sicher
nun auch alle angeschrieben werden)

Wer kann Person K mit der Formulierung der Antwort für das Verwaltungsgericht behilflich sein?

Was sollte alles enthalten sein?

Aussetzung nach § 94…. weil….
Erwähnung der Aktenzeichen der Verfahren, die aktuell ausgesetzt werden

natürlich: Verfahren nur vor der gesamten Kammer, wegen .......

- Verfassungsbeschwerden, davon 4 Leitverfahren (Aktenzeichen)
- Vorlage beim Europäischen Gerichtshof
- anhängige Gehörsrüge
und was man sonst noch so in die Waagschale werfen kann.

Person K wird dies dann in knapp 2 Wochen persönlich beim Verwaltungsgericht
Karlsruhe abgeben. K hat mal so den Do. 18.01.18 ins Auge gefasst.
(Wer möchte Person K begleiten, bzw. können daraus auch ein verbindliches Treffen organisieren)


Mal noch einige weitere Gedanken:
Person K hat seine Klage Anfang 2014 eingereicht. Somit handelt es sich doch bei der
Klage um einen Betrag von etwas mehr als 200 €?

Alle weiteren Beträge sind davon doch nicht betroffen, im Falle einer Niederlage bei
der Verhandlung?

Ebenso ist es interessant, wie die weiteren Beträge geltend gemacht werden können?
K ist seit fast einem Jahr im Einzugsgebiet einer anderen Rundfunkanstalt,
hat bislang allerdings nur Kontostandsbenachrichtigungen aus Köln erhalten.

Person K hat noch keine Begrüßung von seiner neuen Rundfunkanstalt erhalten, OOOCCHH. ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 20:22 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 7.309
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Ich versteh was nicht.

In Karlsruhe hat es den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht; die Beteiligten tauschen sich untereinander nicht aus, um evtl. "ihrem" VG eine Schlappe zu ersparen?


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verstehe die Frage nicht, aber egal.
Person K sucht einfach nur Helfer bei der Beantwortung ihres Anliegens beim VG Karlsruhe.
Bitte beim Thema bleiben :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 19:25 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 42
...
Person K hat heute einen gelben Brief vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten, in dem K aufgefordert wird, sich dahingehend zu äußern, wie es denn nun so mit K weitergehen soll.
...

Kennt Person K den Hintergrund der Bitte, sich zu äußern, wie es weitergehen soll ?
Möchte das VG selbst die Sache vom Tisch haben oder drängt die Zwangsrundfunkanstalt ?

Einen schönen zwangsrundfunkbeitragsfreien Abend wünscht Larsenson


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Danke für die Nachfrage.

Hintergrund? Wohl eher, mal alle noch vorhandenen Klagen, weg vom Tisch.

Alles nur mit Textbausteinen formuliert!

Aber siehe Eingangsthreadbeitrag.

Person K braucht einfach mal eine Formulierungshilfe.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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B
  • Beiträge: 5
Person B könnte dich begleiten :)

Ansonsten stand Person B vor demselben Problem. Post kurz vor Weihnachten vom Gericht - als Antwort auf die Anfrage vom SWR nach dem Stand des Verfahrens - und hat sich damit wohl zu lange Zeit gelassen. Heute gelbe Post mit dem Termin :(


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Person B könnte dich begleiten :)

Vielen Dank, wäre echt toll.
Inklusive Übernachtungsmöglichkeit?
Dies dann weiter per PM.
Ich glaube, wir haben uns SEEHRR viel zu erzählen!
Ansonsten Stärkung im Aposto oder eine leckere Suppe beim Vietnamesen am Ludwigsplatz :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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Zitat
Verwaltungsrechtssache
xxxxxxx
gegen Südwestrundfunk – Referat Beitragsrecht -
wegen Rundfunkbeitrag
 
Der Rechtsstreit dürfte ausgeschrieben und eine weitere Erörterung im Rahmen einer mündlichen Verhandlung nicht erforderlich sein. Es wird daher angeregt, dass die Beteiligten auf mündliche Verhandlung verzichten (§ 101 Abs. 2 VwGO). Ergänzungen zum Vortrag können, soweit sie für nötig gehalten werden, noch mit dem Antwortschreiben auf diese Anfrage nachgetragen werden.
 
Nach § 87a Abs. 2 und 3 VwGO kann der Berichterstatter im Einverständnis der Beteiligten anstelle
der Kammer entscheiden. Sie werden gebeten, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieses Schreibens mitzuteilen, ob Sie mit der Entscheidung durch den Berichterstatter einverstanden sind.
 
Das Verwaltungsgericht erwägt durch Gerichtsbescheid zu entscheiden (§ 84 Abs. 1 und § 5 Abs 3 Satz 2 VwGO) Der Gerichtsbescheid hat dann die Wirkung eines Urteils.
 
Auf die bestehende Kammerrechtssprechung (vgl. nur VG Karlsruhe, Urteil vom 14.09.2015 – 8 K 2196/14, juris; Urteil vom 14.09.2015 – 8 K 3943/13 – n.v.; Urteil vom 05.02.2016 – 8 K 4203/15 -
n.v.) und deren Bestätigung durch den VGH Baden-Württemberg (VGH Bad. - Württ. , Urteil vom 03.03.2016 – 2 S 2270/15 -,n.v. (Pressemitteilung des VGH Bad. Württ. Nr.11 vom 08.03.2016) zuvor bereits Beschluss vom 04.02.2015 – 2 S 24365/14, BeckRS 2015, 42256 m.w.N) sowie die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in vergleichbaren Fällen (s. Nur BVerwG, Urteile vom 18.03.2016, 6 C 6.15, 6 C 7.15, 6 C 8.15 u.a. -, (Pressemitteilung des BVerwG Nr. 21/2016 vom 18.03.2016 ) sowie vom 15.06.2016 – 6 C 15/15, 6 C 37/15, 6 C 51/15 u.a. - juris) wird hingewiesen. Trotz der Vielzahl der in ganz Deutschland gestellten Rechtschutzanträge gegen den Rundfunkbeitrag und der in der Literatur vertretenen anderen Auffassungen existiert keine verwaltungsrechtlich Entscheidung, in welcher die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages bejaht wird. Es wird daher auf die Möglichkeit hingewiesen, die Klage zurückzunehmen. Andernfalls wird um Mitteilung binnen zwei Wochen gebeten, ob
 
- auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet wird
- Einverständnis mit einer Entscheidung durch die Berichterstatterin besteht
 
Ferner erhalten Sie Gelegenheit, sich binnen zwei Wochen zu einer
 
- Entscheidung durch Gerichtsbescheid zu äußern.
 
Für den Fall, dass sie die Klage zurücknehmen möchten, genügt hierfür eine einfache, schriftliche Erklärung gegenüber dem Gericht.
 
Die Berichterstatterin
Bleicher
 
Beglaubigt
Amini
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

 
n.v. soll wohl heißen: nicht veröffentlicht?
Na da muss Person K ja mal nachhaken.
Wie kann Person K Urteile beurteilen, zu denen sie keinen Zugang hat?
Wie war das noch einmal mit dem Schriftsatzrecht...
Man darf gespannt sein, denn es ist jetzt für Person K angerichtet.
Person K ist ja jetzt schon auf das Telefonat am Montag gespannt.
Bzw. bräuchte Person K auch dringend eine enorme Fristverlängerung um sich in all diese Urteile, so denn verfügbar, einzulesen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2018, 19:23 von karlsruhe«
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Hallo K

Würde an das VG Karlsruhe so oder ähnlich formulieren
:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Kläger verzichtet nicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß §101 Abs.2 VwGO sondern besteht auf sein rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG. Da Protokollierer unter den Zuschauern, um zu analysieren, was Richter und Parteien sagen, bitte ich mindestens 60 Minuten anzusetzen.

Der Kläger erklärt sich nicht mit der Übertragung auf den Einzelrichter oder die Einzelrichterin einverstanden, sondern besteht auf seine mündliche Verhandlung vor der gesamten Kammer, weil von grundsätzlicher Bedeutung mit zukünftiger Verfassungsbeschwerde.

Einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid stehen somit seitens des Klägers Einwände entgegen."
Sofern der einzelrichterliche Beschluss aber die Aussetzung des Verfahrens beabsichtigt, wie ja rechtlich geboten wegen der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, so kann dies natürlich ohne mündliche Verhandlung und durch den Einzelrichter erfolgen. Der Entscheid des BVerfG wird für Frühjahr 2018 erwartet.

                                                                    Mit freundlichen Grüßen


Grüssle aus dem badischen,
Und noch ein Spruch zum Schluss,
Es wird nichts so heiß gegessen, wie gekocht wird.


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Habe nun heute schon meine insgesamt 22 Hinkelsteine zum Verwaltungsgericht Karlsruhe geschleppt. Hier zwar ohne Begleitung, dafür aber danach Besuch bei Freunden.

(Vielen Dank an die Mitstreiter bei der Unterstützung der Formulierung.) :)

Hmm, ob wohl der zuständige Richter die, meiner Meinung nach, leseunfreundliche Klammerung der Hinkelsteine vor dem Lesen entfernt? ::)

Der Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtes nahm meinen Stapel, legte ihn mittig vor das Monster-
klammergerät und platzierte die Klammer recht weit weg vom oberen Rand in den Stapel!

Stempel mit Datum drauf, Unterschrift und ab auf einen schon vorhanden Stapel.

Für die nun folgende Klammerung meines identischen Stapels an Hinkelsteinen, bat ich den
Mitarbeiter doch sein Monsterklammergerät oben an der linken Ecke anzusetzen.
Ich wollte ja schließlich meinen Schriftsatz auch noch lesen können.

Natürlich schaute ich vor dem verlassen des Verwaltungsgerichtes noch auf die Aushänge der
anstehenden Verhandlungen.

Unter „tausend“ Asyl-Anträgen wurde ich auch fündig. Werde diese dann gleich noch einstellen.

@Markus KA:
Schön, dass du demnächst selber wieder nach den Terminen sehen kannst.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe liegt nun nicht mehr ganz so günstig auf meinem Weg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 22:40 von karlsruhe«
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