@muuhhhlli
Wir wissen!
daß das EMA bei nicht-öffentlichen Stellen im Bereich Datenabruf/Datenschutz keinen Automatismus zulassen darf!
daß es gemäß dem Vorgabeablaufschema des Bundes hier prüfen muß, ob hier der beabsichtigte Datenabruf durch eine öffentliche oder nicht-öffentliche Stelle erfolgen soll!
daß im Sinne des Bundesmelderechtes nur andere EMA Behörden sind und alle anderen sonstige "öffentlichen Stellen", bei denen schon diese Prüfpflicht besteht!
daß sich u. U. sowohl das EMA hinsichtlich der nicht authorisierten Datenweitergabe an die Medien darüberhinwegsetzt, als auch die Stadtkasse, (bspw), wenn sie einer Nichtbehörde Amtshilfe leistet!
daß die Europäische Menschenrechtskonvention Bundesrecht ist und einzuhalten!
daß es Art. 10 EMRK keiner öffentlichen Stelle gestattet, hier Eingriffe auf Personen zu tätigen!
daß im Land Brandenburg die EMRK zusätzlich Verfassungsrang hat und hier jeder Amtsmißbrauch betreibt, (wie sollte man das sonst anders nennen?), der sich darüber hinwegsetzt, denn die Kenntnis um den Wortlaut der eigenen Verfassung darf bei allen Mitarbeitern einer Behörde vorausgesetzt werden!
Amtsmißbrauch besteht also im Bereich des EMA, wenn es einen automatisierten Abruf an jene zuläßt, die vom automatisierten Abruf kraft Bundesrecht ausgeschlossen sind!
Amtsmißbrauch besteht dort, wo sich eine öffentliche Stelle über Art. 10 EMRK hinwegsetzt!
Amtsmißbrauch besteht zudem dort, wo, bspw., der lokale Mitarbeiter einer Stadtverwaltung einer Nichtbehörde Amtshilfe leistet, und sich dafür evtl. erdreistet, diese Nichtbehörde als Behörde auszuweisen, weil sich diese selbst gar nicht als das bezeichnet!
Es hat vom BGH übrigens noch einige andere Entscheidungen bezüglich Amtsmißbrauch; die wichtigste ist aber offenbar nicht einsehbar.
->(Senatsurteil BGHZ 91, 243, 252; Staudinger/Wurm, § 839 Rn. 125,
175 f.); die scheint leider nicht im Web verfügbar.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;