Da wir selbst das Programmangebot des ÖRR nicht nutzen und es uns nicht interessiert, kann uns der Programminhalt egal sein und eine Kritik darüber erübrigt sich.
Jain. Da ich den örR nicht nutze kann es mir natürlich egal sein, was die da bringen. Insofern stimme ich zu. Da ich aber gezwungen sein soll, dafür zu zahlen, und gleichzeitig höre, was über die Programminhalte des örR erzählt wird, sind diese Inhalte nicht ganz egal. Denn wenn ich höre, daß über TTIP oder Ceta bzw. die Demonstrationen & Volksbegehren dagegen im örR so gut wie überhaupt nicht berichtet wird, obwohl es offensichtlich etwas ist, das das Volk interessiert, dann geht dies nicht nur am "Programmauftrag" (objektive Information) vorbei, sondern muß als Manipulation durch Desinformation ausgelegt werden.
Weiter stehen mir die Haare zu Berge, wenn ich höre, daß im örR für Chips geworben wird, die sich jeder unter die Haut pflanzen lassen kann (soll).
Hier im Forum wurden schon mehrfach offensichtliche Manipulationsversuche behandelt. Und jetzt komme ich wieder zurück dazu, warum mich das dann doch interessiert: Denn ich werde gezwungen, dafür zu zahlen! Ich kann das nicht mit meinem Gewissen (Art. 4 GG) in Einklang bringen.
Kurz: Solange ich nicht dafür zahlen muß, kann ich noch sagen: Ja, wir haben ein Grundgesetz und wir haben die Meinungsfreiheit und darum darf jede Rundfunkanstalt soviel Unsinn verbreiten wie sie will. Daß der Staat hier versucht, das Volk zu manipulieren, kann ich hinnehmen, man hat ja die Freiheit, sich selbst die Informationsquellen auszusuchen. Überall wird versucht, die Bürger zu manipulieren. (Wie viel Nutzen das außerhalb der wirtschaftlichen Interessen haben mag, erschließt sich mir nicht, da der Bürger de facto sowieso kein Mitspracherecht hat.) Daß ich diese Manipulation aber zugleich auch noch finanziell unterstützen muß und mir und anderen damit die Möglichkeit genommen wird, mich aus anderen (kostenpflichtigen) Quellen zu informieren, das ist dann nicht mehr hinzunehmen. Denn ich habe das Recht, nur das zu unterstützen, das ich nicht für schädlich halte, und demjenigen die Unterstützung zu versagen, das ich für schädlich halte. Dieses Grundrecht wird mir weggenommen und dabei wieder ein Gutteil der Bevölkerung fehlinformiert, da nicht darüber berichtet wird, was in diesem Wahnsinn wirklich passiert. Denn es ist ja alles ganz fair und solidarisch und demokratisch, nicht wahr?
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.