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Autor Thema: Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG  (Gelesen 54240 mal)

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Zitat
Selbst wenn der Rundfunkbeitrag für nichtig erklärt wird, befürchte ich, dass Politik und örR von diesem Auftrag nicht mehr abrücken. Hier wurden durch die Aufblähungen des Apparats so kolossale Fakten geschaffen, dass er tatsächlich too big to fail geworden ist. Selbst ein marginales Zurückrudern käme einem Systemkollaps gleich, so dass ein weiteres Herumwursteln selbst bei fortwährenden gerichtlichen Niederlagen noch als praktikabelste Lösung erscheint.

Da steht genau das, was ich auch denke. Wenn diese "RF-Anstalten" aufgelöst würden, sowie der ominöse "BS", wo sollen dann auch die ganzen Leute beschäftigt werden? Und die leitenden Funktionäre werden ihre Bezüge und Machtpositionen auch nicht einfach so aufgeben. Dazu kommt, dass anscheinend auch 80-90% der Menschen bei anderen Stellen die den o.g. zuarbeiten, bereits ausreichend indokriniert wurden (hier zB. Einwohnermeldeämter, Stadtkassen etc.). Man müsste dann ja zugeben, dass alles das falsch war.

Daher sehe ich auch die Taktik der Gegner, die sagen RF-Beitrag sei eine Steuer kritisch. Nehmen wir an, diese bekommen plötzlich Recht. Dann bekommen wir das selbe in grün. Es wäre dann vielleicht etwas gerechter, wenn nach Einkommen gestaffelt (?)


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Daher sehe ich auch die Taktik der Gegner, die sagen RF-Beitrag sei eine Steuer kritisch. Nehmen wir an, diese bekommen plötzlich Recht. Dann bekommen wir das selbe in grün. Es wäre dann vielleicht etwas gerechter, wenn nach Einkommen gestaffelt (?)

Wenn es eine einkommensabhängige Steuer wäre, käme kein gut verdienender Verwaltungsrichter auf die Idee, zu sagen die Belastung wäre gering. Es fände eine intensivere Auseinandersetzung mit der Rundfunksteuer in allen Bevölkerungsschichten statt.


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1
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Dann solltest du im Gutachten ein wenig zurück blättern.
Ich hab nur darauf verwiesen, das K. sich dazu geäußert hat, dies aber keinen Einzug in den RfStV gefunden hat. Das K bewusst ist, das der Nachweis unerbringlich ist oder dahingehend zu gestalten ist, kann man zwischen den Zeilen recht einfach rauslesen.
Zumal der Mensch sich ja inzwischen bei kritischen Nachfragen darauf beruft, das ER ja in seinem Gutachten diese Möglichkeit EXTRA darauf eingegangen ist.

NB: Du glaubst doch sicher nicht, dass ich dem Gericht Lügen zusenden würde, oder?
Nein


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Ähh ... bitte mal die Kurzversion für mich ... bin im Moment ausserstande solche Megatexte zu lesen ... heißt der Beitrag verstößt NICHT gegen die Verfassung ?? Wurde in dieser Sache nun das endgültig letzte Wort gesprochen, oder wie habe ich das zu verstehen .. ??


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Wurde in dieser Sache nun das endgültig letzte Wort gesprochen, oder wie habe ich das zu verstehen .. ??

Ganz ruhig, das ist nur die Stellungnahme der Länder.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@DumbTV: m. E. hat Valentin das zuvor auf den Punkt gebracht. Kirchhof und mit ihm die an Mehreinnahmen interessierten Sender werfen echte "Schwarzhörer und -seher" mit denen in einen Topf, die tatsächlich kein Empfangsgerät besitzen. Motive für Letzteres halten sie eh für absurd, weshalb sie professoral unterstützt folgende Behauptung aufstellen: "ich kann prinzipiell nicht erkennen, ob du Gerätebesitzer bist. Daher gehe ich davon aus, dass du eines hast, weil 95% deiner Nachbarn zugeben eines zu besitzen. Deine gegenteiligen Behauptungen betrachte ich als Ausrede und behaupte, dass du einfach nicht zahlen willst." Und dann fordern sie Geld von denen, die sich angeblich unsolidarisch verhalten, da aus deren Sicht alle, die nicht zahlen, Schwarzhörer bzw. -seher sind. Natürlich wissen sie, dass dies Unsinn ist, aber das ist Raffkes naturgemäß total egal.

Um kein Missverständnis entstehen zu lassen: ich besitze Empfangsgeräte, sowohl für Hörfunk als auch TV. Mein Hauptkritikpunkt in der Klage ist daher die Besteuerung des Wohnens. Dennoch habe ich in der Klage natürlich versucht die Ausgangslage der Änderung in drr Rundfunkfinanzierung als nicht zutreffend und die Schlüsse daraus als unsinnig und nicht zwingend darzustellen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

P
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Mal für alle zur BERUHIGUNG!

Insbesondere der Punkt VI. "Die beitragsmäßige Belastung von Ein- und Mehrpersonenhaushalten" ist argumentativ dermaßen dünn und schlecht ausgearbeitet, dass auch das Bundesverfassungsgericht sehr schnell erkennen wird, dass hier gegen die wesentliche Ungleichbehandlung von Ein- und Mehrpersonenhaushalten hinsichtlich der Beitragsbelastung keine echten Argumente vorgebracht wurden. Wie auch, die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine eindeutige Sprache. Es gibt einfach zu viele Einpersonenhaushalte, die gegenüber Zweipersonenhaushalten doppelt und gegenüber Dreipersonenhaushalten dreimal so hoch belastet werden.

Dies hätte man sich seitens des Gesetztgebers und der Rundfunkanstelten eben VORHER überlegen müssen. Die Zahlen waren schon da. Aber man hat den Hals nicht voll genug bekommen und dachte, man ist ganz schlau und bekommt so jetzt alle unter das eigene "Rundfunkbeitragsdach".

Sehr amüsant zu lesen ist die, nach nicht wirklich stichhaltigen Argumenten, abschließende Schlusfolgerung: "Aus alledem folgt, dass es gerechtfertigt ist, sowohl von einer Person bewohnte Wohnung als auch von mehreren Personen bewohnte Wohnungen mit der vollen Höhe eines Rundfunkbeitrages zu belasten."

So ist es eben nicht! Die Gegenseite ist nicht in der Lage, ihre Schlussfolgerung mit Zahlen zu untermauern. Dies kann sie auch nicht, da die amtlichen Zahlenwerte des Statistischen Bundesamtes gegen die wohnungsbezogene Rundfunkabgabe sprechen.

LG Peli


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V
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"ich kann prinzipiell nicht erkennen, ob du Gerätebesitzer bist. Daher gehe ich davon aus, dass du eines hast, weil 95% deiner Nachbarn zugeben eines zu besitzen. Deine gegenteiligen Behauptungen betrachte ich als Ausrede und behaupte, dass du einfach nicht zahlen willst."
Ja, das war sozusagen die Ausgangslage, um die sogenannte "Flucht aus dem Rundfunkbeitrag" zu stoppen. Die Argumentation dahinter: Die schauen, zahlen aber nicht. Also kriegen wir immer weniger Geld.
Diese Annahme wurde aber gleich massiv ins Gegenteil verkehrt: Unser Auftrag heißt eh, alle Haushalte zu versorgen, also müssen auch alle zahlen. Wie viel, entscheidet sich dann anhand unserer Kosten und Prognosen.
Die entscheidende Frage lautet nun: Beinhaltet die "Grundversorgung" durch den örR wirklich den konkreten Auftrag, alle Haushalte in Deutschland zu erreichen? Denn das wäre sicher auch ein entscheidendes Argument für die Umwandlung in eine Steuer.
Wenn man sich künftig wirklich dauerhaft "legal" von der Finanzierung befreien lassen möchte, müsste dies m.E. höchstinstanzlich widerlegt werden.
Ist dieser Auftrag der Zwangsvollversorgung in irgendeinem Gesetz so vorgegeben? Gibt es hierzu bereits Erkenntnisse im Forum?
Aus meiner Sicht bleibt eigentlich nur die Alternative der Steuer, wenn der örR ungefähr die Größenordnung beibehalten will. Durch die Steuer hätte man dann zumindest eine gewisse Einflussmöglichkeit, weil das Thema damit aus den Hinterzimmern an die politische Oberfläche geriete. Plus die vage Hoffnung, irgendwann eine Kostendeckelung einführen zu können, der eine klare Definition der "Grundversorgung" zugrunde liegt.


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Ist dieser Auftrag der Zwangsvollversorgung in irgendeinem Gesetz so vorgegeben?

Nein, soweit bekannt siehe dazu auch die Ausführung in der Drucksache 16/2460 16. Wahlperiode RN 810.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/024/1602460.pdf

BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg156102.html#msg156102

Zitat
Geht es evtl. zurück zum Status quo ante 2013?

...

Vorschläge gab es ja 2006 bereits in der Drucksache "Drucksache 16/2460
16. Wahlperiode
" Ab Seite 346 ff. allgemein und z.B. Seite 355 Rn 810, Seite 355 ff. Rn 814,815, 371 ff. z.B. Rn 871

810
Zitat
... Eine praktikable Begrenzung des Programmangebots der öffentlich-rechtlichen Sender kann aufgrund des Mangels einer greifbaren Definition des Funktionsauftrags nur über die Kostenseite in Form einer Budgetierung für das Angebot erfolgen. ...

815
Zitat
Aus ordnungspolitischer Sicht lässt sich eine Zwangsgebühr nur legitimieren, wenn sie zur Finanzierung bestimmter gesellschaftlich erwünschter Zwecke erhoben wird. Lässt sich ein gesellschaftliches Interesse am öffentlich-rechtlichen Sendeangebot nicht nachweisen, wäre die Zwangsgebühr eine staatliche Subventionierung eines einzelnen Anbieters, die den Wettbewerb mit Konkurrenten unfair verzerrt. Betrachtet man hingegen das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Bereitstellung eines meritorischen Gutes, das die Defizite im privaten Sektor kompensiert, ist ein sinnvolles Finanzierungsinstrument für dieses Angebot zu finden. Die Monopolkommission plädiert für die Erhebung einer allgemeinen, nutzungsunabhängigen Abgabe.64 Die Finanzierung des Angebots durch die Allgemeinheit entspricht dem ökonomischen Konzept der meritorischen Güter, da einerseits eine privatwirtschaftliche Finanzierung des gesellschaftlich wünschenswerten Angebots nicht rentabel ist und andererseits die öffentlich-rechtlichen Programme die Erfüllung gesellschaftlicher Funktionen übernehmen.

Die Finanzierung des Rundfunks sollte dabei aber nicht über die Zuweisung eines bestimmten prozentualen Anteils an den Steuereinnahmen des Staates an die Sendeanstalten erfolgen. Dagegen spricht die entstehende Abhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Programme vom Gesetzgeber. Vielmehr sollte eine allgemeine Rundfunksteuer eingeführt werden. Diese Lösung hätte darüber hinaus auch den Vorteil, dass jeder Bürger nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit – gemessen an seinem Einkommen – zur Finanzierung des Rundfunks beitrüge und diese Umverteilung sozialpolitisch als „gerecht“ bezeichnet werden könnte. Das Argument, dass ein jeder diese Steuer zu zahlen hätte, auch wenn diese den Rundfunk gar nicht nutzen, ist zwar stichhaltig, vermag in der heutigen Zeit, in der ein Fernseher, ein Radio oder ein Computer zur Grundausstattung eines jeden Haushalts gehören, aber kaum noch zu überzeugen. Das Problem, die richtige Steuerhöhe zu finden und festzulegen, gilt bei jeder Zwangsgebühr und kann daher hier nicht als Gegenargument vorgebracht werden. Zumal festzuhalten bleibt, dass die Steuerfinanzierung in der Sache schon vollzogen wurde, da mancher bereits heute für eine Leistung zahlen muss, die er oder sie gar nicht in Anspruch nimmt.

Zu beachten ist diese Forderung unter dem Gesichtspunkt eben auch der Begrenzung. Bitte also nicht einseitig beurteilen ohne den Rest der Drucksache gelesen zu haben. Es sollten schon alle Seiten 346 bis 372 gelesen werden.

Diese Drucksache lag Herrn Dr. Dörr offensichtlich nicht vor oder wurde nicht beachtet. Zumindest scheint das aus Sicht der PersonX, welche dazu keine Hinweise in seinem Text gefunden hat. Vielleicht wurden diese übersehen.

PersonX kann jedem nur nochmals empfehlen diese vorgeschlagenen Seiten der Drucksache aufmerksam zu lesen.


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Zitat
.. Sieht der EuGH anders ...
Hast Du einen Link dazu, ich habe bei meiner Suche nicht gefunden.
Wundert mich nicht, die Suche auch am EuGH ist mangelhaft. Da bedarf es wieder der Sichtung aller EuGH-Rundfunk-Entscheidungen, um das zu finden.



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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
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Zitat
Hier wurden durch die Aufblähungen des Apparats so kolossale Fakten geschaffen, dass er tatsächlich too big to fail geworden ist. Selbst ein marginales Zurückrudern käme einem Systemkollaps gleich, so dass ein weiteres Herumwursteln selbst bei fortwährenden gerichtlichen Niederlagen noch als praktikabelste Lösung erscheint.

Der Rundfunkbeitrag ist nur der Zwischenschritt, alles mündet in Kopfpauschale. Jeder Kopf wird dann 17,50 Euro zahlen müssen. Die Beitragshöhe ist somit "gleich geblieben". Außerdem ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk essentiell für Demokratie. Nicht ohne Grund hört man das alles immer wieder.

Der Übergang zur Kopfpauschale kann folgendermaßen stattfinden: Wohnkosten steigen, die Bevölkerung versucht zusammenzuziehen. Das Zusammenziehen wird als Vermeidung der Beitragspflicht erklärt. Und schon wird eine Kopfpauschale eingeführt. Als gerechte Verteilung auf mehrere Schulter.

Zitat
3. Mögliche Alternativen
a) Pro-Kopf oder Bürgerabgabe
... Gegen dieses Modell wird einmal zu Recht eingewandt, dass Ehen, Partnerschaften und Familien deutlich stärker belastet würden, obwohl in solchen Sozialverbänden der Rundfunkempfang häufig über Gemeinschaftsgeräte stattfindet. Das Modell berücksichtigt also Art. 6 Abs. 1 GG nicht hinreichend.

Diesen Argument kann man jederzeit verdrehen: bei Gründung einer Familie, Partnerschaft ziehen Menschen häufig zusammen und zahlen dann nur 1 Rundfunkbeitrag. Somit entziehen sie ein Teil der Finanzen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Mehr noch, der fehlende Teil wird dann auf alle übrigen Beitragszahler gleichmäßig verteilt. Folge: mehr Ehen, steigt die finanzielle Belastung der einzelnen Beitragsschuldner.

Übrigens, dieser Teil im Gutachten ist falsch: "Ehen, Partnerschaften und Familien deutlich stärker belastet würden". Am stärksten belastet wird immer der einzelne Beitragsschuldner, ob Kopfpauschale oder Rundfunkbeitrag. Beim Rundfunkbeitrag zahlt der Einzelne für Familie mit. Bei Kopfpauschale zahlen alle gleich: ob 2 Einzelne oder Familie, bestehend aus 2 Personen. Alle gleich, nach Köpfen.

GG Art. 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung - Unterstützungslast der Ehe und Familie liegt zur Zeit auf dem Schulter des einzelnen Beitragsschuldners,  der Staat übernimmt keine Kosten der Familien. Auch das geltende System des Rundfunkbeitrags berücksichtigt Art. 6 Abs. 1 GG überhaupt nicht.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Passend zur Wiederholung der Behauptung, dass es eine "Flucht aus der Rundfunkgebühr" gegeben hätte, hier ein Hinweis auf eine Grafik des statistischen Bundesamtes zur Bevölkerungsentwicklung: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1217/umfrage/entwicklung-der-gesamtbevoelkerung-seit-2002/

Die Daten zeigen ganz klar, dass von 2002 bis 2011 die Zahl der Einwohner sank, und zwar um ca. 2,7%. Sie steigt seit 2012 zwar moderat an, zuletzt wohl vor allem durch die Aufnahme von Flüchtlingen, hat aber bis 2015 nicht das Niveau von 2002 erreicht.

2002: 82.537 Mio
2003: 82.532 Mio
2004: 82.501 Mio
2005: 82,438 Mio
2006: 82.315 Mio
2007: 82,218 Mio
2008: 82.002 Mio
2009: 81.802 Mio
2010: 81.752 Mio
2011: 80.328 Mio - Minimum
2012: 80.524 Mio
2013: 80.767 Mio
2014: 81.198 Mio
2015: 82.176 Mio

Wie man angesichts einer sinkender Zahl von Einwohnern von steigenden Anmeldungen beim Rundfunk ausgehen konnte, verschließt sich mir. Selbst wenn es seit Jahren einen Trend zu Single-Haushalten gibt, so heißt das ja nicht, dass es über die sinkende Einwohnerzahl nicht doch zu einer geringeren Zahl bewohnter Wohnungen und insbesondere der Nutzer entsprechender Geräte kommen kann. Weitere Faktoren wie die zunehmende Armut, die den Erwerb und Betrieb von Empfangsgeräten erschwert, sowie der wachsenden Zahl von Wohnungslosen (800.000 Menschen) begünstigen wohl kaum eine Zunahme an Gebühren-/Beitragszahlern. Lange Ausbildungszeiten und Jugendarbeitslosigkeit führen zudem langer Verweilzeit im "Hotel Mama", wie ich aus eigenem Erleben bestätigen kann. Auch das führt dazu, dass man sich nicht an der Finanzierung des ÖR-Rundfunks beteiligte, weil man es nämlich nicht musste.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 7.386
, alles mündet in Kopfpauschale. Jeder Kopf wird dann 17,50 Euro zahlen müssen.
Nö; weil ->

Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25607.msg161712.html#msg161712

mit

Rechtssache C-260/89
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1497812690879&uri=CELEX:61989CJ0260

Zitat
Zu Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Rn. 41
[...] daß in der Gemeinschaft keine Maßnahmen als Rechtens anerkannt werden können, die mit der Beachtung der so anerkannten und gewährleisteten Menschenrechte unvereinbar sind.

Weder Land noch Bund kommen hier daran vorbei, denn es darf keine behördliche Einwirkung auf Personen geben, weil Art. 10 EMRK genau diese behördliche Einwirkung auf Personen untersagt.

Den ersten Schritt muß die einzelne Person tun, und sie darf nicht zu diesem Schritt gezwungen werden.

Übrigens: diese obige Entscheidung des EuGH bezieht

Zitat
IM BEREICH VON RUNDFUNK UND FERNSEHEN -

ein.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 37

Selbst wenn der Rundfunkbeitrag für nichtig erklärt wird, befürchte ich, dass Politik und örR von diesem Auftrag nicht mehr abrücken. Hier wurden durch die Aufblähungen des Apparats so kolossale Fakten geschaffen, dass er tatsächlich too big to fail geworden ist. Selbst ein marginales Zurückrudern käme einem Systemkollaps gleich, so dass ein weiteres Herumwursteln selbst bei fortwährenden gerichtlichen Niederlagen noch als praktikabelste Lösung erscheint.


Abwarten. In Sachsen tut sich schon etwas. Ist schon interessant was alles möglich ist wenn plötzlich eine neue Partei stärkste Kraft geworden ist...


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Zur Steuerfinanzierung: Eine Rundfunksteuer würde die Probleme nicht lösen und wäre genauso ungerecht und ineffizient. Wie Dörr richtig sagt, müsste dazu das Grundgesetz angefasst werden. Zudem wäre dann auch wieder der Anknüpfungspunkt problematisch (Gerätesteuer? Wohnungssteuer? Personensteuer? Nur für Empfangshaushalte?)

Dörr betrachtet nicht die naheliegenste Lösung: Finanzierung des ÖRR aus dem Steuerhaushalt. Das wird immer ausgeblendet, weil es angeblich nicht ginge. Es wäre dann Staatsfunk. Das dürfe nicht sein.

Es gibt jedoch keine Regelung, die diese Lösung verböte. Auch das BVerfG hat es nicht ausgeschlossen. Es ist lediglich die Unabhängigkeit von der Regierung sicherzustellen.

Wie bisher könnte die Kef den Finanzierungsbedarf verbindlich festlegen. Die Parlamente müssten die jährlich abzuführenden Beträge absegnen. Es würde sich an der Unabhängigkeit des ÖRR überhaupt nichts gegenüber dem jetzigen Zustand ändern. Einzig  würde das Geld statt direkt von den Bürgern vom Staat kommen. Ansonsten gibt es genauso viel oder wenig Einfluss des Parlaments über den ÖRR. Auch jetzt könnte theoretisch das Parlament den Beitrag einfach auf 0 setzen, wenn den Politikern wieder mal irgendeine Talkshow nicht passt. Rechtspraktisch sind sie aber an die Empfehlung der Kef weitgehend gebunden.

Zur verschlüsselten Übertragung und Pay-per-Use:

Dörr weicht hier einfach aus, indem er die Lösung so umdefiniert, dass sie kompletter Unsinn wird. Er schwafelt von Registrierungspflicht, die nicht ginge. Heute hat jeder Wohnungsinhaber die Pflicht, sich zu registrieren. Das geht wohl problemlos. Mit einer Chip-Karte kann man das sogar komplett anonym gestalten: einfach an jeder Supermarktkasse in Bar zahlen und dann zu Hause in den Decoder stecken.

Dass die Verschlüsselung technisch und kostenmäßig unproblematisch ist, zeigt die DVB-T2-Verschlüsselung der Privatsender. Die machen ja gerade vor, wie es geht. Da man ohnehin sogar für den Antennenempfang einen Decoder braucht, ist die technische Hürde kein Argument mehr.

Wesentlich für das Konzept ist, dass sowohl der ÖRR als auch die Privaten verschlüsselt werden. Man kann also die Privaten nicht ohne den ÖRR empfangen. Man kriegt die im Paket, wobei man optional auch nur den ÖRR erwerben kann, wenn die Privaten extra bezahlt werden wollen. Man zahlt also dann tatsächlich für die Empfangsmöglichkeit des Dualen Rundfunks.

Damit ist auch das Quoten-Argument hin. Es spielt dann genauso wie bei der Gerätegebühr keine Rolle, wieviel ÖRR man sieht - man bezahlt den immer mit. Nur Schwarzsehen wäre technisch ausgeschlossen (wenn man nach heutigem Stand der Technik verschlüsselt). Damit kann man sich die Kosten für den Datenmoloch in Köln sparen. Wieder was gewonnen.

Bei den Gebühren (jetzt stimmt die Abgabenform auch) würden sich Verschiebungen ergeben, weil einerseits die Nichtnutzer nichts zahlen und andererseits Haushalte mit mehreren Geräten im Parallelbetrieb auch mehrere Karten brauchen. Auch kann man darüber nachdenken, das ÖRR-Radio mit TV-Einnahmen querzusubventionieren, oder eben werbezufinanzieren. Auch beim Internet muss man eben abwägen, ob man eine Registrierung verlangt oder quersubventioniert.

Alle Ungerechtigkeiten, Ineffizienzen, Datenschutzverstöße, Gerichtsverfahren, Zwangsvollstreckungen, Ausspionierungen wären damit hinfällig. Und es würden Anreize der Rundfunksender geben, wenigstens eine Grundmenge der Bevölkerung noch vom Qualitätsstandard des deutschen TV zu überzeugen.

Dörrs Argument, es dürfe gar nicht darauf ankommen, wieviele Nutzer es noch gibt, ist lächerlich. Wenn keiner mehr zusieht, muss der Strom abgeschaltet werden. Der ÖRR macht ja nur Sinn, wenn er möglichst viele indoktrinieren und auf Linie trimmen kann. Oder zumindest ruhig stellt und von der Straße wegbringt.

Und: Unabhängigkeit meint Unabhängigkeit von der Regierung (und ggf. Parlament?), nicht jedoch Unabhängigkeit vom Volk! Art. 20 II 1 GG, verdammt nochmal!

Puhhh...

Zur Pro-Kopf-Abgabe:


Auch hier besteht das Problem, dass es sich um eine verkappte Steuer handelt (es wird nur noch deutlicher, aber es ist egal, ob man Personen, Wohnungen, Schlachtvieh etc. pp. bebeitragt: solange es voraussetzungslos (also ohne Nutzungsanknüfpung) geschieht, ist es eine Steuer.)

Es wäre jedoch im Hinblick auf Art. 3 GG die gerechtere Lösung.

Der Eingriff in Art. 3 muss (insb. bei einem solch starken Ausmaß!) verhältnismäßig sein, d.h. geeignet, erforderlich und angemessen.

Wenn es mehrere Lösungen gibt, die gleich geeignet sind, muss nach dem Erforderlichkeitsprinzip diejenige gewählt werden, die dem Gleichheitsgebot am nächsten kommt. Da man davon ausgeht, dass der Nutzen (falsch: "Vorteil/Vorzugslast") im Vorhandensein des ÖRR in einer stürmischen Welt liegt (quasi wie der Leuchtturm im Nebel), hat auch jede Person prinzipiell ungefähr den gleichen anrechenbaren Nutzen (man kann das ja nicht individuell ausrechnen). Daher ist die Personenabgabe am nächsten dran an der Gleichbehandlung. Der Wohnungsbezug ist demgegenüber vollkommen von der Nutzen-Beziehung entrückt, geradezu zufälllig und daher willkürlich (Single-Haushalt v. WG v. Familie v. 2.-Wohnung, alles bekannt).

Hinzu käme die Eleganz, dass man nicht feststellen muss, wer wo wann mit wem in einer Wohnung haust.

Ist Art. 6 ein Problem? Nein. Familien werden dadurch in keinster Weise belastet, weil jede Person bei fehlendem Mind.-Einkommen befreit werden kann. Kinder und Jugendliche sowieso. Wenn in einem durchgegenderten Haushalt die Frau die Kohle ranschafft und der Mann als Hausmann kein Einkommen hat, kann er sich befreien lassen. Auch kann man soweit gehen, die Beitragspflicht generell erst ab 21 oder 25 starten zu lassen, wenn man statistisch feststellt, dass in dem Alter die meisten noch ohne eigenes Einkommen zuhause leben o.ä.

Heute hat man nach Art. 6 ein Problem, weil plötzlich das erwachsene Kind für den Papa haftet, der das Beitragsgeld versäuft. Da werden ganze Familien zerrüttet zugunsten der Funktionäre des Staatsfunks.

Generell zu Vorteil v. Vorzugslast

Was mir bei Dörr wieder sehr stark auffällt (und nicht ganz so deutlich bei Kirchhof war): er verwechselt die Begriffe "Nutzen" und "Vorteil".

Für eine nicht-steuerliche Abgabe verlangt das BVerfG eine Vorzugslast bzw. einen individuellen Vorteil der Abgabenzahler. Wenn es diesen Vorteil nicht gibt, ist es eine Steuer.

Vorteil ist semantisch nicht das gleiche wie Nutzen. Im umgangssprachlichen wird das gerne mal durcheinander gebracht. Da hat man einen Vorteil von einem Computer, weil man mit ihm ins Internet gehen kann. Gemeint ist: der Nutzen des Computers ist der Internetzugang. Ein Vorteil setzt immer einen Vergleich voraus. Der Vergleich ist hier: Vorteil gegenüber der Situation ohne den Computer.

Bei der nicht-steuerlichen Abgabe meint das BVerfG einen Vorteil der Abgabenschuldner im Vergleich zum Rest der Bevölkerung, der die Abgabe nicht zahlen muss. Das hat das BVerfG mehrfach wiederholt (jüngst zur Straßenbaulast). Daher kommt der Unterschied der Zahler gegenüber der Allgemeinheit, der ganz wesentlich ist. Wenn alle den gleichen Nutzen haben, besteht eben kein Vorteil.

Im Englischen wäre das richtige Wort "advantage", nicht "benefit" (auch wenn letzteres ggf. mit Vorteil oder Vergünstigung übersetzt werden kann, s.o.).


 


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