Wen wundert das? Die Überschüsse aus der Periode 2013-2016 sind doch bekannt, warum sollten die Einnahmen jetzt bzw. künftig nicht reichen?
Die Absenkung, die die KEF daher bereits 2014 vorgeschlagen hatte, war zu gering, wurde von den Ministerpräsidenten aber nochmals auf die Hälfte gekürzt. Daraus ergaben sich immer noch Mehreinnahmen von fast 2 Milliarden Euro - trotz der Absenkung auf 17,50 € ab April 2015. Für den Zeitraum 2017-2020 hatte die KEF folgerichtig die weitere Kürzung der monatlichen Zahlungen vorgeschlagen. Wieder sind die Ministerpräsidenten dem nicht gefolgt und haben den sogn. Rundfunkbeitrag auf eindeutig dem zu hohem Niveau belassen. Angeblich, damit der "Beitrag" ab 2020 nicht um 1 € erhöht werden müsse. Spätestens seit dem ist der "Rundfunkbeitrag" wegen der Höhe verfassungswidrig. Denn den Sendern muss zwar eine angemessene Finanzierung gewährt werden, eine dauerhaft zu hohe Finanzierung ist jedoch verfassungswidrig, da dem Bürger mehr abgenommen wird, als unbedingt nötig. Damit ist der Eingriff in das Eigentumsrecht zu hoch und folglich unzulässig.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.