Meines Wissens nach hat auch die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert; damit würde Art. 10 EMRK hinsichtlich der festgeschriebenen behördlichen Nichteinwirkung auf Personen im Bereich der Informations- und Meinungsfreiheit auch dort gelten.
Demnach darf es zwar staatliche Medien geben, nur dürfen Personen wie Bürger nicht gezwungen, bzw. beeinflusst werden, diese prioritär, (bspw.), zu finanzieren.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;