Was Person BF wissen musst:
1. Sowas kommt nicht mehr oft vor.
2. Auf jeden Fall mit einer Antwort noch etwas warten. Zum Jahresende verjähren wieder "Ansprüche" der GEZ.
3. Ist es ein amtlicher Festsetzungsbescheid einer Rundfunkanstalt? Es liest sich eher wie ein unverbindlicher Spendenaufruf des Beitragsservices. Den kann man ohnehin nahezu ignorieren.
4. Der Bescheid kommt, wenn man nicht reagiert fast sicher sowieso noch nach (kann 6-36 Monate dauern), dann aber mit Mahn- und Säumnisgebühr.
5. Hier im Forum sind die Kämpfer für Recht und Freiheit. Ein erfahrener Kämpfer könnte Person BF raten unerwartet und offensiv zu handeln, um zu verwirren und von eingefahrenen Unterdrückungspfaden abzukommen.
6. Schreiben nie an den rechtsunfähigen BS aus Köln, sondern natürlich an die Adresse der Rundfunkanstalt, es sei denn Person BF schreibt an beide leicht verschiedene Dinge und doch das Gleiche (Verwirrung stiften, s.o.).
Was Person BF entscheiden muss:
Ist Person BF bereit zu kämpfen (startet in die "ernste" Phase mit einem Vierzeiler an das Verwaltungsgericht)? Wenn ja wofür? Die aktuelle Zahlung oder für die letzten Jahre oder gar nicht?
Ein erfahrener Gallier G könnte in dieser Situation zum Beispiel nach dem Jahreswechsel einen Grundlagenbescheid anfordern (ohne Säumnisgebühr), "damit es möglich ist, juristisch dagegen vorzugehen". G hat ein Recht auf einen anfechtbaren Bescheid! Dann wissen die, dass sie bei G nicht an ein Opferlamm geraten sind und G kann sich, wenn der echte Bescheid kommt, trotzdem noch überlegen, ob G ihn bezahlt.
Wenn G Glück/Pech (je nachdem) hat, brechen sie direkt das Recht, indem sie G nur einen gemahnten Titel ausstellen (+8€). Dann hat G aber eine ziemlich gute Chance und einigen Spaß vor Gericht, wenn das einzige was G bestellt hat, nicht geliefert wurde...