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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Blumenfrau am 04. Dezember 2017, 13:46

Titel: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: Blumenfrau am 04. Dezember 2017, 13:46
Hallo zusammen, obwohl Person BF seit 2011 in seiner Wohnung gemeldet ist, hat sie die GEZ bisher zum Glück vergessen. Nun kam doch ein Schreiben:
"Zahlung der Rundfunkbeiträge. Wir führen für Sie das Beitragskonto.....Einen Zahlungseingang konnten wir bisher jedoch nicht feststellen. Wir bitten Sie daher den Beitrag von Oktober bis Dezember 2017 zu überweisen."

Wie kann es sein, dass man so lange vergessen wurde? Und wenn Person BF jetzt die 52,50 € überweist, werden dann die Beiträge der letzten Jahre auch gefordert?
Person BF vermutet, das mit den 52,50 ist ein Trick, damit Person BF überhaupt erst zahlt und danach fordern Sie über 1000 €.
Gibt es hier Erfahrungen dazu?
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: maikl_nait am 04. Dezember 2017, 17:21
Hallo!

Theorettisch auch schöne Grüße an fiktive Person BF.

Der fiktive Schrieb jetzt heißt:
- da ist hypothetisch ein alter Stapel abgearbeitet worden
- durch den Bescheid überprüfen sie theoretisch die Adresse (das passiert beim nächsten Meldedaten-Abgleich sowieso)
- bei der ersten fiktiven Reaktion werden sie den ganzen Rückstand "aktivieren"
- dadurch theoretisch hohe Kosten (Gerichtskosten & evtl Anwaltskosten) bei hypothetischen Klagen u.a. Aktivitäten vor fiktiven Gerichten

Person BF hat hypothetisch jetzt aber auch die Option, einen Fehler zu provozieren: wenn Person BF einen Widerspruch (mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung VwGO §80 (4) ) schreibt, wird das Vorverfahren eröffnet (VwGO §§68-75) -- nun liegt der "Ball" in der gegnerischen Hälfte, die LRA / der BS müßte nun tätig werden, dabei können Fehler passieren. Mit geeigneten Fehlern kann eine Vollstreckung zurückgewiesen ("nach Hause" geschickt) werden.

Zum Thema Widerspruch gibt es einige Themen, u.a. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html) Ablaufschema


PS: bei weiteren Fragen bitte an die Anonymisierung / Fiktivierung denken (Person A in Stadt B usw, bitte aber wegen unterschiedlichem Landesrecht an das Bundesland denken!) -- die Foristen hier können keine Rechtsberatung erbringen.

MfG
Michael
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: NichtzahlerKa am 04. Dezember 2017, 18:32
Was Person BF wissen musst:

1. Sowas kommt nicht mehr oft vor.
2. Auf jeden Fall mit einer Antwort noch etwas warten. Zum Jahresende verjähren wieder "Ansprüche" der GEZ.
3. Ist es ein amtlicher Festsetzungsbescheid einer Rundfunkanstalt? Es liest sich eher wie ein unverbindlicher Spendenaufruf des Beitragsservices. Den kann man ohnehin nahezu ignorieren.
4. Der Bescheid kommt, wenn man nicht reagiert fast sicher sowieso noch nach (kann 6-36 Monate dauern), dann aber mit Mahn- und Säumnisgebühr.
5. Hier im Forum sind die Kämpfer für Recht und Freiheit. Ein erfahrener Kämpfer könnte Person BF raten unerwartet und offensiv zu handeln, um zu verwirren und von eingefahrenen Unterdrückungspfaden abzukommen.
6. Schreiben nie an den rechtsunfähigen BS aus Köln, sondern natürlich an die Adresse der Rundfunkanstalt, es sei denn Person BF schreibt an beide leicht verschiedene Dinge und doch das Gleiche (Verwirrung stiften, s.o.).


Was Person BF entscheiden muss:
Ist Person BF bereit zu kämpfen (startet in die "ernste" Phase mit einem Vierzeiler an das Verwaltungsgericht)? Wenn ja wofür? Die aktuelle Zahlung oder für die letzten Jahre oder gar nicht?

Ein erfahrener Gallier G könnte in dieser Situation zum Beispiel nach dem Jahreswechsel einen Grundlagenbescheid anfordern (ohne Säumnisgebühr), "damit es möglich ist, juristisch dagegen vorzugehen". G hat ein Recht auf einen anfechtbaren Bescheid! Dann wissen die, dass sie bei G nicht an ein Opferlamm geraten sind und G kann sich, wenn der echte Bescheid kommt, trotzdem noch überlegen, ob G ihn bezahlt.

Wenn G Glück/Pech (je nachdem) hat, brechen sie direkt das Recht, indem sie G nur einen gemahnten Titel ausstellen (+8€). Dann hat G aber eine ziemlich gute Chance und einigen Spaß vor Gericht, wenn das einzige was G bestellt hat, nicht geliefert wurde...
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: karlsruhe am 04. Dezember 2017, 18:59
Keine Rechtsberatung, habe nur mal nachgedacht.

Auf Zeit spielen, je länger, je besser.

Verjährung auf jeden Fall beachten ;)

Auch bei "rechtskräftigen" Bescheiden, gibt es Fristen.
(Stichwort: Rechtsbehelfsbelehrung)
Hier könnte einiges jedoch trotz Frist verjährt sein, mitfreu.

Am besten einen Runden Tisch in der Nähe besuchen.
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: nexus77 am 04. Dezember 2017, 20:39
Keine Rechtsberatung, rein fiktive Gedanken:

Lieber erst mal ignorieren, das ist nur "Spam". Abwarten, es muss ein sog. "Festsetzungbescheid" kommen. Auf gültigen VA prüfen, wie der aussehen muss googlen u/o hier im Forum. Darin Widerspruchsfrist beachten. Ist es KEIN gültiger VA könnte das auch unbeantwortet in den Ordner. Aber es muss jeder selber wissen. Inzwischen fragt sich Person X auch,ob es sinnvoll ist, dem "Rundfunk" irgend etwas zu schreiben insbes. was man selber unterschrieben hat. X würde dem Verein inzwischen sogar zutrauen, dass die eine Unterschrift fälschen und eigene Anmeldung / Bestellung von Leistungen daraus konstruieren. Oder per Mail oder wie die es auch machen "Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig"

Bei X hat Schreiben mit "ÖR" nichts gebracht, sogar Widerspruch nicht beantwortet, stattdessen nach ca. 3 Jahren "Vollstreckungsankündigung" (welches legitime Unternehmen oder gar Behörde würde solange warten, wenn es sicher wäre dass seine Forderung zu Recht besteht, Finanzämter zB. sind lange nicht so "kulant" wenn sie auf Steuern warten müssen, die ihnen zustehen).
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: Shuzi am 04. Dezember 2017, 20:45
Das hier scheint ein äusserst ungewöhnlicher Fall zu sein. Normalerweise erhält man einen derartigen unverbindlichen Spendenaufruf entweder anlassbezogen durch eine An- bzw. Ummeldung beim EMA oder durch einen automatischen Meldedatenabgleich, welcher angeblich erst Anfang 2018 geplant ist, oder ist dieser evtl. bereits im Gange? Ist evtl. bei der fiktiven Person BF kürzlich jemand eingezogen?

Auf keinen Fall sollte eine fiktive Person BF irgendetwas überweisen (zahlen).

Vielmehr sollte eine fiktive Person BF auf Zeit spielen und erst auf einen Festsetzungsbescheid reagieren, denn
Bis zum Eintreffen des ersten Festsetzungsbescheids könnte eine fiktive Person BF erstmal locker durch die Hose atmen, weitere Post vom BS sammeln und sich in der Zwischenzeit hier im Forum informieren wie weiter zu verfahren sein könnte. Ferner sollte eine Reaktion immer gegenüber der sich zuständig fühlenden LRA erfolgen und nicht gegenüber dem BS, denn der ist nicht rechtsfähig. Im derzeitigen Stadium dürfte der fiktiven Person BF die sich zuständig fühlenden LRA jedoch noch nicht bekannt sein, denn diese stellt sich frühestens und auch nur sehr vage mit einem Festsetzungsbescheid bei einer fiktiven Person BF vor.


 
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: zuwider am 04. Dezember 2017, 21:48
@Blumenfrau

Vorsicht beim Ignorieren! Wenn deren Spam nicht zurückkommt, gehen die von "zugestellt" aus, also lieber mit "unbekannt verzogen" zurück zum Betru..service.
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: Markus KA am 05. Dezember 2017, 02:21
Man könnte sich aber auch fragen, was vor drei oder vier Monaten geschehen ist?
Warum kommt eine Rundfunkanstalt (BS) plötzlich zu der Vermutung, man könnte seit drei Monaten an der angegebenen Adresse wohnen?
Woher haben die diese Adresse?
Wenn es erst seit drei Monaten diese Adresse gibt, können keine Beiträge für die letzten drei Jahre gefordert werden. Soweit sollte das "1000,- Euro Gespenst" erstmal verscheucht sein.

Ist man viele Jahre unter einer Adresse gemeldet, und das Einwohnermeldeamt gibt die Daten plötzlich aus irgendeinem Grund weiter (z.B. wegen Abmeldung), geht normalerweise ein Festsetzungsbescheid für die letzten drei Jahre raus.

Eine plötzliche Zahlungsinformation oder ein Bescheid für "nur" drei Monate ist in diesem Fall durchaus ungewöhnlich.
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: 118AO am 05. Dezember 2017, 07:40
wenn nicht das wort "bescheid" drüber steht, würde ich es geflissentlich ignorieren. verjährt da nicht in 26 tagen wieder ein nicht unbeachtlicher teil einer etwaigen forderung?!
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: drboe am 05. Dezember 2017, 08:45
Am 01.01.2018 0:00 Uhr verjähren die Forderungen für den sogn. Rundfunkbeitrag des Jahres 2014.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: PersonX am 05. Dezember 2017, 09:16
Am 01.01.2018 0:00 Uhr verjähren die Forderungen für den sogn. Rundfunkbeitrag des Jahres 2014.

M. Boettcher

Das ist nicht ganz richtig, denn der 31.12.2017 fällt auf einen Sonntag, damit verschiebt sich nach BGB die Frist um einen ganzen Tag.
Das bedeutet, die Verjährung findet erst zum 02.01.2018 0:00 Uhr statt.

Und zu beachten ist, die Forderung erlischt nicht automatisch. Sollte eine Forderung gestellt werden, dann sollte Verjährung entsprechend schriftlich nachweisbar angezeigt werden. Auch ein Richter kennt keine automatische Verjährung, würde z.B. der vermeintliche Gläubiger Person A vor Gericht gegen um die Forderung zu titulieren und Person A nicht richtig reagieren kann das finanzielle Folgen haben. Deswegen immer schriftlich und rechtzeitig gegenüber allen Beteiligten Parteien Verjährung anzeigen und der Forderung widersprechen, wenn aus Sicht von A Verjährung besteht.
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: Besucher am 05. Dezember 2017, 10:31
Auch wenn das nun folgende...

Am 01.01.2018 0:00 Uhr verjähren die Forderungen für den sogn. Rundfunkbeitrag des Jahres 2014.
...
...
 Auch ein Richter kennt keine automatische Verjährung, würde z.B. der vermeintliche Gläubiger Person A vor Gericht gegen um die Forderung zu titulieren und Person A nicht richtig reagieren kann das finanzielle Folgen haben. Deswegen immer schriftlich und rechtzeitig gegenüber allen Beteiligten Parteien Verjährung anzeigen und der Forderung widersprechen, wenn aus Sicht von A Verjährung besteht.

...ja erstmal ein bißchen klugscheißerisch klingen mag - Verknüpfung mit entsprechenden Begrifflichkeiten & entspr. Begriffskenntnis kann bestimmt mal hilfreich sein (so etwas trifft natürlich ggf. bei manchen Anwälten mit einer Vorliebe für Mandanten, die auf Fragen mit Ja oder Nein antworten & ansonsten stille sind, nicht unbedingt auf Gegenliebe). Wenn ein fiktiver Besucher sich jedenfalls recht erinnert, war obiges nicht unter der berühmten "Einrede der Verjährung" begrifflich gefasst, und das (->"Richter kennt keine automatische Verjährung") basierend auf dem Umstand, dass - im Gegensatz zum Strafprozess (Offizialmaxime) - im Zivilrecht die berühmte "Dispositionsmaxime" gilt? Wenn das stimmt - wobei aber doch dem Vernehmen nach im Verwaltungsrecht entgegen den Regeln für Zivilprozesse zumindest tw. der "Amtsermittlungsgrundsatz" gilt - ob sich dann nicht hie & da weitere Angriffspunkte gegen manchen anscheinend den ÖRR als seinen eigentlichen Dienstherrn ansehenden Richter (& entsprechende rechtsstaatswidrige Gefälligkeitsurteile zugunsten des ÖRR mit seinen Anstalten) ergeben könnten?
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: GEiZ ist geil am 05. Dezember 2017, 19:12
Bei der Verjährung ist noch folgendes zu beachten: Sobald man Zahlungen auf eine verjährte Forderung leistet, gilt die Forderung als anerkannt. Wenn der Staatsfunk beispielsweise für einen verjährten Zeitraum und den noch nicht verjährten Folgezeitraum das Schutzgeld fordert, keinesfalls eine Zahlung leisten, es könnte sonst sein, dass die Gesamtforderung als anerkannt gilt.
Titel: Re: GEZ hat sich erst jetzt gemeldet
Beitrag von: KarlKostNix am 06. Dezember 2017, 05:14
Hallo, weshalb werden Bettelbriefe dieser Firma eigentlich überhaupt geöffnet? Stempel drauf "unbekannt verzogen" und wieder in den nächsten Briefkasten damit. Das beschert dem System Mehraufwand für Jahre...