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  • GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr: 04. Januar 2018

Autor Thema: GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr  (Gelesen 11555 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wurden in der Verhandlung die Prozessvollmacht des Vertreters vorgelegt und wurden Beweisanträge gestellt?


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
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Person S wird auf jeden Fall weitermachen. Vor allen Dingen weil das Richterlein zum Schluss noch "emotional Nachgetreten" hat. Das wird Person S so nicht auf sich sitzen lassen.
Der schönste Dank für das "Nachtreten" wäre, den Richter das Urteil auf die Bedürfnisanstalt hängen zu lassen, weil er die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt hat. Das würde ich unbedingt mit meinem Anwalt besprechen.


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@ Markus

Es wurde vom Kläger eine Prozessvollmacht vom Vertreter des NDR verlangt. Dieser verwies auf eine Generallvollmacht, die beim Gericht hinterlegt sei. Darauf sagte der Richter, dies werde "richterlich versichert".

@ GEIZ ist geil

Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung Bemerkungen über die "Laiensphäre" des Klägers. Sinngemäß: Der Kläger sei nicht in der Lage, Sachzusammenhänge rechtlich richtig einzuordnen. Das müsse er dem Kläger in dieser "Härte" sagen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 20:00 von Bürger«

G
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Na dann soll der Anwalt des Klägers, den er ja jetzt braucht, dem Richter mal die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens um die Ohren hauen. Bei drei grundlos (bezogen auf die Person) rausgeworfenen, platzt das Urteil.


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v
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Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung Bemerkungen über die "Laiensphäre" des Klägers. Sinngemäß: Der Kläger sei nicht in der Lage, Sachzusammenhänge rechtlich richtig einzuordnen. Das müsse er dem Kläger in dieser "Härte" sagen.

Genau das ist der Habitus der ehrenwerten VG-Richterschaft: kein Jura-Studium - keine Ahnung. Wer muss da noch über vorgetragene Argumente nachdenken?

...aber "Im Namen des Volkes" urteilen.

Diese arrogante Selbstherrlichkeit ist nur noch zum kotzen...

Dann soll das hohe Gericht die "Sachzusammenhänge" gefälligst in verständlicher Sprache formulieren!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 21:14 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

G
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Was in erster Linie zum Kotzen ist, ist dass die Fernsehkasper keinen Vertreter zur Verhandlung schicken müssen und das VG im Wege der Amtsermittlung alles zu Gunsten der Fernsehkasper hervorkramt, während es sich über den klagenden Bürger, der alle beide bezahlt, lustig macht. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hier geht es weniger um "Demokratie", als vielmehr um "Rechtsstaat" - wenn auch letzteres eine Selbstverständlichkeit für eine "Demokratie" sein sollte.

Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung Bemerkungen über die "Laiensphäre" des Klägers. Sinngemäß: Der Kläger sei nicht in der Lage, Sachzusammenhänge rechtlich richtig einzuordnen. Das müsse er dem Kläger in dieser "Härte" sagen.

Die Frage ist möglicherweise, ob hier der Grundsatz der Waffengleichheit gewahrt ist
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit#Verwaltungsprozess
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit#Verwaltungsverfahren

Vielleicht war dem Kläger nicht möglich, sein "Wissensdefizit" durch einen qualifizierten und willigen Rechtsbeistand auszugleichen, da ja Anwälte i.d.R. für die bei diesen Streitwerten viel zu geringen Vertretungsgebühren nicht tätig werden.

Vielleicht hat der Kläger ja qualifizierten und willigen Rechtsbeistand gesucht, aber keinen gefunden - und sollte daher darauf (am besten mit nachprüfbarer Dokumentation der vergeblichen Versuche) auch in der Berufung hinweisen...?

Man macht das Verfahren ja nicht aus Spaß - und schließlich weiß man praktisch die gesamte Rechtswissenschaft hinter sich. So verquer können daher die eigenen, "laienhaften" Ansichten ja wahrscheinlich gar nicht sein. Schließlich hat auch das BVerfG mit seinem Fragenkatalog Fragen aufgeworfen, die von allen "laienhaften" Klägern seit Anbeginn in den Raum gestellt wurden.

Wenn das Gericht eine andere Rechtsauffassung vertritt, mag das zwar dessen gutes Recht sein - jedoch: Es bestehen seinerseits auch Hinweispflichten sowie der Ermittlungsgrundsatz - siehe u.a. auch unter
Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_(Deutschland)
Amtsermittlugsgrundsatz
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz#Allgemeine_und_besondere_Verwaltungsgerichtsbarkeit
§ 86 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Untersuchungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; vorbereitende Schriftsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__86.html

Vielleicht mangelt es ja eher dem Richter selbst - und sei es nur aus jahrelanger Betriebsblindheit, mglw. resultierend aus der irrigen Übertragung der Sachverhalte aus der nicht vergleichbaren Zeit der sog. "Rundfunkgebühren" vor 2013 - an qualifiziertem Hintergrundwissen, um die Argumente des sich mit dem Thema dezidiert auseinandersetzenden Klägers zu verstehen?

Es kommt immer noch regelmäßig vor, dass Richter Halbwahrheiten, um nicht zu sagen Fehlinformationen in Verhandlungen verbreiten, nicht wissen, wo genau die Höhe des "Rundfunkbeitrags" geregelt ist, dass die "gemeinsame Stelle" in keiner der öffentlich bekannt gegebenen Rechtsgrundlagen namentlich benannt ist, dass das Gutachten von Prof. Kirchhof in wesentlichen, auch verfassungsrechtlich relevanten Punkten überhaupt gar nicht umgesetzt wurde usw.
Sie machen damit regelmäßig deutlich, dass sie die Rechtsgrundlagen und deren Vorgeschichte nicht in der erforderlichen Tiefe bzw. tlw. nicht einmal ansatzweise selbst verinnerlicht haben.
Wie sollen sie da qualifizierte Entscheidungen treffen oder gar "Laienvortrag" verstehen können?
Die Richterstuben kommen einem vor, wie geballtes, elitäres Halbwissen - und sie fühlen sich pikiert, um nicht zu sagen persönlich angegriffen, wenn ihnen "Laien", die sich mit gesundem Menschenverstand, Denklogik und durchschnittlicher Rechtskunde dezidiert mit den vorliegenden Rechtsproblemen befassen, vermeintlich etwas vormachen wollen.
Was ist ein Rechtssystem wert, für welches selbst dem ambitionierten Bürger das Verständnis abgesprochen wird?!?
Was ist ein Richter wert, der soetwas tut?


Vielleicht müsste einmal die Eignung des Richters für das Richteramt überprüft werden?
siehe u.a. web-Suche mit
"Eignung Richter"
https://www.google.de/search?q=eignung+richter

;)

im weiteren auch
Richter (Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)
Richter auf Probe
https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_auf_Probe
Deutsches Richtergesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Richtergesetz
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
zu Rechtsformen/ Dienstverhältnissen/ Voraussetzungen für die Berufung/ Nichtigkeit/ usw.
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/

Welche "weichen Faktoren"/ "sozialen Kompetenzen"/ "charakterlichen Eigenschaften" (z.B. Selbstbeherrschung?) hat ein Richter zu bieten?

Dies müsste bzw. sollte wohl aber dann in gut aufbereitetem, gesondertem Thread eigenständig thematisiert und vertieft werden.
Freiwillige vor... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 21:14 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Ein Interview, dass nach den Verhandlungen am 04.01.18 entstand. Einer der Kläger, Jens/ Grosse Freiheit TV ist hier Interviewender. Christoph gehört zu den Schwarzzahlern, die auch bereits seit Jahren gegen den Rundfunkbeitrag angehen.

über 16.000 Aufrufe hat das Video seit dem 06.01.2018
GEZ-Boykott: Der Gerichtstermin / GROSSE FREIHEIT TV
[Video ~20min, veröffentlicht 06.01.2018]
https://youtu.be/CFPBiBIZc30


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2018, 03:08 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ein Interview, dass nach den Verhandlungen am 04.01.18 entstand. Einer der Kläger, Jens/ Grosse Freiheit TV ist hier Interviewender.

Wie im Video richtig bemerkt, wir sind  leider juristische Laien. Wobei man in mündlichen Verhandlungen von dem ein oder anderen juristischen Rechtsbeistand oft auch nicht mehr zu sehen bekam.
Trotzdem haben auch juristische Laien die Möglichkeit alle rechtlichen Mittel in einer mündlichen Verhandlung auszuschöpfen. Neben dem rechtlichen Gehör sind auch Anträge möglich.

Es wurde auch im Video beschrieben, dass der Richter geduldig und zuhörend war.
Natürlich sind Richterinnen und Richter durch die Vielzahl ihrer Verhandlungen geübter und ein Kläger in seiner ersten Verhandlung benachteiligt und möglicherweise eingeschüchtert, das ist kein Fehler, das ist normal.

Wenn ich als Kläger eine Prozessvollmacht sehen will, dann will ich sie sehen, sei es in oder nach der Vehandlung in Kopie. Eine "richterliche" Versicherung?...was ist das?

Wenn ich als Kläger und juristischer Laie etwas nicht verstehe, dann frage ich das Gericht und lasse es mir erklären.

Wenn ich als Kläger unbedingte Beweisanträge stellen will, dann werde ich sie stellen. Dieses Recht kann und darf mir kein Richter verweigern. Diese unbedingten Beweisanträge müssen protokolliert und verhandelt werden. Die Ablehnung der Beweisanträge muss das Gericht in der Verhandlung begründen.

Die zweite und dritte Verhandlung wird bestimmt besser. ;)


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  • Beiträge: 691
Hallo liebe KlägerInnen und Freunde der deutschen Rechtsprache,

der passende Begriff für die umfassende Aufklärung seitens des Verwaltungserichts ist der "Untersuchungsgrundsatz" (fälschlicherweise als "Amtsermittlungsgrundsatz bezeichnet").

Dies formuliert die VWGO so:

Zitat
Verwaltungsgerichtsordnung
      Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)      
      9. Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 81 - 106)   
   
§ 86
[Untersuchungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; vorbereitende Schriftsätze]

(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. 2Es ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

(2) Ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag kann nur durch einen Gerichtsbeschluß, der zu begründen ist, abgelehnt werden.

(3) Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.

(4) Die Beteiligten sollen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. 2Hierzu kann sie der Vorsitzende unter Fristsetzung auffordern. 3Die Schriftsätze sind den Beteiligten von Amts wegen zu übermitteln.

(5) Den Schriftsätzen sind die Urkunden oder elektronischen Dokumente, auf die Bezug genommen wird, in Abschrift ganz oder im Auszug beizufügen. 2Sind die Urkunden oder elektronischen Dokumente dem Gegner bereits bekannt oder sehr umfangreich, so genügt die genaue Bezeichnung mit dem Anerbieten, Einsicht bei Gericht zu gewähren.

Viele Grüße
Euer
Mork vom Ork


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m
  • Beiträge: 202
In dem Video ab  min 14:30 wird gesagt
Zitat
... es ist 5 Jahre nach der Einführung nicht klar geklärt auf welcher gesetzlchen Grundlage die Geschichte überhaupt läuft
Eine Steuer solls ja laut Urteilen nicht sein. Aber was ist es dann? Ist es ein Beitrag? Eine Abgabe? Eine Gebühr?
Gibt es denn überhaupt eine gesetzliche Grundlage ohne genaue Definition?


Edit "Bürger" - Hinweis:
Beiträge, Gebühren und Steuern sind alles "(Geld-)Abgaben"
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe
Ist es nichts von alledem, könnte es sich noch um eine "Sonderabgabe" handeln.
Die Frage, ob es eine "Abgabe" sei, stellt sich so also nicht.
Egal aber, welche Art von Abgabe es ist, es bleibt dann noch die Frage, ob es eine zulässige Abgabe der jeweiligen Art ist... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 02:59 von Bürger«

m
  • Beiträge: 202
Zitat
Egal aber, welche Art von Abgabe es ist, es bleibt dann noch die Frage, ob es eine zulässige Abgabe der jeweiligen Art ist..
Genau hier liegt das Problem.

§1 u 2 RBSTV wird Rundfunkbeitrag deklariert. Beitrag ist es jedoch nicht - Keine Beitragspflicht der Allgemeinheit - kein Vorteil - keine Gegenleistung

§2 Abs 3
Zitat
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung
§ 44 AO Gesetzliche Grundlage - Wir befinden uns jetzt plötzlich im Steuerrecht

Eine Gebühr  ist eine öffentlich-rechtlich geregelte Geldleistung, die als Gegenleistung für die besondere Inanspruchnahme der Verwaltung erhoben wird  -  liegt ebenfalls nicht vor

Sonderabgaben dürfen nicht wie die Steuer zur Finanzierung allgemeiner Staatsausgaben herangezogen werden; das Nonaffektationsprinzip gilt nicht. Sonderabgaben sind Abgaben zur Finanzierung bes. Aufgaben, die nicht in den Haushaltsplänen erfasst sind - fällt also auch aus

Tja un Jezz ??   ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 19:13 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
[...]
Tja un Jezz ??   ;)

Tja, die Rundfunkabgabe scheint ein Fremdkörper in der Finanzverfassung des Grundgesetzes zu sein. So sieht das zumindest Dr. iur. utr. Frank Hennecke, Ministerialrat a.D. gemäß seiner Streitschrift "Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist" (ISBN 978-3-9817882-9-7).

Zitat
1.11. Die Rundfunkabgabe als unzulässige Zwangsabgabe

[...]
Das Abgabenaufkommen wird Öffentlich-Rechtlichen Anstalten zugeführt, deren Tätigkeit keiner öffentlichen Verantwortung und keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Ein Mitwirkungsrecht der Zwangsmitglieder besteht nicht. Die Rundfunkabgabe ist damit eine Zwangumlage eigener Art. Eine solche hat in der Finanzverfassung des Bundes und der Länder keinen Raum. Die Rundfunkabgabe ist ein einziger Fremdkörper in der gesamten Rechtsordnung.

Und ähnelt wohl am ehesten einer Realsteuer

Zitat
1.9. Die Rundfunkabgabe als unzulässige Realsteuer
   
[...]
Die Rundfunkabgabe ist nun aber in der Tat tatsächlich eine Steuer, und zwar eine Realsteuer. Die Rundfunkabgabe entspricht voll dem gängigen Verständnis einer Realsteuer als Objekt- oder Sachsteuer, die die persönlichen Umstände des Steuerpflichtigen unberücksichtigt lässt und eine Sache oder einen Sachbegriff zum Tatbestand der Besteuerung macht. Über die Grundsteuer und Gewerbesteuer als Realsteuern hinaus gibt es aber nach Art. 106 Abs. 6 GG keine weiteren Realsteuern; auch neue können nicht erfunden werden.
[...]


Edit "Bürger":
In diesem Thread hier bitte nicht weiter Einzelaspekte vertiefen. Zum Thema Steuer/Beitrag etc. gibt es bereits ausführliche Diskussionen im Forum. Bitte entsprechend geeignete Threads nutzen.
Bei besonderen Themen, die so noch nicht diskutiert wurden, ggf. eigenständigen, gut aufbereiteten neuen Thread mit aussagekräftigem Betreff eröffnen.
Hier bitte nur noch eng am eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
GERICHTSTERMIN: Verhandlung VG Hamburg am Do, 04.01.2018, 10 Uhr
und im Wesentlichen die Verhandlung zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 19:21 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

s
  • Beiträge: 236
Sodele, knapp 4 Wochen später immer noch kein Protokoll vom Gericht.  :police:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2018, 21:26 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

 
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