Hier geht es weniger um "Demokratie", als vielmehr um "Rechtsstaat" - wenn auch letzteres eine Selbstverständlichkeit für eine "Demokratie" sein sollte.
Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung Bemerkungen über die "Laiensphäre" des Klägers. Sinngemäß: Der Kläger sei nicht in der Lage, Sachzusammenhänge rechtlich richtig einzuordnen. Das müsse er dem Kläger in dieser "Härte" sagen.
Die Frage ist möglicherweise, ob hier der
Grundsatz der Waffengleichheit gewahrt ist
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheithttps://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit#Verwaltungsprozesshttps://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit#VerwaltungsverfahrenVielleicht war dem Kläger nicht möglich, sein "Wissensdefizit" durch einen qualifizierten und willigen Rechtsbeistand auszugleichen, da ja Anwälte i.d.R. für die bei diesen Streitwerten viel zu geringen Vertretungsgebühren nicht tätig werden.
Vielleicht hat der Kläger ja qualifizierten und willigen Rechtsbeistand gesucht, aber keinen gefunden - und sollte daher darauf (am besten mit nachprüfbarer Dokumentation der vergeblichen Versuche) auch in der Berufung hinweisen...?Man macht das Verfahren ja nicht aus Spaß - und schließlich weiß man praktisch die gesamte Rechtswissenschaft hinter sich. So verquer können daher die eigenen, "laienhaften" Ansichten ja wahrscheinlich gar nicht sein. Schließlich hat auch das BVerfG mit seinem Fragenkatalog Fragen aufgeworfen, die von allen "laienhaften" Klägern seit Anbeginn in den Raum gestellt wurden.
Wenn das Gericht eine andere Rechtsauffassung vertritt, mag das zwar dessen gutes Recht sein - jedoch: Es bestehen seinerseits auch Hinweispflichten sowie der Ermittlungsgrundsatz - siehe u.a. auch unter
Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_(Deutschland)
Amtsermittlugsgrundsatzhttps://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz#Allgemeine_und_besondere_Verwaltungsgerichtsbarkeit§ 86 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Untersuchungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; vorbereitende Schriftsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__86.htmlVielleicht
mangelt es ja eher dem
Richter selbst - und sei es nur aus jahrelanger Betriebsblindheit, mglw. resultierend aus der irrigen Übertragung der Sachverhalte aus der nicht vergleichbaren Zeit der sog. "Rundfunkgebühren" vor 2013 - an
qualifiziertem Hintergrundwissen, um die
Argumente des sich mit dem Thema dezidiert auseinandersetzenden Klägers zu verstehen?Es kommt immer noch regelmäßig vor, dass Richter Halbwahrheiten, um nicht zu sagen Fehlinformationen in Verhandlungen verbreiten, nicht wissen, wo genau die Höhe des "Rundfunkbeitrags" geregelt ist, dass die "gemeinsame Stelle" in keiner der öffentlich bekannt gegebenen Rechtsgrundlagen namentlich benannt ist, dass das Gutachten von Prof. Kirchhof in wesentlichen, auch verfassungsrechtlich relevanten Punkten überhaupt gar nicht umgesetzt wurde usw.
Sie machen damit regelmäßig deutlich, dass sie die Rechtsgrundlagen und deren Vorgeschichte nicht in der erforderlichen Tiefe bzw. tlw. nicht einmal ansatzweise selbst verinnerlicht haben.
Wie sollen sie da qualifizierte Entscheidungen treffen oder gar "Laienvortrag" verstehen können?
Die Richterstuben kommen einem vor, wie geballtes, elitäres Halbwissen - und sie fühlen sich pikiert, um nicht zu sagen persönlich angegriffen, wenn ihnen "Laien", die sich mit gesundem Menschenverstand, Denklogik und durchschnittlicher Rechtskunde dezidiert mit den vorliegenden Rechtsproblemen befassen, vermeintlich etwas vormachen wollen.
Was ist ein Rechtssystem wert, für welches selbst dem ambitionierten Bürger das Verständnis abgesprochen wird?!?
Was ist ein Richter wert, der soetwas tut?
Vielleicht müsste einmal die
Eignung des Richters für das Richteramt überprüft werden?
siehe u.a. web-Suche mit
"Eignung Richter"https://www.google.de/search?q=eignung+richterim weiteren auch
Richter (Deutschland)https://de.wikipedia.org/wiki/Richter_(Deutschland)
Richter auf Probehttps://de.wikipedia.org/wiki/Richter_auf_ProbeDeutsches Richtergesetzhttps://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_RichtergesetzDeutsches Richtergesetz (DRiG)zu Rechtsformen/ Dienstverhältnissen/ Voraussetzungen für die Berufung/ Nichtigkeit/ usw.
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/Welche "weichen Faktoren"/ "sozialen Kompetenzen"/ "charakterlichen Eigenschaften" (z.B. Selbstbeherrschung?) hat ein Richter zu bieten?Dies müsste bzw. sollte wohl aber dann in gut aufbereitetem, gesondertem Thread eigenständig thematisiert und vertieft werden.
Freiwillige vor...