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Autor Thema: Unangenehme Fragen an unsere Abgeordneten  (Gelesen 8470 mal)

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Unangenehme Fragen an unsere Abgeordneten
Autor: 16. Juni 2011, 11:06
hat schon jemand von Euch auf http://www.abgeordnetenwatch.de/ einen Versuch unternommen über die GEZ / Rundfunkgebühr / Rundfunkbeitrag 2013 zu diskutieren? Es wäre höchste Zeit für viele unangenehme Fragen die clever genug sind, um nicht so einfach wegdiskutiert zu werden (z.B. wie die Machart des Artikels Propagandaflatrate).

Als Vorgeschmack:

Zitat
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,

als Länderchef bestimmen Sie die Medien-Rundfunk-und Fernsehpolitik über die Gebühren wesentlich mit.
Könnten Sie sich eine Deckelung der Ausgaben für Gäste bei Talkshows* oder z.B. Wetten dass ...** vorstellen, um weitere Gebührenerhöhungen in den nächsten 10 Jahren zu vermeiden?

* auf € 5.000,- + Übernachtung und Anreisekosten
** auf € 10.000,- + Anreisekosten und 2 Übernachtungen
nach Insidern könnten damit allein bei ARD und ZDF Beträge im 5-stelligen Millionenbereich eingespart werden.

Antwort: http://www.abgeordnetenwatch.de/kurt_beck-840-42389--f282569.html#q282569


Zitat
Sehr geehrte Frau Rößner,

 ab 2012 sollen die bisherigen GEZ-Gebühren pro Haushalt erhoben werden. Ich habe vor Jahren sowohl Radio als auch TV abgeschafft, weil ich mit dem Programm völlig unzufrieden bin. Nun soll ich trotzdem dafür bezahlen, dass andere Fernsehen können. Das finde ich ungerecht. Andere müssen ja auch keine Abgaben zahlen, damit ich meine diversen Zeitungsabonnements aufrechterhalten kann. Es muss auch keiner Kfz-Gebühren zahlen, der kein Auto hat. Usw.
 Meine Frage: Wie stehen Sie zu diesem Vorhaben, welche Möglichkeiten gibt es, sich dagegen zu wehren? 180 Euro pro Jahr sind ja auch kein Pappenstiel, auch wenn man knapp über dem Hartz-IV-Satz liegt.

 Freundliche Grüße

Antwort: http://www.abgeordnetenwatch.de/tabea_roessner-575-37900--f276390.html#q276390


Ansonsten - Suchbegriff: Rundfunkgebühr / Bereich „Antworten“
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=223&id=0&filter=aw&q=Rundfunkgeb%C3%BChr

Kriegen wir ein paar unangenehme Fragen an Herrn Beck oder andere Politiker gemeinsam zu Stande?


NACHTRAG 14:08, 16.06.2011
Frage zum Thema Bürgerbeteiligung, Bürgerrechte und Datenschutz
 
also - Herr Beck hat schon aufgegeben  ;D

Ihre Frage an Kurt Beck
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.


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Ich fürchte die ganze Diskutiererei alleine führt zu nichts, man sollte langsam den entscheidenden Schritt vom Warten zum Handeln machen und den Geiern den Boden unter den Füssen wegziehen.
Ein Tsunami der Geräteabmeldungen muss über die GEZ Zentrale hereinbrechen um die Mauern zum wackeln und bröseln zu bringen.
Also machen wir uns während wir uns unangenehme Fragen einfallen lassen auch gleich Gedanken wie wir logistisch möglichst viele Menschen ereichen und zur Abmeldung ihrer Geräte ermutigen können.
Hören wir auf den Köter zu füttern der uns beisst.


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Zitat
Die Entscheidung darüber, was in den Sendern wofür ausgegeben wird, liegt bei der Geschäftsführung der Sender. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten gibt den öffentlich-rechtlichen Anstalten ein Gesamtbudget vor. Dies hat in der Gebührenperiode 2009-13 dazu geführt, dass ARD/ZDF/Deutschlandradio erhebliche Einsparungen hinnehmen mussten. Wo sie diese erbringen, müssen allerdings die Anstalten selbst entscheiden. Dabei spielen konkrete Vorschläge, wie sie von Ihnen vorgetragen wurden, auch eine Rolle.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Beck
Ich finde diese antwort ist eine frechheit. Wie kann der nur über einsparungen über einen 4jahres zeitraum reden bei den ganzen milliarden die pro jahr zu denen fliessen...

Aber der wurde ja wieder gewählt von der doofen masse, gz dazu.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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@Zasz

Hier wird es deutlich für wen Herr Beck und andere arbeiten.


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http://www.tabea-roessner.de/kontakt.html

eben abgeschickt:



Sehr geehrte Frau Rößner,

Sie antworten auf eine Anfrage hinsichtlich der für Jan. 2013 angedrohten "Haushaltsabgabe": "Ich halte es grundsätzlich für richtig, die bisherige Rundfunkgebühr pro Gerat in einen Beitrag pro Haushalt zu wechseln. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein öffentliches Gut, das meines Erachtens der gesamten Gesellschaft nutzt. "

http://www.abgeordnetenwatch.de/tabea_roessner-575-37900--f276390.html#q276390


Diese Auffassung ist völlig inakzeptabel!

1) 215 Euro pro Jahr sind für Geringverdiener zu viel, Millionäre zahlen aber keinen Cent mehr - eine krasse Ungerechtigkeit!

2) wir leben in einer freien Marktwirtschaft, wo jede Dienstleistung am Markt bestehen muß, es ist nicht nachvollziehbar, das die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten davon befreit sind, denn private Sender wie RTL bestehen am Markt und die Programme von öffentlichen und privaten unterscheiden sich nicht mehr!

3) Rundfunkstaatsvertrag! - Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei Parteien übereinkommen. Bei der Abzocke "Rundfunkgebühren ist das nicht der Fall!

Solange die Grünen die Haushaltsabgabe unterstützen, werden denkende und kritische Bürger Sie nicht wählen!


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
@Wolfman
Super-Einsatz, aber bitte immer daran denken, dass das eigentliche Problem die ÖR selbst sind. Wenn man immer nur deren Finanzierung kritisiert, akzeptiert man ungewollt die ÖR. Und dass diese irgendwie finanziert werden müssen, ist dann eine Selbstverständlichkeit.

Meine Bitte: Das System der ÖR in Frage stellen und die Finanzierung – GEZ – nur als logische und hässliche Konsequenz ansehen.

Wir müssen den Leuten klar machen, dass 23 TV und 77 Radiosender einfach zu viel sind. Wer brauch 2.400 Programmstunden täglich und was hat das mit Grundversorgung zu tun?


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Danke Wolfman :-)

und nun die zweite E-Mail an Frau Rößner (tabea.roessner@wk.bundestag.de),

ist viel zusammenkopiert - aber ich habe nur die Guttenberg Tastatur  ;D


Betr. Ungerechtigkeit der neuen Rundfunkgebühr / ÖRR - Beitrag bei abgeordnetenwatch.de

Sehr geehrte Frau Rößner,

Herr Holger Blum fragt Sie unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/tabea_roessner-575-37900--f276390.html#q276390
wie er sich gegen die Ungerechtigkeit der neuen Rundfunkgebühr wehren kann.

Sie halten es grundsätzlich für richtig, die bisherige Rundfunkgebühr pro Gerat in einen Beitrag pro Haushalt zu wechseln. Damit wird Herr Blum gleichermaßen zahlungspflichtig, obwohl er auf den Fernsehempfang und Rundfunk insgesamt verzichtet hat oder sich diesen nicht leisten möchte. Sie befürworten damit ein noch größeres Zwangssystem und bevormunden die Bürger. Damit schaffen Sie eine Art Berliner Mauer.

Sie sagen:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein öffentliches Gut, das meines Erachtens der gesamten Gesellschaft nutzt. „
und
„Dahinter steht die Überlegung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von allen durch einen Beitrag finanziert werden soll, denen das Rundfunkprogramm zugute kommt.“

Diese verquaste Argumentation könnte ebenso für die Eintreibung von Zwangsgebühren zu Gunsten von Großbäckereien herhalten, da diese die Grundversorgung mit Lebensmitteln sicherstellen, an der alle Inländer partizipieren, auch wenn sie gar kein Brot essen oder es sich selbst backen: Brotflatrate für alle, um Hungeraufstände auszuschließen? Zudem ist der „moderne Mensch“ gerade im Internetzeitalter nicht im Geringsten „auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen“. Mit derartigen Begründungen könnte auch die Einführung einer Internetgebühr gerechtfertigt werden, die allen Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten zugute käme und so manches Netzangebot von lästiger Werbung befreien dürfte. Immerhin zeugen die vielfältigen Angebote der Blogs von direkter Demokratie, von einfachen Möglichkeiten der Meinungsäußerung und -verbreitung sowie von der Mitbeteiligung der Bürger in Diskussionsprozessen. Die riesigen Apparate der Rundfunkanstalten hingegen sind hierarchisch strukturiert, ihre Räte von Parteibuchfunktionären besetzt, ihre GEZ gleicht einer Steuereintreibungsbehörde.

Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Element für das Funktionieren unserer Demokratie und muss deshalb bezahlt werden durch eine Gebühr, durch einen Beitrag, durch eine Abgabe?

Da stellt sich die Frage, wie Demokratie vor dem medialen Zeitalter überhaupt funktionieren konnte und ob die Deutsche Demokratische Republik angesichts zweier Fernsehkanäle doch – und nicht nur dem Namen nach – ein demokratisches Regime war.

Dass der Staatsfunk eine wichtige Säule der Administration (Herrschaft) moderner Führungskräfte (Machthaber) ist, das ist freilich nicht neu. Auch nicht, dass der Apparat sich quasi aus Steuern ernährt, die von den Bürgern (Beherrschten) als Gemeinlast entrichtet werden müssen. Grotesk sind allerdings die Legitimierungsversuche gerade unter der Floskel einer Demokratie, welche allein der Staatsfunk sicherstellen würde, offensichtlich jedoch nicht das basisdemokratische Internet oder die Presse. Bei letzteren werden die Angebote (Kultur und Informationen) vom Anbieter entweder frei zugänglich zur Verfügung gestellt oder kostenpflichtig nach Bedarf feilgeboten. Warum kann für die „öffentlich-rechtlichen“ Sendeanstalten nicht das gleiche Prinzip gelten, welches bei Pay-TV und Musikdownloads Anwendung findet? Natürlich: Weil dann im freien Wettstreit die Konsumentenschar weiter verringert und die Einflusssphäre des Staatsfunks minimiert würde.

Wer konsumieren will, der konsumiere, wer für seinen Konsum „pro Tag ein paar Cent“ ausgeben will, soll das machen. Jeder Bürger sollte das Recht haben, für eine von ihm frei gewählte Flatrate „gern zahlen“ zu dürfen.

Schöne Grüße
Viktor Grund





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und nun die E-Mail an Herrn Kurt Beck (http://www.kurt-beck.de/index.php?id=3)

Betr. Ungerechtigkeit der neuen Rundfunkgebühr/Haushaltsabgabe und des ÖRR

Sehr geehrter Herr Beck,

unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/kurt_beck-840-42389--f282569.html#questions
sagen Sie, dass „die Politik keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Rundfunkgebühr bzw. der künftigen Haushaltsabgabe hat. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Deren Mitglieder werden zwar von den 16 Ländern ernannt, die Kommission arbeitet aber unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Die KEF prüft also in eigener Verantwortung die Ausgaben der Anstalten (in der Regel prüft sie sehr kritisch), ehe sie alle vier Jahre eine Empfehlung ausspricht, ob und in welchem Umfang die Höhe der Gebühr anzupassen ist.“

Damit zementieren Sie ein Unrecht, weil die Kommission über die Höhe der Zwangsgebühren bestimmt, die von Bürgern zu zahlen sind, die Bürger jedoch nicht die Möglichkeit haben zu entscheiden was mit den Gebühren und in welchem Umfang geschehen soll. Die Kontrolle des ÖRR durch den Rundfunkrat bestehend aus Funktionären von Gewerkschaften, Fraktionen, Frauenverbänden und Kirchen spiegelt in keiner Weise die Meinung der Bürger wider.
Über die neue Haushaltsabgabe  sagen Sie, es liege "ein ausgewogenes Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor" (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,724529,00.html)
Mit der Haushaltsabgabe machen Sie alle gleichermaßen zahlungspflichtig, die bisher auf den Fernsehempfang oder Rundfunk insgesamt verzichtet haben oder sich diesen nicht leisten konnten. Sie befürworten damit ein noch größeres Zwangssystem und die Bevormundung der Bürger. Damit schaffen Sie eine Art Berliner Mauer.

Die Begründung zur Zwangsabgabe liest sich dann so:
„An dem Vorzug eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems für die Kultur, die Demokratie, die Urteilskraft und die Erwerbsbedingungen in einem Gemeinwesen hat jeder Inländer teil, mag er auch das Angebot individuell nicht nutzen oder nicht nutzen können. Er ist durch die medienbedingte oder mediengestützte Informationskultur mit begünstigt.  … Der moderne Mensch ist auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen, will er an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information teilhaben.“

Diese verquaste Argumentation könnte ebenso für die Eintreibung von Zwangsgebühren zu Gunsten von Großbäckereien herhalten, da diese die Grundversorgung mit Lebensmitteln sicherstellen, an der alle Inländer partizipieren, auch wenn sie gar kein Brot essen oder es sich selbst backen: Brotflatrate für alle, um Hungeraufstände auszuschließen? Zudem ist der „moderne Mensch“ gerade im Internetzeitalter nicht im Geringsten „auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen“. Mit derartigen Begründungen könnte auch die Einführung einer Internetgebühr gerechtfertigt werden, die allen Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten zugute käme und so manches Netzangebot von lästiger Werbung befreien dürfte. Immerhin zeugen die vielfältigen Angebote der Blogs von direkter Demokratie, von einfachen Möglichkeiten der Meinungsäußerung und -verbreitung sowie von der Mitbeteiligung der Bürger in Diskussionsprozessen. Die riesigen Apparate der Rundfunkanstalten hingegen sind hierarchisch strukturiert, ihre Räte von Parteibuchfunktionären besetzt, ihre GEZ gleicht einer Steuereintreibungsbehörde.

Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Element für das Funktionieren unserer Demokratie und muss deshalb bezahlt werden durch eine Gebühr, durch einen Beitrag, durch eine Abgabe?

Da stellt sich die Frage, wie Demokratie vor dem medialen Zeitalter überhaupt funktionieren konnte und ob die Deutsche Demokratische Republik angesichts zweier Fernsehkanäle doch – und nicht nur dem Namen nach – ein demokratisches Regime war.

Dass der Staatsfunk eine wichtige Säule der Administration (Herrschaft) moderner Führungskräfte (Machthaber) ist, das ist freilich nicht neu. Auch nicht, dass der Apparat sich quasi aus Steuern ernährt, die von den Bürgern (Beherrschten) als Gemeinlast entrichtet werden müssen. Grotesk sind allerdings die Legitimierungsversuche gerade unter der Floskel einer Demokratie, welche allein der Staatsfunk sicherstellen würde, offensichtlich jedoch nicht das basisdemokratische Internet oder die Presse. Bei letzteren werden die Angebote (Kultur und Informationen) vom Anbieter entweder frei zugänglich zur Verfügung gestellt oder kostenpflichtig nach Bedarf feilgeboten. Warum kann für die „öffentlich-rechtlichen“ Sendeanstalten nicht das gleiche Prinzip gelten, welches bei Pay-TV und Musikdownloads Anwendung findet? Natürlich: Weil dann im freien Wettstreit die Konsumentenschar weiter verringert und die Einflusssphäre des Staatsfunks minimiert würde.

Wer konsumieren will, der konsumiere, wer für seinen Konsum „pro Tag ein paar Cent“ ausgeben will, soll das machen. Jeder Bürger sollte das Recht haben, für eine von ihm frei gewählte Flatrate „gern zahlen“ zu dürfen.

Schöne Grüße
Viktor Grund


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Wir müssen den Leuten klar machen, dass 23 TV und 77 Radiosender einfach zu viel sind. Wer brauch 2.400 Programmstunden täglich und was hat das mit Grundversorgung zu tun?

Exakt! Du kennst ja meine Meinung: Vereinfachen, Wasserkopfverwaltung weg, 1 TV und 1 Radioprogramm, keine fetten Gehälter, keine Millionengagen mehr, auch keine Werbung mehr,
Gesamtbudget 750 Mio im Jahr, steuerfinanziert, und vor allem: Gefängnis für jede Vetternwirtschaft!
Also Schäuble und Tochter sollten je ein Jahr ohne Bewährung kriegen!

Dann noch: Rechenschaft für jeden Cent, und ein Demokratisch von jederman gewählter Rundfunkrat!


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und nun die E-Mail an Herrn Kurt Beck (http://www.kurt-beck.de/index.php?id=3)

Betr. Ungerechtigkeit der neuen Rundfunkgebühr/Haushaltsabgabe und des ÖRR

Sehr geehrter Herr Beck,

unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/kurt_beck-840-42389--f282569.html#questions
sagen Sie, dass „die Politik keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Rundfunkgebühr bzw. der künftigen Haushaltsabgabe hat. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Deren Mitglieder werden zwar von den 16 Ländern ernannt, die Kommission arbeitet aber unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Die KEF prüft also in eigener Verantwortung die Ausgaben der Anstalten (in der Regel prüft sie sehr kritisch), ehe sie alle vier Jahre eine Empfehlung ausspricht, ob und in welchem Umfang die Höhe der Gebühr anzupassen ist.“

Damit zementieren Sie ein Unrecht, weil die Kommission über die Höhe der Zwangsgebühren bestimmt, die von Bürgern zu zahlen sind, die Bürger jedoch nicht die Möglichkeit haben zu entscheiden was mit den Gebühren und in welchem Umfang geschehen soll. Die Kontrolle des ÖRR durch den Rundfunkrat bestehend aus Funktionären von Gewerkschaften, Fraktionen, Frauenverbänden und Kirchen spiegelt in keiner Weise die Meinung der Bürger wider.
Über die neue Haushaltsabgabe  sagen Sie, es liege "ein ausgewogenes Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor" (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,724529,00.html)
Mit der Haushaltsabgabe machen Sie alle gleichermaßen zahlungspflichtig, die bisher auf den Fernsehempfang oder Rundfunk insgesamt verzichtet haben oder sich diesen nicht leisten konnten. Sie befürworten damit ein noch größeres Zwangssystem und die Bevormundung der Bürger. Damit schaffen Sie eine Art Berliner Mauer.

Die Begründung zur Zwangsabgabe liest sich dann so:
„An dem Vorzug eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems für die Kultur, die Demokratie, die Urteilskraft und die Erwerbsbedingungen in einem Gemeinwesen hat jeder Inländer teil, mag er auch das Angebot individuell nicht nutzen oder nicht nutzen können. Er ist durch die medienbedingte oder mediengestützte Informationskultur mit begünstigt.  … Der moderne Mensch ist auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen, will er an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information teilhaben.“

Diese verquaste Argumentation könnte ebenso für die Eintreibung von Zwangsgebühren zu Gunsten von Großbäckereien herhalten, da diese die Grundversorgung mit Lebensmitteln sicherstellen, an der alle Inländer partizipieren, auch wenn sie gar kein Brot essen oder es sich selbst backen: Brotflatrate für alle, um Hungeraufstände auszuschließen? Zudem ist der „moderne Mensch“ gerade im Internetzeitalter nicht im Geringsten „auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen“. Mit derartigen Begründungen könnte auch die Einführung einer Internetgebühr gerechtfertigt werden, die allen Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten zugute käme und so manches Netzangebot von lästiger Werbung befreien dürfte. Immerhin zeugen die vielfältigen Angebote der Blogs von direkter Demokratie, von einfachen Möglichkeiten der Meinungsäußerung und -verbreitung sowie von der Mitbeteiligung der Bürger in Diskussionsprozessen. Die riesigen Apparate der Rundfunkanstalten hingegen sind hierarchisch strukturiert, ihre Räte von Parteibuchfunktionären besetzt, ihre GEZ gleicht einer Steuereintreibungsbehörde.

Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Element für das Funktionieren unserer Demokratie und muss deshalb bezahlt werden durch eine Gebühr, durch einen Beitrag, durch eine Abgabe?

Da stellt sich die Frage, wie Demokratie vor dem medialen Zeitalter überhaupt funktionieren konnte und ob die Deutsche Demokratische Republik angesichts zweier Fernsehkanäle doch – und nicht nur dem Namen nach – ein demokratisches Regime war.

Dass der Staatsfunk eine wichtige Säule der Administration (Herrschaft) moderner Führungskräfte (Machthaber) ist, das ist freilich nicht neu. Auch nicht, dass der Apparat sich quasi aus Steuern ernährt, die von den Bürgern (Beherrschten) als Gemeinlast entrichtet werden müssen. Grotesk sind allerdings die Legitimierungsversuche gerade unter der Floskel einer Demokratie, welche allein der Staatsfunk sicherstellen würde, offensichtlich jedoch nicht das basisdemokratische Internet oder die Presse. Bei letzteren werden die Angebote (Kultur und Informationen) vom Anbieter entweder frei zugänglich zur Verfügung gestellt oder kostenpflichtig nach Bedarf feilgeboten. Warum kann für die „öffentlich-rechtlichen“ Sendeanstalten nicht das gleiche Prinzip gelten, welches bei Pay-TV und Musikdownloads Anwendung findet? Natürlich: Weil dann im freien Wettstreit die Konsumentenschar weiter verringert und die Einflusssphäre des Staatsfunks minimiert würde.

Wer konsumieren will, der konsumiere, wer für seinen Konsum „pro Tag ein paar Cent“ ausgeben will, soll das machen. Jeder Bürger sollte das Recht haben, für eine von ihm frei gewählte Flatrate „gern zahlen“ zu dürfen.

Schöne Grüße
Viktor Grund

Als Antowort auf diesen Brief an Herrn Kurt Beck kam folgendes Schreiben voll abgedroschener Propaganda-Gequassels, der Bevormundung und der Starrköpfigkeit. Der stinkende Kopf muss weg.

Zitat
ReihnlandPfalz
STAATSKANZLEI

ELEKTRONISCHER BRIEF


Neuordnung der Finanzierung der Rundfunkanstalten

Sehr geehrter Herr Grund,

Ministerpräsident Beck hat Ihre E-Mail vom 17. Juni 2011, die Sie ihm über den SPD- Landesverband haben zukommen lassen, erhalten. Er hat mich gebeten, Ihnen zu
antworten.

In Ihrer E-Mail kritisieren Sie den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dazu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Nach intensiven und umfangreichen Gesprächen auf politischer Ebene haben die
Ministerpräsidenten der Länder den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur
Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bereits auf ihrer
Konferenz am 15. Dezember 2010 in Berlin unterzeichnet.

Wesentliches Ziel dieser Reform ist es, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks für die Zukunft zu sichern. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet ein von der Wirtschaft und Staat unabhängiges Kultur- und Unterhaltungsangebot. Mit ihren Angeboten leisten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes, einen wichtigen Beitrag zu unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Sie bieten aufgrund ihrer staatsunabhängigen Finanzierung gerade auch Inhalte an, die im Programm der Privatsender nicht vorkommen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird deshalb von der Gesellschaft getragen und finanziert.

Einen möglichen Weg der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die
Zukunft zu sichern, haben wir mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und dem
Wechsel von der geräteabhängigen Gebühr, hin zum geräteunabhängigen Haushaltsund Betriebsstättenbeitrag beschritten. Mit diesem Modellwechsel wird auch die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig transparenter und weniger bürokratisch ausgestaltet. Damit wird der Kontrollaufwand vor Ort verringert werden. Durch eine haushaltsbezogene Erhebung des künftigen Rundfunkbeitrags wird die Privatsphäre der Gebührenzahler gewahrt, da alle in einer Wohnung lebenden Personen nur noch einen Beitrag zu leisten haben.

Im Einzelnen bedeutet dies:

Der neue Beitrag, der pro Haushalt erhoben wird, soll künftig alle
Nutzungsmöglichkeiten der dort lebenden Personen (Fernsehen, Hörfunk,
Telemedien, PC, Autoradio) abdecken. Gleiches gilt auch für den nicht privaten
Bereich. Dort soll ein Beitrag für Betriebsstätten, gestaffelt nach der Zahl der
Mitarbeiter erhoben werden.

Damit wird künftig nicht mehr an die konkrete Nutzung eines vorhandenen
Rundfunkempfangsgerätes angeknüpft. Es wird angenommen, dass jede in einem
Haushalt lebende Person generell die Möglichkeit hat, die vielfältigen Angebote der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wort und Bild zu nutzen. Hierfür sind von
Seiten des privaten, aber auch nicht privaten Bereichs (Wirtschaft/öffentliche Hand)
entsprechende Beiträge zur solidarischen Finanzierung des Gesamtangebots des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zahlen. Dabei kommt es dabei nicht auf die
konkret-individuelle Nutzung des Gerätes an, sondern vielmehr auf die Möglichkeit
einer Inanspruchnahme bzw. Nutzung der Angebote. Statistiken belegen, dass
nahezu alle Haushalte zwischenzeitlich mit entsprechenden Geräten ausgestattet
sind. Nach einem von den Rundfunkanstalten eingeholten Gutachten kommt der
ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof deshalb zu dem
Ergebnis, dass eine Typisierung des Beitragstatbestandes und ein Anknüpfen an den
Haushalt künftig verfassungsrechtlich zulässig sind. Dies ergibt sich schließlich
daraus, dass alle Bürger Deutschlands von der Einrichtung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks im Hinblick auf die Grundversorgung mit Informationen, die Mitwirkung bei
der Meinungsbildung und dem Angebot an kulturellen und Unterhaltungssendungen
profitieren.

Weiterhin wird mit der Neuregelung dem Zusammenwachsen der unterschiedlichen
medialen Nutzungsformen Rechnung getragen. Augrund der technischen
Weiterentwicklung der Geräte und auch der Angebote wird es in Zukunft kaum noch
möglich sein, zwischen den bisherigen reinen Hörfunk- und Fernsehgeräten zu
unterscheiden. Viele Geräte wie PCs und Handys, die in den Haushalten vorhanden
sind, eröffnen vielfältige multimediale Anwendungen und Wege, über die die
Rundfunkanstalten ihre Angebote präsentieren. Insofern wird es einen einheitlichen
Beitrag von 17,98 € geben, der sich an der bisherigen Höhe der Rundfunkgebühr
anlehnt und alle Nutzungsformen medialer Angebote abdeckt. Dabei gehen die
Länder davon aus, dass der Beitrag in dieser Höhe noch in den nächsten Jahren
stabil bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Jxxx Zxxxxx

S21 muss weitergehen und zu einer deutschlandweiten Bewegung D21 werden.

Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf. (Johann Wolfgang von Goethe)

Sie sagen, Diktaturen müssen bekämpft werden, und sind selber eine!
Sie sagen, Demokratie muss verbreitet werden, und bauen sie bei sich ab!


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Re: Unangenehme Fragen an unsere Abgeordneten
#10: 07. August 2011, 18:35
Habt ihr eine andere Antwort erwartet?


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Re: Unangenehme Fragen an unsere Abgeordneten
#11: 07. August 2011, 18:55
Das war zu erwarten, doch während die Damen und Herren beschäftig sind, können sie weniger Unheil anstellen.
Erst wenn es mehrere 10.000 sind, reagieren sie in Sorge um Ihre Wiederwahl.


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Re: Unangenehme Fragen an unsere Abgeordneten
#12: 07. August 2011, 19:36
Was denkst du wie lange sie für die Beantwortung des Brief mittels Copy&Paste gebraucht haben.
Aber einen Versuch war es wert und sie merken das Unmut aufkommt.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: Unangenehme Fragen an unsere Abgeordneten
#13: 07. August 2011, 21:37
Was denkst du wie lange sie für die Beantwortung des Brief mittels Copy&Paste gebraucht haben.
Ich hoffe viel  ;)

Einiges stammt von dem Referat Medienpolitik, Informations- und Kommunikations-Technologie
der SPD.

Ein paar Rückantworten der Politiker auf private Anfragen, hatte ich durch eine Stichprobe bereits gefunden.

Es lohnt sich die Damen und Herren auf den öffentlichen Seiten bei www.abgeordnetenwatch.de zu löchern. Kurt Beck hat aber schon dort die Segel gestrichen, deswegen musste ich ihn über eine nicht öffentliche Seite anschreiben. Leider ist bei www.abgeordnetenwatch.de eine Zeichenbegrenzung von 2000 Zeichen und man muss die Fragen in Teilen schicken. Ansonsten kann man mit 2000 Zeichen  nicht allzu viel argumentieren. Für die manipulativen Antworten ist jedoch jede Menge Platz.


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Re: Unangenehme Fragen an unsere Abgeordneten
#14: 07. August 2011, 22:02
Für die manipulativen Antworten ist jedoch jede Menge Platz.

Wundert mich nicht. Das ist bestimmt deswegen, damit die ihr hochtrabendes Geschwafel in Schregenschreck-Manier loslassen können. Den Leser dumm und müde sabbeln.  ;D


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