Angenommen man will den GV etwas ärgern weil er sich zum Handlanger dieses ungerechten Beitragssystems missbrauchen lässt.
Es wird zwangsvollstreckt, der aufgelaufene Betrag soll innerhalb einer 2-Wochen Frist
komplett überwiesen werden.
Komplett heißt ja nun nicht direkt in nur einer Summe mit nur einer Überweisung oder wie?
Wenn der komplette Betrag bis zum Ende der Frist in mehreren Teilbeträgen überwiesen wird, ist dies doch dann damit auch komplett erfüllt...?
Am Ende der Frist ist der komplette Betrag überwiesen, wenn auch häppchenweise. Wie ich mir die Frist einteile und in welchen Teilbeträgen ich überweise ist doch meine Sache..?
Würde dann auch die Ratenzahlungsgebühr von jeweils 4,80€ greifen, wenn gar keine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem GV getroffen wurde?
Auf welcher Grundlage könnte der GV dann seinen zusätzlichen Aufwand einfordern? Meine Teilzahlungen sind doch keine Ratenzahlungen wie bei einer über die Frist hinauslaufenden Vereinbarung zur Ratenzahlung. Ich habe meine Zahlung lediglich innerhalb der Frist aufgeteilt.
Ich weiß, hier wird über Zahlungen nur ungern diskutiert, wäre aber trotzdem über die Auskunft eines Wissenden hier dankbar.
Edit "Bürger": Wohlgemeinter Hinweis/ Empfehlung, den Gerichtsvollzieher nicht unnötig gegen sich aufzubringen, denn man wird zu gegebenem Zeiptunkt wieder mit ihm zu tun haben. Da wäre es sinnvoller, den GV gegen ARD-ZDF-GEZ aufzubringen Dafür ist dieser Thread (wiedererweckt aus 2017!) aber ungeeignet - wie vmtl. auch der Fragekommentar nach dem Einstiegsbeitrag. Thread wird vorsorglich geschlossen. Moderation bleibt vorbehalten. Bitte etwas Geduld. Danke.