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Verlegerklage gegen Portal radiobremen.de: Niederlage für Radio Bremen

Begonnen von ChrisLPZ, 29. November 2017, 20:14

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ChrisLPZ

bdzv.de (Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.), 29.11.2017
Verlegerklage gegen Portal radiobremen.de:
Niederlage für Radio Bremen

Pressemitteilung BDZV (Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.)

Zitat
In der mündlichen Verhandlung am 29. November vor dem Landgericht Bremen, in der es um die Unterlassungsklage von vier Tageszeitungen - ,,Weser-Kurier", ,,Nordsee-Zeitung", Osterholzer Kreisblatt" und ,,Delmenhorster Kreisblatt" - gegen das Telemedienangebot radiobremen.de ging, hat der Sender Radio Bremen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich die Rundfunkanstalt strafbewehrt, es zu unterlassen, die streitbefangene Ausgabe von radiobremen.de in Bezug auf die presseähnlichen, nicht sendungsbezogenen Teile anzubieten.  Die vier Klägerinnen hatten für das Musterverfahren einen Beispieltag aus dem Angebot von radiobremen.de vom 16. Januar 2017 ausgewählt. Außerdem übernimmt die Rundfunkanstalt sämtliche Kosten des Verfahrens.

,,Radio Bremen hat aus Furcht vor einem Negativurteil die Notbremse gezogen", sagte dazu Stefan Borrmann, Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbands Bremen. Die Niederlage sei abzusehen gewesen. Denn das Landgericht Bremen habe zuvor als Tendenz erkennen lassen, dass es Teile des inkriminierten radiobremen.de-Angebots als presseähnlich ohne Sendungsbezug ansehe und so ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag gegeben sei.

Weiterlesen auf:
http://www.bdzv.de/nachrichten-und-service/presse/pressemitteilungen/artikel/detail/verlegerklage-gegen-portal-radiobremende-niederlage-fuer-radio-bremen/
,,Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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drone

Des einen Freud, des anderen Leid. Und umgekehrt...

"Rechtsstreit mit Radio Bremen vor der Erledigung"
www.radiobremen.de, 29. November 2017
Zitat[...] Die Klage der Verlage ist, wie zu erwarten war, ins Leere gelaufen, weil sie gegen etwas anging, dass es so gar nicht mehr gibt. Radio Bremen hält sich selbstverständlich an geltendes Recht – und wird auf dieser Basis auch in Zukunft mit butenunbinnen.de online verlässlich und gut informieren!

Jan Metzger, Intendant von Radio Bremen [...]
weiterlesen auf:
http://www.radiobremen.de/unternehmen/aktuell/niederlage-vor-gericht100.html

maikl_nait

#2
Hallo!

@ Jan Metzger
Hoffentlich laufen Sie bald ins Leere (= in die Wüste)!!!

Der Versuch von RB sich in "Presse" zu versuchen, schlug fehlt und endete in einer Unterlassungserklärung -- RB hat sich mit dem nun inkriminierten "radiobremen.de" nachweislich nicht an Recht gehalten, und wird das nun ersatzhalber beim noch-nicht-inkriminierten "butenunbinnen.de" fortsetzen.

Da kann man den Verlegern nur raten, die "gewetzten Messer" noch nicht auf Seite zu legen!

Es soll im Süden der Republik Richter geben, die den Respekt des Herrn Metzger vor den Gerichten und ihrer Rechtsprechung in dieser Form nicht teilen...  >:D

MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

volkuhl

Zitat[...] Die Klage der Verlage ist, wie zu erwarten war, ins Leere gelaufen, weil sie gegen etwas anging, dass es so gar nicht mehr gibt. Radio Bremen hält sich selbstverständlich an geltendes Recht – und wird auf dieser Basis auch in Zukunft mit butenunbinnen.de online verlässlich und gut informieren!

Jan Metzger, Intendant von Radio Bremen [...]

Wenn die Klage wie erwartet "ins Leere läuft", wozu dann der "Vergleich mit Übernahme der Gerichtskosten"?

Also entweder lügt* Herr Metzger, oder er veruntreut Rundfunkbeiträge...

*in Neusprech: verbreitet Fake-News
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

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