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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen November 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 29. November 2017, 20:14

Titel: Verlegerklage gegen Portal radiobremen.de: Niederlage für Radio Bremen
Beitrag von: ChrisLPZ am 29. November 2017, 20:14
bdzv.de (Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.), 29.11.2017
Verlegerklage gegen Portal radiobremen.de:
Niederlage für Radio Bremen

Pressemitteilung BDZV (Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.)

Zitat
In der mündlichen Verhandlung am 29. November vor dem Landgericht Bremen, in der es um die Unterlassungsklage von vier Tageszeitungen - „Weser-Kurier“, „Nordsee-Zeitung“, Osterholzer Kreisblatt“ und „Delmenhorster Kreisblatt“ - gegen das Telemedienangebot radiobremen.de ging, hat der Sender Radio Bremen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich die Rundfunkanstalt strafbewehrt, es zu unterlassen, die streitbefangene Ausgabe von radiobremen.de in Bezug auf die presseähnlichen, nicht sendungsbezogenen Teile anzubieten.  Die vier Klägerinnen hatten für das Musterverfahren einen Beispieltag aus dem Angebot von radiobremen.de vom 16. Januar 2017 ausgewählt. Außerdem übernimmt die Rundfunkanstalt sämtliche Kosten des Verfahrens.

„Radio Bremen hat aus Furcht vor einem Negativurteil die Notbremse gezogen“, sagte dazu Stefan Borrmann, Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbands Bremen. Die Niederlage sei abzusehen gewesen. Denn das Landgericht Bremen habe zuvor als Tendenz erkennen lassen, dass es Teile des inkriminierten radiobremen.de-Angebots als presseähnlich ohne Sendungsbezug ansehe und so ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag gegeben sei.

Weiterlesen auf:
http://www.bdzv.de/nachrichten-und-service/presse/pressemitteilungen/artikel/detail/verlegerklage-gegen-portal-radiobremende-niederlage-fuer-radio-bremen/ (http://www.bdzv.de/nachrichten-und-service/presse/pressemitteilungen/artikel/detail/verlegerklage-gegen-portal-radiobremende-niederlage-fuer-radio-bremen/)
Titel: Re: Verlegerklage gegen Portal radiobremen.de: Niederlage für Radio Bremen
Beitrag von: drone am 29. November 2017, 21:47
Des einen Freud, des anderen Leid. Und umgekehrt...

"Rechtsstreit mit Radio Bremen vor der Erledigung"
www.radiobremen.de, 29. November 2017
Zitat
[...] Die Klage der Verlage ist, wie zu erwarten war, ins Leere gelaufen, weil sie gegen etwas anging, dass es so gar nicht mehr gibt. Radio Bremen hält sich selbstverständlich an geltendes Recht – und wird auf dieser Basis auch in Zukunft mit butenunbinnen.de online verlässlich und gut informieren!

Jan Metzger, Intendant von Radio Bremen [...]
weiterlesen auf:
http://www.radiobremen.de/unternehmen/aktuell/niederlage-vor-gericht100.html (http://www.radiobremen.de/unternehmen/aktuell/niederlage-vor-gericht100.html)
Titel: Re: Verlegerklage gegen Portal radiobremen.de: Niederlage für Radio Bremen
Beitrag von: maikl_nait am 29. November 2017, 22:51
Hallo!

@ Jan Metzger
Hoffentlich laufen Sie bald ins Leere (= in die Wüste)!!!

Der Versuch von RB sich in "Presse" zu versuchen, schlug fehlt und endete in einer Unterlassungserklärung -- RB hat sich mit dem nun inkriminierten "radiobremen.de" nachweislich nicht an Recht gehalten, und wird das nun ersatzhalber beim noch-nicht-inkriminierten "butenunbinnen.de" fortsetzen.

Da kann man den Verlegern nur raten, die "gewetzten Messer" noch nicht auf Seite zu legen!

Es soll im Süden der Republik Richter geben, die den Respekt des Herrn Metzger vor den Gerichten und ihrer Rechtsprechung in dieser Form nicht teilen...  >:D

MfG
Michael
Titel: Re: Verlegerklage gegen Portal radiobremen.de: Niederlage für Radio Bremen
Beitrag von: volkuhl am 30. November 2017, 06:59
Zitat
[...] Die Klage der Verlage ist, wie zu erwarten war, ins Leere gelaufen, weil sie gegen etwas anging, dass es so gar nicht mehr gibt. Radio Bremen hält sich selbstverständlich an geltendes Recht – und wird auf dieser Basis auch in Zukunft mit butenunbinnen.de online verlässlich und gut informieren!

Jan Metzger, Intendant von Radio Bremen [...]

Wenn die Klage wie erwartet "ins Leere läuft", wozu dann der "Vergleich mit Übernahme der Gerichtskosten"?

Also entweder lügt* Herr Metzger, oder er veruntreut Rundfunkbeiträge...

*in Neusprech: verbreitet Fake-News